Eine Versicherung ist ein Vertrag, welcher zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geschlossen worden ist. Ein Vertrag bringt daher auch Rechten und Pflichten mit sich. Dies bedeutet auf Seiten des Versicherers, dass dieser versicherte Schäden bezahlen muss und der Versicherungsnehmers sogenannte Verhaltensnormen (Obliegenheiten) einhalten muss. Obliegenheiten sind dabei gesetzliche behördliche und vorvertragliche Sicherheitsvorschriften. Doch sind diese Vorschriftsregelung ünberhaupt angemessen?
Der vorliegende Fall beschäftigt sich mit einem Urteil des OLG Schleswig (Az. 16 U 14/17) aus dem Jahr 2017.In dem Verfahren beschäftigte sich das OLG, sowie in der Vorinstanz das Landgericht Flensburg (Az. 4 O 177/16) mit der Frage, inwieweit eine Obliegenheitsklausel für den Verwender Transparent ist, wenn sie fordert, dass „alle behördlichen, gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sicherungsvorschriften“ vom Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall einzuhalten sind. Herr Dennis Sturm nimmt in diesem Fall die Rolle der Vertretung für den Versicherungsnehmer ein, Herr Prof. Dr. Dirk Carsten Günther vertritt den Versicherer.
Im Format erhalten beide vorangehend die Möglichkeit ihre Standpunkte in einem zeitlich befristen Plädoyer vorzutragen. Nach den Einzelvorträgen folgt ein gemeinsamer Austausch, Zuschauer können sich im Anschluss zu den Vorträgen eine Meinung bilden.