




Um Ihr Auto zulassen zu können, müssen Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. In Deutschland besteht dazu eine gesetzliche Pflicht. Ohne diese Versicherung darf kein Auto auf den öffentlichen Straßen gefahren werden. Daraufhin erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Sie der KFZ-Zulassungsbehörde vorzeigen müssen. Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie mit Ihrem Auto Schäden an anderen verursachen. Diese können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein.
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass Sie eine hohe Versicherungssumme vereinbaren, d.h. dass Sie bei einem Unfall große Entschädigungsbeiträge erhalten.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind eher niedrig. Zudem kann bei einem Unfall von mehreren Personen die Grenze zu z.B. acht Millionen schnell überschritten werden. Daher sollten Sie bei Ihrem Vertrag eine Mindestversicherungshöhe von 100 Millionen Euro vereinbaren. Aber auch Summen mit bis zu 15 Millionen Euro sind geläufig und meist auch nicht übermäßig teuer.
Sie können die Beiträge für die KFZ-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Auto verursachen, entschädigt die Versicherung die Schäden am Geschädigten.
Das können sein:
Bei unberechtigten oder überhöhten Zahlungen wirkt die KFZ-Haftpflichtversicherung wie eine Rechtsschutzversicherung. Bei ungerechtfertigten Ansprüchen verteidigt die Versicherung Sie.
Schäden am eigenen Auto zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht. Da lohnt sich eher eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Diese zahlen nämlich die Reparaturen an Ihrem Fahrzeug oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Es gibt auch Versicherer, die noch einige Monate nach Erstzulassung den Neupreis zahlen.
In folgenden Fällen schließen Versicherer Leistungen aus:
Fahren ohne Führerschein
Fahren ohne Betriebserlaubnis
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Fahrerflucht
Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung in diesen Fällen zwar zahlt, das Geld aber vom Fahrer zurückverlangt. Der Betrag beläuft sich auf höchstens 5.000 Euro je Verstoß.
Da die KFZ-Haftpflichtversicherung Pflicht in Deutschland ist, besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt, dass der Versicherer Sie grundsätzlich annehmen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen darf dies dennoch verweigert werden. Der Versicherer prüft vorher das Profil des Fahrers und entscheidet auf dessen Grundlage, ob der Vertrag überhaupt zustande kommt und zu welcher Prämienhöhe. Günstige Beiträge gibt es für Fahrer*innen, von denen der Versicherer eine sichere und umsichtige Fahrweise erwartet.
Bei schlechter Zahlungsvergangenheit bei einem Versicherer muss dieser kein neues Angebot vorlegen. Dagegen muss jede andere Versicherung mindestens die KFZ-Haftpflichtversicherung anbieten.
Kompliziert wird es auch, wenn eine schlechte Schadenvergangenheit vorliegt, z.B. wenn die Versicherung gekündigt hat, weil zu viele Schäden gemeldet wurden. Dann findet sich meist ein Eintrag in der HIS, die schwarze Liste der Versicherungen wieder.
Haben Sie Punkte im Verkehrszentralregister, stellt das beim Abschluss einer KFZ-Versicherung dagegen keine Probleme dar.
Vor Abschluss einer KFZ-Versicherung prüfen viele Versicherer die Bonität (SCHUFA) des Kunden. Dabei signalisiert eine schlechte Schufa, dass der Kunde statistisch gesehen mehr Schäden meldet.
Normalerweise haftet der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Laut Gesetz haftet aber auch der Halter des Fahrzeuges bei Schäden.
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3) Benutzt jemand das Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Kraftfahrzeug vom Halter überlassen worden ist.
StVG
Demnach ist der Halter eines Fahrzeuges verpflichtet zu haften, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, weil eine Zulassung im Straßenverkehr eine Betriebsgefahr darstellt. Diese ist unabhängig von der eigenen Schuld und Sie können von Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrern belangt werden, auch wenn Sie nicht Unfallverursacher sind.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016