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Risikovorsorge für Hausbesitzer

w´Wie Sie Ihr Glück in den eigenen vier Wänden schützen.
Risikovorsorge für Hausbesitzer

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
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STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick.
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Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.

Das eigene Haus ist der Traum vieler Familien. Ein Rückzugs- und Erinnerungsort für alle Familienmitglieder. Oftmals wird er mithilfe eines großen Kredits erfüllt, der in den nächsten Jahrzehnten dann zu begleichen ist. Das alles schein kein Problem, solange alle bei bester Gesundheit sind und das monatliche Einkommen stimmt. Doch was passiert, wenn Ihnen etwas zustößt und das Familieneinkommen nicht mehr ausreicht? Ohne die passende Absicherung können Ihre Hinterbliebenen den Kredit wahrscheinlich nicht mehr finanzieren. Wie Sie Ihre Angehörigen vor dem Verlust des Eigenheims bewahren können, zeigt STC.

Risikolebensversicherung als Kreditschutz

Für den Erwerb eines Eigenheims nehmen viele Menschen hohe Schulden auf sich. Um sich gegen Verluste abzusichern, verlangen bereits viele Banken bei Ausgabe des Kredits eine Risikolebensversicherung der zukünftigen Hausbesitzer. So können Hinterbliebene den Hauskredit zurückzahlen, auch wenn der Hauptverdiener verstirbt.

STC Versicherungsmakler
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Risikolebensversicherung Hausbesitzer

Fallende Versicherungssumme

Hausbesitzer, die nur den Hauskredit absichern möchten, können eine fallende Versicherungssumme für ihre Risikolebensversicherung vereinbaren. So fällt der Versicherungsschutz, wie auch die Höhe der verbliebenen Schulden mit der Zeit ab. Es ist sinnvoll, die Laufzeit der Absicherung höher zu wählen für den Fall, dass die Tilgung des Kredits länger dauert als gedacht. Im Gegensatz zu einer Variante mit einer gleichbleibenden Versicherungssumme fallen bei dieser Vertragsform die Beiträge günstiger aus und in der Regel ist eine verkürzte Beitragsdauer vereinbart. Zum Ende der Vertragslaufzeit fallen daher keine Beiträge mehr an, Versicherungsschutz besteht aber weiterhin.

fallende Versicherungssumme
© STC Research

Ehepartner/ Lebensgefährten und Familien

Nicht nur der Hauptverdiener benötigt eine Risikolebensversicherung. In den meisten Fällen ist es auch sinnvoll, einen Vertrag auf das Leben des Ehepartners/ Lebensgefährten abzuschließen. Das gilt insbesondere für Familien, bei denen die Versorgung der Kinder gesichert werden muss. Denn eine angemessene Versorgung erfordert immer wieder das berufliche Kürzertreten des verbliebenen Elternteils. Damit die finanziellen Mittel dennoch ausreichen, ist es daher meist zu empfehlen, beide Elternteile abzusichern. Möglich ist dies beispielsweise durch eine verbundene Risikolebensversicherung.

Funktionsweise verbundene Risikolebensversicherung

Es gibt nur einen Vertrag für beide Elternteile. Verstirbt einer der beiden, wird dem Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

verbundene RLV Risikolebensversicherung

Weitere Informationen finden Sie hier

Hinterbliebenenschutz

Hinterbliebenenschutz

Neben dem Verlust eines geliebten Menschen hat ein Todesfall für Hinterbliebene meist auch gravierende finanzielle Folgen. Welche Absicherungsformen es gibt und wie Sie Sie ihre Liebsten davor schützen können.
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Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um ein reines Versicherungsprodukt. Verstirbt die versicherte Person, erhalten die vorher festgelegten Begünstigten eine bei Vertragsabschluss vereinbarte einmalige Kapitalauszahlung. Beliebige Personen können als Begünstige gewählt werden.
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Pflegeleistungen / Sterbegeld

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung. Allerdings bereitet sich der Versicherungsnehmer dabei nicht auf den eigenen Lebensabend vor, sondern sichert die Hinterbliebenen gegen die finanziellen Belastungen seiner Bestattung ab.
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Wie kann STC Ihnen helfen?

Wir prüfen Ihre aktuelle Situation - dazu gehört neben der Bedarfsanalyse auch die Gesundheitsanalyse, um so Ihren persönlichen Absicherungsbedarf und die Möglichkeiten auf dem Versicherungsmarkt festzustellen.
Ist dies ermittelt, wählen wir das bestmögliche Produkt für Ihre Situation und finden dazu den passenden Anbieter. Selbstverständlich haben Sie das letzte Wort, daher stellt STC Ihnen konkrete Angebote und Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung.
Ist ein passendes Produkt gefunden, erstellen wir konkrete Angebote mit den für Sie angepassten Vertragsausgestaltungen. Bestehen Fragen oder Erklärungsbedarf zu den Angeboten, steht STC Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung

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