

Mit dem aktuellen BGH Urteil zu Sicherheitsobliegenheiten (Urteil vom 25. September 2024 (Aktenzeichen IV ZR 350/22)) liegt ein wegweisender Rechtsentscheid vor, der insbesondere für Wohngebäudeversicherungen und Feuerschäden von großer Bedeutung ist. Im Zentrum: Ein Brandschaden, ausgelöst durch einen selbstgebauten Pizzaofen, der nicht vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde.
Das Urteil bestätigt: Wer gegen behördliche oder gesetzliche Sicherheitsvorschriften verstößt, ob bewusst oder fahrlässig, riskiert den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Die Klausel zur Sicherheitsobliegenheit in den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) wurde vom BGH für wirksam erklärt, trotz Kritik an ihrer weiten, kaum durchschaubaren Formulierung.
🎥 Die vollständige Analyse des Urteils und eine kontroverse juristische Diskussion dazu finden Sie in unserem YouTube-Video:
Der zugrunde liegende Fall wurde bereits vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Rahmen unseres Videoformats „Ein Urteil – zwei Meinungen“ ausführlich diskutiert. Dabei stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die in vielen Versicherungsverträgen enthaltene Klausel zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften rechtlich wirksam und für Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Das Video bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen, praktischen und vertraglichen Hintergründe des Falls und veranschaulicht, wie komplex die Bewertung solcher Obliegenheitsklauseln im Versicherungsalltag sein kann.
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Im zugrunde liegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer einen Pizzaofen an der Hauswand installiert. Als es zu einem erheblichen Brandschaden kam, zahlte der Versicherer zunächst einen Vorschuss in Höhe von 100.000 Euro. Später stellte sich jedoch heraus: Der Ofen war nicht ordnungsgemäß abgenommen, und der Versicherungsnehmer hatte falsche Angaben gegenüber dem Makler gemacht.
Daraufhin berief sich der Versicherer auf eine arglistige Täuschung sowie auf die Verletzung von Sicherheitsobliegenheiten und forderte die gezahlte Summe zurück. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof mit klarem Ergebnis: Die Deckungsablehnung war zulässig.
Sicherheitsobliegenheiten sind vertragliche Pflichten des Versicherungsnehmers, die zur Vermeidung oder Minderung eines Schadens beitragen sollen. Sie können sich aus drei Ebenen ergeben:
Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert je nach Verschuldensgrad eine Leistungskürzung oder vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 28 VVG).
💬 „Die Klausel zur Sicherheitsobliegenheit verlangt die Einhaltung aller relevanten Vorschriften. Das mag realitätsfern wirken – aber das Gesetz kennt hier keine Nachsicht. Wer eigene bauliche Veränderungen vornimmt, ohne sich über geltende Vorschriften zu informieren, riskiert den Versicherungsschutz – selbst im privaten Bereich.“
– Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Professor an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln
Am 25. September 2024 hat der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 350/22) entschieden, dass die in den VGB 2014 enthaltene Klausel zur Sicherheitsobliegenheit wirksam und zulässig ist.
Die Formulierung, dass Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten müssen, verstoße nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 BGB.
Damit wurde die Vorinstanz (OLG Celle), die die Klausel als zu unklar eingestuft hatte, korrigiert ein wichtiges Signal für den Versicherungsmarkt und alle Akteure in der Vertragsgestaltung.
Dieses BGH Urteil zur Sicherheitsobliegenheit zeigt:
Selbst im privaten Bereich, wie beim Bau eines Pizzaofens, können Verstöße gegen einfache Bau- und Brandschutzvorschriften zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Versicherungsnehmer sollten künftig besonders darauf achten:
💬 „Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer sind Begriffe wie ‚alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften‘ kaum transparent. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe als Makler, durch gezielte Vertragsgestaltung und individuelle Beratung für Klarheit zu sorgen, bevor es zum Schadenfall kommt.“
– Dr. Dennis Sturm, Gründer & Geschäftsführer STC
Die Entscheidung stärkt Versicherer, birgt aber auch neue Pflichten:
Vor allem bei Feuerschäden, bei denen schnell sechsstellige Summen im Raum stehen, kann eine unbedachte Formulierung oder eine versäumte Maßnahme zu existenzbedrohend
Makler tragen bei der Vermittlung eine Aufklärungspflicht. Wird ein Vertrag mit einer Sicherheitsobliegenheitsklausel vermittelt, die später zur Ablehnung eines Leistungsanspruchs führt, kann dies auch berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen etwa im Rahmen der Haftung.
STC arbeitet daher mit eigenen ergänzenden Maklerklauseln, die bei kritischen Bereichen wie Brandschutz oder technischer Abnahme eine Absicherung des Kunden ermöglichen z. B. durch reduzierte Selbstbehalte oder klar definierte Obliegenheiten.
Das BGH Urteil zu Sicherheitsobliegenheiten ist ein wichtiger Präzedenzfall, der zeigt, wie schnell Versicherungsnehmer in eine deckungskritische Situation geraten können, auch bei alltäglichen Projekten.
👉 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge prüfen insbesondere, wenn bauliche Veränderungen oder gewerbliche Nutzungen geplant sind.
💬 Sie möchten wissen, ob Ihre Verträge sicher aufgestellt sind?
STC steht Ihnen mit rechtssicherer Beratung und optionalen Ergänzungsklauseln zur Seite.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016