

Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, können Streitpunkte entstehen. So auch auf dem Arbeitsplatz. Doch besonders brenzlig wird es, wenn der Streit mit dem eigenen Arbeitgeber geführt wird. Was ist zu tun, wie sind Ihre Rechte? Spätestens bei einer Kündigung ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren selten vermeidbar, denn oft trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einvernehmlich. STC klärt Sie über Ihre Rechte auf und veranschaulicht den Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden im zuständigen Arbeitsgericht verhandelt. Damit ist das Arbeitsgericht das Gericht 1. Instanz. Hier beginnt jede gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Vertragsparteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Zu den häufigsten Fällen des Arbeitsgerichtes zählt der Konflikt über die Wirksamkeit einer Kündigung. Dies wird auch Kündigungsschutzklage genannt. Weitere Fälle behandeln beispielsweise
Besonderheit Kündigungsschutzklage: Zweifeln Sie an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung, so sollten Sie schnell genug handeln. Nur innerhalb folgender Fristen kann Klage eingereicht werden: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung oder nach einer Entschädigungsklage 3 Monate nach schriftlicher Geltendmachung gegenüber dem Benachteiligten (siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG). Wird die Frist überschritten, so wird die Kündigung wirksam und kann nicht mehr gerichtlich angefochten werden.
Generell gilt, dass eine außergerichtliche Einigung die beste und kostengünstigste Lösung für beide Parteien ist. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, sollte eine Klage entworfen und gerichtlich verhandelt werden. Folgende Fragen sollten Sie vor Verhandlungsbeginn beachten:
1. Welche Verfahrenskosten gibt es?
Betrachtet wird an dieser Stelle die 1. Instanz: Jede Partei hat ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen, egal ob es einen Erfolg, Niederlage oder Vergleich gibt. Die unterlegene Partei hat die gesamten Gerichtskosten allein zu tragen. Bei einem Vergleich fallen jedoch keine Gerichtskosten an.
2. Gibt es finanzielle Unterstützung, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht?
Es steht jeder Partei offen, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht zu stellen. Als Voraussetzung gilt sowohl eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Verhandlung als auch die Tatsache, dass der Antragssteller wirtschaftlich und persönlich unfähig ist, die Rechtskosten zu tragen.
3. Brauchen Sie einen Anwalt?
Es gilt keine Anwaltspflicht vor der 1. Instanz (Arbeitsgericht). Dennoch können Sie sich auch von Anwälten vertreten lassen. Ebenso ist eine Vertretung von bspw. Gewerkschaften möglich. In 2. Und 3. Instanz dagegen muss jede Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten werden.
4. Was sollte für eine Verhandlung mitgebracht werden?
Um den Prozess nicht in die Länge zu ziehen als auch für Sie positiv zu gestalten, sollten Sie schon vor Beginn die richtigen Vorkehrungen treffen. Daher gilt:
Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt, nachdem die Klage einer Partei gegenüber der anderen erhoben und bei Gericht eingereicht wurde. Der Verlauf kann je nach Erfolg der einzelnen gerichtlichen Schritte variieren.

