Schadenfreiheitsklassen
1. Was sind Schadenfreiheitsklassen?
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Die Schadenfreiheitsklasse ist vereinfacht gesagt eine Kennzahl, die Auskunft über die unfallfrei gefahrenen Jahre des Versicherten gibt. Eine hohe SF-Klasse zeigt also an, dass der Autofahrer schon lange unfallfrei fährt.
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Aufgrund der wachsenden Fahrerfahrung verringert sich für den Versicherer die Gefahr, dass ein selbstverschuldeter Unfall eintritt. Dank der Einstufung in hohe Schadenfreiheitsklassen kann mit der Zeit ein Fahrzeug bezahlbar werden, welches in jungen Jahren viel zu hohe Versicherungsbeiträge gekostet hätte.
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In der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung werden die Schadenfreiheitsklassen unabhängig voneinander ermittelt. Für die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung spielt die SF-Klasse keine Rolle.
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Erworbene Schadenfreiheitsrabatte aus dem europäischen Ausland können von der KFZ-Versicherung anerkannt werden.
2. Wie wird der Preis Ihrer KFZ-Versicherung ermittelt?
Die Höhe der Versicherungsprämie für Ihre Kraftfahrzeug-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum Einen bestimmen Merkmale zu Fahrer und Fahrzeug, wie z.B. das Alter und der Beruf des Fahrers, das Fahrzeugalter, die jährliche Fahrleistung oder der Stellplatz den Preis.
Zum Anderen nimmt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Wer seinen Führerschein neu erworben hat, besitzt ein höheres Unfallrisiko als ein Fahrer mit jahrelanger Fahrerfahrung. Aus diesem Grund werden Neulinge in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse eingestuft und zahlen für ihren Versicherungsschutz dementsprechend hohe Kosten. Um in eine hohe und kostengünstige Schadenfreiheitsklasse zu kommen, ist es also notwendig, mehrere Jahre möglichst unfallfrei Fahrpraxis zu sammeln.
3. Wie wird die Schadenfreiheitsklasse ermittelt?
Die Schadenfreiheitsklassen spielen nur bei der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung eine Rolle. Die Einstufung in die SF-Klasse erfolgt für beide Versicherungen separat. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn ein Schaden aufgetreten ist. Die Klasse verschlechtert sich nur in dem Bereich, in dem der Schaden reguliert wurde. Die Neueinstufung erfolgt immer zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Bleiben Sie unfallfrei, so steigt Ihre Klasse jedes Jahr zu diesem Zeitpunkt und Ihre nächste Rechnung fällt geringer aus.
Wie viele Prozente Ihnen für Ihre Schadensfreiheitsklasse angerechnet werden, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Jeder Anbieter legt diese Prozentsätze individuell fest. Daher können sich die Beiträge trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse bei den Versicherern unterscheiden. In der Tabelle sehen Sie, mit wie viel Prozent Sie in etwa rechnen können.
Ihre konkreten Werte können Sie der individuellen Tabelle Ihres KFZ-Versicherers entnehmen. Normalerweise liegt die höchste Klasse bei SF 35. Manche Versicherer gehen inzwischen aber auch bis SF 50.
Schadenfreiheitsklasse |
Bedingung |
Beitragshöhe in Prozent |
SF31 – SF35 |
31 – 35 Jahre unfallfrei |
ca. 20 % |
SF26 – SF30 |
26 – 30 Jahre unfallfrei |
ca. 25 % |
SF16 – SF 25 |
16 – 25 Jahre unfallfrei |
ca. 35 % |
SF9 – SF15 |
9 – 15 Jahre unfallfrei |
ca. 40 % |
SF5 – SF8 |
5 – 8 Jahre unfallfrei |
ca. 50 % |
SF4 |
4 Jahre unfallfrei |
ca. 60 % |
SF3 |
3 Jahre unfallfrei |
ca. 70 % |
SF2 |
2 Jahre unfallfrei |
ca. 85 % |
SF1 |
1 Jahr unfallfrei |
ca. 100 & |
SF1/2 |
Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein,
erstmalige Versicherung eines Fahrzeuges
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ca. 100 bis 140 % |
SFS |
Nach Rückstufung aus SF1 |
ca. 150 bis 175 % |
SF0 |
Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis,
erstmalige Versicherung eines Fahrzeuges
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ca. 200 bis 260 % |
SFM |
Rückstufung von Fahranfängern mit SF0
oder SF1/2 nach Unfall durch Eigenverschulden
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ca. 240 bis 280 % |
Welche SF-Klasse bei erstmaliger Versicherung?
Für viele Versicherungsnehmer liegt die Einsteigerklasse bei SF 1/2. Diese Regelung gilt bei den meisten Versicherungsanbietern nur, wenn Sie den Führerschein schon länger als drei Jahre besitzen und somit etwas Fahrpraxis vorweisen können. Manche Versicherungen bieten diese SF-Klasse schon nach einem Jahr Fahrpraxis an.
Wie teuer ist eine KFZ-Versicherung für Fahranfänger?
