Sie haben zeitweise in der USA gelebt und dort gearbeitet, möchten nun zurück nach Deutschland ziehen und Ihre Altersvorsorge übertragen. Allerdings haben Sie bereits Versorgungsvermögen in der USA angespart und möchten den angesparten Betrag nicht verfallen lassen.
Die wichtigsten allgemeinen Informationen für die Übertragung Ihrer Altersvorsorge finden sie hier.
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Zwischen der USA und Deutschland besteht seit dem 1.12.1979 ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses gilt für alle Personen, die Versicherungszeiten in der deutschen oder US-amerikanischen Rentenversicherung erworben haben.
Durch das Abkommen wird gewährleistet, dass Versicherungszeiten aus Deutschland und den USA zur Erfüllung von Rentenansprüchen zusammengerechnet werden können, sofern die Mindestversicherungszeit nicht erreicht ist.[1]
Steht ihnen in beiden Ländern ein Rentenanspruch zu, erhalten sie diese auch aus beiden Ländern getrennt.[2] Dies bedeutet, dass grundsätzlich keine „Gesamtrente“ besteht, sprich die Rentenansprüche nicht zusammengerechnet durch ein Land ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch jedes Land selbst.
Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der USA und Deutschland ist seit 2008 keine Quellenbesteuerung mehr vorgesehen.[3] Von nun an ist der Wohnsitzstaat maßgeblich für die Besteuerung. Somit sind Ihre Rentenbezüge aus der USA in Deutschland zu versteuern, sofern Ihr Wohnsitz in Deutschland ist.
Haben Sie Fragen oder bezüglich der Übertragung ihrer Altersvorsorge aus der USA? STC berät Sie gerne – füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
[1] Deutsche Vertretungen in den USA; Rentenantragstellung; (Stand: 27.07.2023); https://www.germany.info/us-de/service/rente/rente-antraege/1216406.
[2] Broschüre der Deutschen Rentenversicherung; Arbeiten in Deutschland und in den USA; (Stand: 27.07.2023); [Erscheinungsdatum: 01.01.2019, 4. Auflage]; https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html.
[3] Deutsche Vertretungen in den USA; Steuerliche Behandlung von Renten; (Stand: 27.07.2023); https://www.germany.info/us-de/service/steuern/rente/2309190#:~:text=Seit%202008%20ist%20im%20DBA,Sinne%20des%20%C2%A7%2022%20Nr..