Den bestmöglichen Schutz für Ihr Auto bietet eine Vollkaskoversicherung. Sie versichert Schäden am eigenen Auto, die selbstverschuldet durch einen Unfall verursacht wurden. Außerdem deckt Sie durch Vandalismus verursachte Schäden ab. Ein teurer Schutz, der nicht für jedes Auto geeignet ist: Bei älteren Autos reicht eine Teilkaskoversicherung und ist das Auto nur noch wenig wert, lohnt sich nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Als Richtwert gilt: Ist das Auto bis zu fünf Jahre alt oder recht teuer, lohnt sich eine Vollkaskoversicherung. Daher ist sie besonders bei Neuwagen so beliebt.
Bei einem durch Sie verursachten Unfall haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung nur für die Schäden beim Unfallgegner. Die Vollkaskoversicherung deckt hingegen auch jene an Ihrem Fahrzeug ab. Grundsätzlich übernimmt die Vollkasko die Schäden, die auch von der Teilkasko übernommen werden. Eine Teilkasko zahlt in folgenden Fällen:
Diebstahl und Entwendung (z.B. unbefugter Gebrauch des Fahrzeuges)
Brand und Explosion (z.B. Kabelbrand)
Zusammenstoß mit Wild (dazu zählen Rehe und Wildschweine, aber keine Nutztiere wie z.B. Kühe)
Marderschäden (bei Kabelschäden)
Glasbruch (z.B. Steinschlag)
Kurzschlussschäden
Folgende Leistungen werden zusätzlich von der Vollkaskoversicherung übernommen:
Schäden durch Vandalismus
Schadenregulierung, falls der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht
Von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen sind hingegen:
Unterschlagung (Sie überlassen jemandem Ihr Auto und bekommen es nicht mehr zurück)
Verhaltensbedingte Unwetterschäden (Sie kommen auf einer verhagelten Straße ins Schleudern und das Auto nimmt Schaden)
Wird Ihr Auto in den ersten Wochen oder Monaten gestohlen oder hat einen Totalschaden, so erstattet der Versicherer den Neuwert des Fahrzeuges. Gute Tarife zahlen diesen bis zu 24 Monate nach Erstzulassung. Danach wird sich nach dem Zeitwert gerichtet. Daher sollte man bei einer Vollkaskoversicherung darauf achten, dass sie möglichst lange den Neuwert erstattet. Bei der Suche nach dem passenden Tarif hilft Ihnen STC.
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
Oft bieten Versicherer eine kostenlose Zusatzklausel bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit an. Sie sind auch dann versichert, falls Sie beispielsweise zu schnell gefahren sind. Diese kostet nur bei wenigen Versicherungen einen Aufpreis und sollte daher in Betracht gezogen werden.
Erweiterung von Wildschaden
Damit ist nicht nur der Wildschaden gemeint, sondern auch die Schäden mit anderen Tieren. Dazu zählen: Kühe, Hunde, Schafe und Pferde. Ein Zusatzschutz, den man in Anspruch nehmen sollte. Hier gibt es auch nur wenige Versicherer, die dafür einen Aufpreis verlangen.
Marderbisse mit Folgeschäden
Damit sind die Folgen der Nagetier-Knabbereien gemeint. Meistens geht man davon aus, dass solche Fremdeingriffe am Wagen auf dem Land passieren, aber Marder sind auch in den Städten aktiv und nagen an Ihrem Fahrzeug. Mit dieser Vereinbarung wird nicht nur ein eventueller Motorschaden abgedeckt, sondern auch die Defekte, die aus den Folgen entstehen. Meistens ist die Klausel in den Tarifen kostenlos enthalten. Es gibt aber auch einige Versicherer, die einen Aufpreis für Folgeschäden bei Mardern verlangen.
Um bei einem Totalschaden zumindest einen Teil der Kosten nicht selbst tragen zu müssen, lohnt sich zur Vollkaskoversicherung eine GAP-Deckung (Differenz-Deckung). Eine GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen dem, was ein Versicherer erstattet und was Sie dem Leasing- oder Kreditgeber zahlen müssen.
Das ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Totalschaden mit Ihrem Auto erleiden, eine Reparatur sich also wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Die Vollkaskoversicherung erstattet Ihnen in diesem Fall den Betrag, der nötig ist, um Ihnen ein gleichwertiges Auto zu kaufen (Wiederbeschaffungswert). Diesen Betrag kürzt sie um den Restwert, den Ihr Auto noch hat.
Wenn Sie keine Versicherung mit GAP-Deckung abschließen, haben Sie bei Totalschaden folgendes Problem: Sie müssen den Leasing-Restwert oder die offenen Kreditraten zahlen, erhalten aber nur den Wiederbeschaffungswert des Autos. Dieser ist in der Regel niedriger als das, was beim Leasing- und Kreditgeber offen ist.
Selbstbeteiligung
Sie können mit einer Selbstbeteiligung von 300 – 500 Euro den Preis der Vollkaskoversicherung reduzieren. Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil, den man im Schadenfall selbst tragen muss. Versicherer geben daher einen Nachlass des Beitrages, um Verwaltungskosten für kleine Reparaturen zu sparen. Möglich ist dies aber nur bei Teil- und Vollkaskoversicherungen.
Ohne Schaden - jedes Jahr günstiger
Mit jedem unfallfreien Jahr zahlen Sie weniger Beitrag – anders als in der Teilkaskoversicherung, da dort nur Schäden versichert sind, die Sie nicht selbst verursacht haben. Daher können Sie dort den Preis nicht durch Schadenfreiheit senken.
Wenn Sie schon länger in der Vollkaskoversicherung schadenfrei unterwegs sind, kann es möglich sein, dass diese durch eine hohe Schadenfreiheitsklasse kaum teurer ist als eine Teilkasko. Im besten Fall sogar noch günstiger.
Abhängigkeit von Wohnort und Automobil
In der Kaskoversicherung sind Autos nach Region und Typklassen klassifiziert. Diese können sich von Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung unterscheiden. Sie zahlen mehr, wenn Sie ein Modell fahren, das statistisch häufiger in Unfälle verwickelt ist oder Sie an einem Ort mit hoher Unfallrate wohnen.
Außerdem ist der Preis abhängig von den gefahrenen Kilometern im Jahr und ob Sie eine Garage besitzen.
Ob Sie lieber eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung abschließen, ist natürlich Ihnen überlassen. Als Richtwert gilt aber: Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich für Neuwagen während der ersten drei bis fünf Jahre. Bei einer Teilkasko wird bei einem Schaden nur der Zeitwert ersetzt. Je älter das Auto und je schlechter der Zustand, umso niedriger fällt dieser aus. Auch die Prüfung der bestehenden Schadenfreiheitsrabatte spricht dafür, eine Vollkaskoversicherung weiterzuführen. Denn in der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Finanzieren Sie das Auto über Leasing oder einen Kredit, sollten Sie in der Regel immer eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Prämienunterschiede zwischen Voll- und Teilkasko sind häufig kleiner, als viele Fahrer vermuten. Je nach Fahrzeugtyp, Wohnort und der Schadenfreiheitsklasse des Halters können die Preise eng beieinander liegen. Vergleichen Sie daher die Tarife. STC unterstützt Sie gerne dabei.
Prüfen Sie außerdem, ob bei der Kaskoversicherung Marderbisse mitversichert sind. Manche Versicherer übernehmen Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und der Verkabelung nicht vollständig. Andere hingegen ersetzen alle Schäden durch Marderbisse in Gänze, einschließlich der Folgeschäden.