Sie haben zeitweise in Großbritannien gearbeitet und möchten Ihren Ruhestand in Deutschland verbringen? Neben vielen organisatorischen Maßnahmen, müssen auch Fragen bezüglich der Altersvorsorge geklärt werden. Können Sie Ihre Altersvorsorge aus Großbritannien nach Deutschland übertragen, sodass Ihr Versorgungsvermögen nicht verloren geht?
Und welche Auswirkungen der Brexit auf die Übertragung der Altersvorsorge hat, erfahren Sie hier.
STC hat Ihnen zusätzlich die wichtigsten allgemeinen Informationen bzgl. der Übertragung Ihrer Altersvorsorge zusammengefasst.
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Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU ist stellt sich die Frage, wie die Übertragung der Altersvorsorge nach Deutschland stattfindet.
Es bestand lange Zeit Rechtsunsicherheit wie im Falle des Brexits mit Altersrentenansprüchen verfahren wird.
Der Austritt aus der EU hat keine Auswirkungen auf Renten, die unter Berücksichtigung von deutschen bzw. EU-mitgliedstaatlichen und britischen Versicherungszeiten bezogen werden, wenn diese Rentenansprüche bis zum 31.12.2020 entstanden sind.
Zudem gilt weiterhin EU-Recht für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2021 in Großbritannien in einem Versicherungsverhältnis standen oder noch stehen. Dies wird in dem „Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft“ (Austrittsabkommen) geregelt. Hierdurch können weiterhin Beschäftigungszeiten, die in Großbritannien oder in Deutschland absolviert wurden für Rentenansprüche zusammengerechnet werden. Wenn Ihnen Rentenansprüche zustehen, zahlt grundsätzlich das jeweilige Land die Ihnen zustehenden Leistungen.[1]
Für zurückgelegte britische Zeiten ab dem 1. Januar 2021 gilt das neue Handels- und Kooperationsabkommen. Laut diesem sollen aber ebenfalls weiterhin die Zusammenzählung von Zeiten möglich sein.[2]
[1] Deutsche Rentenversicherung; Auswirkungen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Rente; (Stand: 27.07.2023); https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Grossbritannien-Nordirland/aktuelles-brexit.html.
[2] Deutsche Rentenversicherung; Auswirkungen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Rente; (Stand: 27.07.2023); https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Grossbritannien-Nordirland/aktuelles-brexit.html.
Doch wie genau können Sie ihr Versorgungsvermögen aus Großbritannien auf einen deutschen Versorgungsträger übertragen?
Grundsätzlich können Sie ihre Rente auf einen vom HMRC anerkannten ausländischen Pensionsfond übertragen (QROPS – Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme) oder auf eine selbst angelegte persönliche Altersvorsorge (SIPP – self-invested personal pension). Hierfür müssen die Anforderungen an die Altersvorsorge in Deutschland denen in Großbritannien ähneln.
Ein QROPS ist ein qualifizierter ausländischer Pensionsplan. Dieser ist bei der Steuerbehörde HMRC (Her Majesty’s Revenue and Customs) registiert.
Welche Voraussetzungen müssen für die Übertragung auf ein QROPS vorliegen?
Seit dem 6.April 2023 ist die „Lifetime Allowance Charge“ (LTA)
entfallen. Dies bedeutet, dass ab einem Versorgungsvermögen über 1.073.100 GBP (£) keine LTA Charge in Höhe von 25% mehr bei einer Übertragung auf einen QROPS-Träger entrichtet werden muss.
Zurzeit können EU Bürger Renten aus Großbritannien somit noch steuerfrei auf einen europäisch ansässigen QRPOS-Träger übertragen. Es gilt allerdings abzuwarten, ob dieser Steuervorteil auch künftig bestehen bleibt.
Da dieser Vorgang sehr komplex sein kann, bietet es sich an externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Beratung durch einen britischen FCA (Financial Conduct Authority) -zertifizierten Finanzberater ist empfehlenswert. STC steht Ihnen dabei gerne zur Seite und berät sie umfassend zu ihrem persönlichen Fall.
[1] R+V, Condor Versicherungen; Übertragung britischer Pensionsguthaben – QROPS mit Condor; (Stand: 27.07.2023); [Erscheinungsdatum: Mai 2019]; https://www.google.de/search?q=%C3%BCbertragung.
Eine internationale SIPP ähnelt einer persönlichen Rente, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber. Ihre Rente wird als Investition gehalten bis Sie sich in den Ruhestand begeben und Alterseinkommen beziehen. Vorteil ist, dass sie flexibel sind in der Wahl ihrer Anlagen und der Verwaltung ihrer Investitionen.
Die internationale SIPP wird von der Financial Conduct Authority verwaltet und behandelt diese weiterhin als wäre sie eine britische. Hierdurch kann auch ein erneuter Wohnsitzwechsel nach Großbritannien vereinfacht werden.
Haben Sie Fragen oder sind auf der Suche nach einem individuellen Versicherungsangebot? STC berät Sie gerne – füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!