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Arbeitnehmerhaftung bei Sachschäden

Arbeitnehmerhaftung – so schützen Sie sich vor Ansprüchen des Arbeitgebers.
STC
Stand: 
Dezember 8, 2016
-
3 min
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Fehler sind menschlich, können aber für Unternehmen hohe Kosten verursachen. Was passiert also, wenn durch Arbeitnehmer Sachschäden entstehen? Wer muss für die Kosten aufkommen? Unter Umständen kann Ihr Chef Sie dafür in die Haftung nehmen und Schadenersatz verlangen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie sich dagegen schützen können, erfahren Sie bei STC.

1. Wann haften Arbeitnehmer?

Entscheidet für einen Haftungsanspruch des Arbeitgebers ist der Grad der Fahrlässigkeit, mit dem Mitarbeiter beim Verursachen des Schadens gehandelt haben. Entstehen Schäden aufgrund einer leicht fahrlässigen Handlung besteht in der Regel keine Arbeitnehmerhaftung. Die Kosten der entstandenen Sachschänden sind in diesen Fällen allein vom Arbeitgeber zu tragen. Anders sieht es aus wenn das Handeln des Mitarbeiters als mittlere oder grobe Fahrlässigkeit bezeichnet wird. Im Fall der mittleren Fahrlässigkeit besteht eine anteilige Arbeitnehmerhaftung. Die Kosten teilen sich demnach zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Bei einer groben Fahrlässigkeit hingegen sind die entstandenen Schäden in der Regel allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Gleiches gilt bei vorsätzlichen Handlungen.

Funktionsweise Arbeitnehmerhaftung-min
© STC Research

2. Welche Fahrlässigkeit liegt vor?

Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen drei unterschiedliche Schweregraden der Fahrlässigkeit. Die leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit. Die Zuordnung in eine dieser "Gruppen" bestimmt über folgende Arbeitnehmerhaftung.

2.1 Leichte Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn es sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten handelt, die jedem Arbeitnehmer unterlaufen können. Dazu gehören alltägliche Fehler und geringfügige Sorgfaltsverstöße wie beispielsweise „Sich-Versprechen“, „Sich-Vergreifen“ oder „Sich-Vertun“.

Beispiele für leichte Fahrlässigkeit

  • Streifen eines Schreibtisches im Vorbeigehen, wodurch eine Kaffeetasse zu Bruch geht
  • Herunterfallen von Akten/ Dokumenten
  • Abbrechen eines Bohraufsatzes, der sich im Mauerwerk verkantet hat

2.2 Mittlere Fahrlässigkeit

Lässt der Arbeitnehmer die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht, ohne leicht oder grob fahrlässig zu handeln, wird von einer mittleren Fahrlässigkeit gesprochen. Der Haftungsanteil des Arbeitnehmers ist dabei unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu bestimmen. Dazu gehören insbesondere die Versicherbarkeit durch den Arbeitgeber, die Gehaltshöhe des Arbeitnehmers, sein Vorverhalten und die sozialen Verhältnisse. Es ist daher keinesfalls automatisch von einer hälftigen Haftung auszugehen.

Abwägung der Verantwortungsanteile

Insbesondere beachtet wird dabei:

  • einen etwaigen Verursachungsbeitrag des Arbeitnehmers
  • das vom Arbeitgeber zu tragende Betriebsrisiko
  • die Versicherbarkeit des verwirklichten Risikos
  • die Schadensgeneigtheit der geleisteten Tätigkeit
  • die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb
  • dessen dienstliches Verhalten in der Vergangenheit
  • ein Verstoß gegen eine Weisung

Beispiele für mittlere Fahrlässigkeit

  • Fahrlässige Brandstiftung durch Ausleeren eines Aschenbechers (LAG Hessen, Urteil vom 08.12.2005, Az. 11 Sa 121/04)
  • Missachtung des Grundsatzes „rechts vor links“ bei einer nicht gut einsehbaren Kreuzung (LAG Bremen, Urteil vom 26.07.1999, Az. 4 Sa 116/99)

2.3 Grobe Fahrlässigkeit

Eine grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Grad verletzt wird. Liegt dies vor, so haftet der Arbeitnehmer theoretisch voll und unbeschränkt. In der Praxis wird die Haftung allerdings meist auf ca. ein Monatseinkommen begrenzt. Eine solche Haftungserleichterung ist dann in Betracht zu ziehen, wenn ein deutliches Missverhältnis zwischen Verdienst und Höhe des Schadens besteht und die Existenz des Arbeitnehmers bei voller Inanspruchnahme bedroht ist.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Beschädigung eines Lagerhallentores durch eigenmächtige Gabelstaplerfahrt des Auszubildenden (BAG, Urteil vom 18.04.2002, Az. 8 AZR 348/01)
  • Zurücklassen einer unverschlossenen und mit Einnahmen gefüllten Kellnerbrieftasche in einem Restaurantwagen, um zu telefonieren (BAG, Urteil vom 15.11.01, Az. 8 AZR 95/01)
  • Überfahren einer auf „Rot“ gestellten Ampel
  • Vergessen des vollständigen Einfahrens eines Ladekrans, wodurch eine Kollision mit einer Brücke entstand (BGH, Urteil vom 08.02.1989, NJW 89, 1354)

3. Absicherung durch Privathaftpflicht möglich

Um sich gegen mögliche Ansprüche des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen zu schützen, können Arbeitnehmer eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Dabei ist auf den Einschluss der sogenannten "Arbeitgeberklausel" zu achten. Angeboten wird diese Klausel leider nur von wenigen Versicherern, diese ist aber in der Regel empfehlenswert. Sie schützt Arbeitnehmer gegen Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen bei Sachschäden (Ausnahme: Schäden durch das Bewegen von zulassungspflichtigen Fahrzeugen).

Arbeitnehmerhaftung - Blogbeitrag
© STC Research
  • Achten Sie auf den Einschluss der Arbeitgeberklausel.

Bei der Suche nach der richtigen Privathaftpflicht hilft STC Ihnen gerne weiter.

4. Kontakt

Sie haben Fragen zum Thema Haftpflicht oder wünschen ein konkretes Angebot zur Privathaftpflichtversicherung? Dann füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus. Gerne setzten wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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