Auf die staatliche Absicherung der Erwerbsminderungsrente haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch. Die staatliche Unterstützung erhalten Sie nur, wenn vor dem Studium eine Berufsausbildung absolviert und rentenversicherungspflichtig gearbeitet wurde. Vor dem Studium muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Auch wenn Sie rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben, fallen die Leistungen der Erwerbsminderungsrente sehr gering aus. Diese sichert nur die Grundversorgung und reicht nicht aus für einen angemessenen Lebensstandard. Oft müssen Eltern für die finanzielle Notlage aufkommen oder die eigenen Ersparnisse.
Darüber hinaus sind die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sehr gering. Als Faustregel gilt: Je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie und Sie zahlen längerfristig günstigere Beiträge. Auch wenn die Versicherungsbeiträge im Laufe der Zeit z.B. durch die Beitragsdynamik steigen, zahlen Sie von Anfang an niedrigere Beiträge. Außerdem gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto gesünder ist er und das Risiko für die Versicherer somit geringer. Sie können also mit einem frühen Abschluss richtig sparen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung beim Einstieg in den Beruf erfolgt.