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Hinterbliebenenschutz für junge Erwachsene

Frühe Absicherung kann sich lohnen.
Hinterbliebenenschutz junge erwachsene

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Möchten Sie später eine Familie gründen oder ein Haus kaufen? Dann macht es auch für Sie als junger Erwachsener bereits Sinn sich mit dem Thema Hinterbliebenenvorsorge zu beschäftigen. Eine Risikolebensversicherung sichert Angehörige im Todesfall finanziell ab. Junge Erwachsene benötigen diese Absicherung in der Regel erst später, doch ein früher Abschluss kann sich trotzdem lohnen.

Vorteile des Hinterbliebenenschutzes für junge Erwachsene

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung verlangen Versicherer gewöhnlich eine Gesundheitsprüfung. Das heißt, es müssen Fragen zu möglichen Vorerkrankungen und dem aktuellen Gesundheitszustand beantwortet werden. Sind solche vorhanden, erhöhen sich die zu zahlenden Beiträge und im schlechtesten Fall können sie zur Ablehnung führen. Da in jungen Jahren der Gesundheitszustand gewöhnlich besser ist, erleichert ein früher Antrag die Beantwortung.

Gesundheitsfragen können leichter beantwortet werden.
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Bei einem Antrag in jungen Jahren ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers in der Regel besser. Das hat auch Auswirkungen auf die zu zahlenden Beiträge. Gleichzeitig hat auch das Alter einen direkten Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Wer einen Antrag im jungen Alter stellt, hat so langfristig günstigere Beiträge.
Je jünger der Antragsteller, desto günstiger die Beiträge.

Welches Bezugsrecht ist sinnvoll?

Bei Vertragsabschluss legt der Versicherungsnehmer eine bezugsberechtigte Person fest. Diese erhält dann im Leistungsfall (Tod der versicherten Person) die vereinbarte Leistung ausgezahlt. Doch junge Erwachsene sind oftmals noch nicht verheiratet oder haben noch keine Kinder. Damit im späteren Lebensverlauf diese bezugsberechtigte Person noch geändert werden kann (auf z.B. den Ehepartner oder die Kinder) sollte in der Regel von Beginn an ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart werden. Die zweite Variante ist die Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrecht.

Widerrufliches Bezugsrecht

Während der Vertragslaufzeit kann einfach eine andere Person, wie beispielsweise der neue Ehepartner oder Vater, Mutter, Schwester etc. eingetragen werden. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Versicherungsnehmer.

Unwiderrufliches Bezugsrecht

Ist für eine Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingesetzt worden, so kann eine Änderung nur mit der schriftlichen Zustimmung von dieser geschehen.

Für junge Erwachsene ist gewöhnlich das widerrufliche Bezugsrecht zu empfehlen.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
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