Nicht nur für Geld, sondern auch für Immobilien, Grundstücke und sonstige Sachgüter, fällt die Erbschaftssteuer an. Sie werden dabei genauso wie Geldvermögen behandelt. Um die Höhe der anfallenden Steuer zu berechnen, wird der Wert der vererbten Immobilie ermittelt. Übersteigt dieser Wert die Freibeträge, so sind Geldmittel nötig, um die fällige Erbschaftssteuer zu begleichen.