Zunächst bestimmt das Arbeitsgericht einen Gütetermin mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien zu erreichen. Dort wird zunächst die Sach- und Rechtslage erörtert, auf denen basierend die Parteien Einigungsvorschläge hervorbringen können. Kommt es zu einer Einigung, wird dies als Vergleich protokolliert.
Ist der Vergleich bindend?
Je nach Umstand des Einzelfalls gibt es die Möglichkeit des Widerrufs. Das heißt, dass innerhalb der Güteverhandlung eine Frist vereinbart wird, innerhalb derer der Vergleich widerrufen werden kann. So bietet sich jeder Partei die Möglichkeit, den Vergleich hinsichtlich seiner Folgen gut zu bedenken oder sich gegebenenfalls durch eine schriftliche Erklärung gegen diesen zu wenden.
Scheitert die Güteverhandlung, so wird vom Gericht ein neuer Termin zur streitigen Verhandlung vor der Kammer festgesetzt. Hierzu erlässt das Gericht Schriftsatzfristen. Der Arbeitgeber muss dabei zur Klage Stellung beziehen, diese Stellungnahme muss wiederum vom Arbeitnehmer schriftlich beantwortet werden. Dieser Schritt wird als nächste Etappe beleuchtet.
Gibt es noch andere Möglichkeiten, den Prozess zu beenden?
Natürlich gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Gründen, warum der Prozess nach dem Gütetermin beendet wird. Vergleich oder kein Vergleich entspricht daher dem „Schwarz-Weiß-Denken“. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Prozess aufgrund von Klagerücknahme, Verzichtserklärung o.ä. beendet wird.
Der Kammertermin wird von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (jeweils einer von der Streitpartei) besetzt. Beide Parteien werden die Sachlage erneut erörtern, woraufhin das Gericht entscheidet, ob die Beweisaufnahme erforderlich ist oder der Prozess bereits entscheidungsreif ist. Ziel ist wie bisher eine gütliche Einigung. Das heißt, auch an dieser Stelle ist noch eine Einigung durch Vergleich möglich.
Wird weiterhin keine gütige Einigung erreicht und die Beweislast als ausreichend betrachtet, so fällt das Gericht an dieser Stelle ein Urteil. Damit ist der arbeitsgerichtliche Prozess entschieden.
Wenn Sie die Entscheidung des Gerichts der 1. Instanz anfechten wollen, so geschieht dies über das Berufungsverfahren. Besetzt ist das Landesarbeitsgericht erneut durch einen Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Berufung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Urteilsverkündung einlegen. An dieser Stelle werden erneut alle Anträge der 1. Instanz geprüft. Das Gericht urteilt über diese Sachlage und verkündet entweder ein neues Urteil oder bleibt bei dem Urteil der 1. Instanz, womit die Berufung abgelehnt wurde.
Fühlt sich eine Partei hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung benachteiligt, gibt es die Möglichkeit des Revisionsverfahrens. Zuständig sind verschiedene Senate des Bundesarbeitsgerichtes. Inhaltlich geht es nicht mehr um Details des Arbeitsstreites, sondern um rechtliche Fragen und Urteile bezüglich des Sachfalls.

Folgender Überblick ist als exemplarisch anzusehen. Die Verfahrenskosten variieren je nach Streitwert und Ausgang. Je mehr Instanzen durchlaufen werden, desto teurer entwickelt sich das Verfahren.
| Anwaltskosten | Gerichtskosten | |
| 1. Instanz Gütetermin Kamertermin | jede Partei zahlt die eigenen Anwaltskosten | unterlegene Partei zahlt Gerichtskosten Vergleich: keine Gerichtskosten |
| 2. Instanz Berufungsverfahren | unterlegene Partei zahlt beide Anwaltskosten | unterlegene Partei zahlt Gerichtskosten Vergleich: nur Gerichtskosten der 1. Instanz |
| 3. Instanz Revisionsverfahren | unterlegene Partei zahlt beide Anwaltskosten | unterlegene Partei zahlt Gerichtskosten Vergleich: nur Gerichtskosten der 1. Instanz (beispielhaft) |
Ein arbeitsgerichtliches Verfahren durchläuft mehrere Instanzen und kann daher je nach Entwicklung sehr lange andauern. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich vorher vor den Rechtskosten schützen, die beispielsweise durch Anwälte oder Gerichte entstehen. Wie Sie sich als Privatperson (Arbeitnehmer) und Ihr Unternehmen (Arbeitgeber) mit einer Rechtsschutzversicherung schützen können, erklärt Ihnen STC hier:
Rechtsschutzversicherung für Arbeitgeber
Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer
Sie benötigen einen starken Partner in allen Rechtslagen? Wünschen Beratung einer konkreten Sachlage oder allgemeine Informationen? Füllen Sie einfach unseren untenstehenden Fragebogen oder unser Kontaktformular aus. Gerne können Sie sich auch telefonisch bei uns melden. Wir sind für Sie da!




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016