Sie haben zeitweise in Irland gearbeitet, möchten nach Deutschland zurück und Ihre Altersvorsorge übertragen. Allerdings haben Sie bereits Versorgungsvermögen in Irland angespart und möchten den angesparten Betrag nicht verfallen lassen.
Die wichtigsten allgemeinen Informationen für die Übertragung Ihrer Altersvorsorge finden sie hier.
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Für Irland gilt das Europarecht. Durch dieses wird das irische und deutsche Sozialversicherungssystem koordiniert. Es können somit die Versicherungszeiten aus beiden Ländern für einen Rentenanspruch zusammengezählt werden.
Durch die Sozialpartnerschaft zwischen europäischen Ländern wird gewährleistet, dass Ihnen keine Nachteile bestehen, wenn Sie in mehreren Mitgliedsstaaten Versorgungsvermögen aufgebaut haben.
Dies bedeutet, dass grundsätzlich keine „Gesamtrente“ besteht, sprich die Rentenansprüche nicht zusammengerechnet durch ein Land ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch jedes Land selbst.
Zudem besteht zwischen Deutschland und Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuer für die betriebliche oder private Altersvorsorge ist grundsätzlich im Quellenstaat, auch Kassenstaat, abzuführen. Somit ist Ihre irische Rente in Deutschland „steuerfrei“, sie unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Haben Sie Fragen bezüglich der Übertragung Ihrer Altersvorsorge aus Irland? STC berät Sie gerne – füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.