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Übertragung der Altersvorsorge aus Großbritannien

Altersvorsorge aus Großbritannien übertragen - geht das?
Antonia Sophie Belz
Stand: 
Juni 15, 2023
-
3 min
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Das Wichtigste in Kürze

Es gilt weiterhin EU-Recht für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2021 in Großbritannien in einem Versicherungsverhältnis standen oder noch stehen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt das neue Handels- und Kooperationsabkommen.
Grundsätzlich können Sie ihre Rente auf einen vom HMRC anerkannten ausländischen Pensionsfond übertragen QROPS oder auf eine selbst angelegte persönliche Altersvorsorge SIPP.
Seit dem 6.April 2023 ist die „Lifetime Allowance Charge“ (LTA) entfallen.

Sie haben zeitweise in Großbritannien gearbeitet und möchten Ihren Ruhestand in Deutschland verbringen? Neben vielen organisatorischen Maßnahmen, müssen auch Fragen bezüglich der Altersvorsorge geklärt werden. Können Sie Ihre Altersvorsorge aus Großbritannien nach Deutschland übertragen, sodass Ihr Versorgungsvermögen nicht verloren geht?
Und welche Auswirkungen der Brexit auf die Übertragung der Altersvorsorge hat, erfahren Sie hier.

STC hat Ihnen zusätzlich die wichtigsten allgemeinen Informationen bzgl. der Übertragung Ihrer Altersvorsorge zusammengefasst.

For the english version, click here.

1. Was hat sich durch den Brexit verändert?

Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU ist stellt sich die Frage, wie die Übertragung der Altersvorsorge nach Deutschland stattfindet.
Es bestand lange Zeit Rechtsunsicherheit wie im Falle des Brexits mit Altersrentenansprüchen verfahren wird.
Der Austritt aus der EU hat keine Auswirkungen auf Renten, die unter Berücksichtigung von deutschen bzw. EU-mitgliedstaatlichen und britischen Versicherungszeiten bezogen werden, wenn diese Rentenansprüche bis zum 31.12.2020 entstanden sind.

Zudem gilt weiterhin EU-Recht für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2021 in Großbritannien in einem Versicherungsverhältnis standen oder noch stehen. Dies wird in dem „Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft“ (Austrittsabkommen) geregelt. Hierdurch können weiterhin Beschäftigungszeiten, die in Großbritannien oder in Deutschland absolviert wurden für Rentenansprüche zusammengerechnet werden. Wenn Ihnen Rentenansprüche zustehen, zahlt grundsätzlich das jeweilige Land die Ihnen zustehenden Leistungen.[1]
Für zurückgelegte britische Zeiten ab dem 1. Januar 2021 gilt das neue Handels- und Kooperationsabkommen. Laut diesem sollen aber ebenfalls weiterhin die Zusammenzählung von Zeiten möglich sein.[2]


[1] Deutsche Rentenversicherung; Auswirkungen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Rente; (Stand: 27.07.2023); https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Grossbritannien-Nordirland/aktuelles-brexit.html.

[2] Deutsche Rentenversicherung; Auswirkungen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Rente; (Stand: 27.07.2023); https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Grossbritannien-Nordirland/aktuelles-brexit.html.

2. Übertragung der Altersvorsorge aus Großbritannien

Doch wie genau können Sie ihr Versorgungsvermögen aus Großbritannien auf einen deutschen Versorgungsträger übertragen?
Grundsätzlich können Sie ihre Rente auf einen vom HMRC anerkannten ausländischen Pensionsfond übertragen (QROPS – Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme) oder auf eine selbst angelegte persönliche Altersvorsorge (SIPP – self-invested personal pension). Hierfür müssen die Anforderungen an die Altersvorsorge in Deutschland denen in Großbritannien ähneln.

2.1. QROPS – Qualifiying Recognised Overseas Pension Scheme

Ein QROPS ist ein qualifizierter ausländischer Pensionsplan. Dieser ist bei der Steuerbehörde HMRC (Her Majesty’s Revenue and Customs) registiert.

Welche Voraussetzungen müssen für die Übertragung auf ein QROPS vorliegen?

  • Der deutsche Versorgungsträger muss bei der britischen Finanzbehörde als Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme registriert sein
  • Übertragungsbetrag muss mindestens 25.000 EUR betragen
  • Zielversorgung muss eine Basis-Rente sein[1]
  • Beantragung der Antragsunterlagen bei dem britischen Versorgungsträger (hier ist es möglich dies dem deutschen Versorgungsträger durch eine Vollmacht zu übertragen)

Seit dem 6.April 2023 ist die „Lifetime Allowance Charge“ (LTA)
entfallen. Dies bedeutet, dass ab einem Versorgungsvermögen über 1.073.100 GBP (£) keine LTA Charge in Höhe von 25% mehr bei einer Übertragung auf einen QROPS-Träger entrichtet werden muss.
Zurzeit können EU Bürger Renten aus Großbritannien somit noch steuerfrei auf einen europäisch ansässigen QRPOS-Träger übertragen. Es gilt allerdings abzuwarten, ob dieser Steuervorteil auch künftig bestehen bleibt.

Da dieser Vorgang sehr komplex sein kann, bietet es sich an externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Beratung durch einen britischen FCA (Financial Conduct Authority) -zertifizierten Finanzberater ist empfehlenswert. STC steht Ihnen dabei gerne zur Seite und berät sie umfassend zu ihrem persönlichen Fall.


[1] R+V, Condor Versicherungen; Übertragung britischer Pensionsguthaben – QROPS mit Condor; (Stand: 27.07.2023); [Erscheinungsdatum: Mai 2019]; https://www.google.de/search?q=%C3%BCbertragung.

2.2. International SIPP – self-invested personal pension

Eine internationale SIPP ähnelt einer persönlichen Rente, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber. Ihre Rente wird als Investition gehalten bis Sie sich in den Ruhestand begeben und Alterseinkommen beziehen. Vorteil ist, dass sie flexibel sind in der Wahl ihrer Anlagen und der Verwaltung ihrer Investitionen.
Die internationale SIPP wird von der Financial Conduct Authority verwaltet und behandelt diese weiterhin als wäre sie eine britische. Hierdurch kann auch ein erneuter Wohnsitzwechsel nach Großbritannien vereinfacht werden.

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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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