Das erste versicherte Fahrzeug startet immer in der SF-Klasse 0. Für die Haftpflicht werden hier zwischen 200 und 260 Prozent auf die Versicherungsprämie berechnet. Alternativ kann eine Einstufung in eine günstigere Klasse erfolgen. Die Voraussetzungen sind immer individuell zu klären.
Werden die Schadenfreiheitsjahre ab dem Erhalt des Führerscheins gesammelt?
Nein. Wer noch nie ein Auto selbst versichert hat, besitzt keine Schadenfreiheitsklasse. Aus Sicht der Versicherer handelt es sich hier um einen Fahranfänger, unabhängig von der Zeit, die seit Erhalt des Führerscheins vergangen ist. Die Regeln für die Ersteinstufung sind jedoch bei jedem Versicherer unterschiedlich.
Was sind die Schadenfreiheitsklassen "S" und "M"?
Diese beiden Schadenfreiheitsklassen können nur erreicht werden, wenn durch einen oder mehrere Schadenfälle eine Rückstufung erfolgt. Im Gegensatz zur Schadenfreiheitsklasse M wird die Schadenfreiheitsklasse S nicht von allen Versicherern verwendet. Findet sie Verwendung, so ist sie eine „Zwischenform“ der Schadenfreiheitsklassen M und 0.
Durch Unfallfreiheit ist es möglich, aus der Schadenfreiheitsklasse M direkt wieder in die Klasse 1 zu gelangen.
Was ist der Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz?
Rabattretter bezeichnet das Gleichbleiben des Beitrages, wenn Sie nach vielen unfallfreien Jahren die höchste Schadenfreiheitsklasse erreicht haben und dann doch einen Unfall verursacht haben. Auch wenn die Schadenfreiheitsklasse niedriger gestuft wird.
Ein Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung auf den Grundfreibetrag, damit bei einem Schadenfall der Vertrag in der gleichen SF-Klasse verbleibt.
Wechselt man automatisch in die nächste, günstigere SF-Klasse
Im Normalfall steigt die Klasse zu Beginn jedes Versicherungsjahres um ein Schadenfreiheitsjahr (Ausnahme: die ersten 3 Jahre als Fahranfänger). Voraussetzung ist, dass man die Versicherung vor dem 30. Juni abgeschlossen hat, bzw. 6 Monate im Voraus.
4. Wann verändert sich die SF-Klasse?
In Abhängigkeit von Ihrer Versicherung und Ihrem Unfallaufkommen verändert sich die Schadenfreiheitsklasse. Jede Versicherungsgesellschaft prüft am Ende des Jahres, ob ein Schaden gemeldet wurde und rechnet das schadenfreie Jahr automatisch mit an, der Beitragssatz ändert sich. In den Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung sind die zeitlichen Anpassungen (beispielsweise jährlich, alle zwei oder fünf Jahre) zu finden.
Rückstufung bei einem Unfall
Geraten Sie in einen selbstverschuldeten Unfall, kommen Sie in eine niedrige SF-Klasse. In welche SF-Klasse Sie zurückgestuft werden, hängt von ihren gemeldeten Unfällen und der Versicherungsgesellschaft ab. Geregelt ist dies in den Versicherungsbedingungen der Rückstufungsregeln im Vertrag. Auch wenn Sie nach einem Unfall in eine andere Versicherung wechseln, können Sie die Schadenfreiheitsklasse nicht „retten“. Versicherer tauschen sich untereinander aus. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig eine Rückstufung in SF 0. Zahlen Sie z.B. anfallende Reparaturkosten selbst, können Sie in der Regel einer großen Abstufung entgehen. Die Rückstufung ergibt sich immer aus der Anzahl der Schäden. Zudem wird die ursprüngliche Klasse stets berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit, der Rückstufung zu entgehen, stellt der Rabattschutz dar.
Vertrag unterbrochen
Haben Sie über einen längeren Zeitraum keine KFZ-Versicherung in Anspruch genommen oder sind kein Auto gefahren, können Sie in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse einsteigen. Bei vielen Versicherern bleibt die SF-Klasse nach Abmelden des Autos für sieben Jahre erhalten. Als Nachweis fordern Versicherer den durchgängig besessenen Führerschein. Bei einem Führerscheinentzug wird bei derselben SF-Klasse wieder begonnen. Der Rabatt ist aber gestrichen.
Versicherungswechsel
Durch einen Versicherungswechsel können Sie Ihre Rabattschutzregelung verlieren, da dies eine Zusatzleistung im Vertrag ist. Für die Versicherung ist immer die tatsächliche Schadenbilanz wichtig. Daher immer bei Kündigung der alten KFZ-Versicherung die letzten Schadenfreiheitsklassen, die regulierten Schäden und Dauer des Versicherungsverhältnisses bestätigen lassen. Damit ist eine leichtere Übernahme für Sie geregelt.
5. Welche günstigen Versicherungsmöglichkeiten gibt es noch?
- Melden Sie ein zusätzliches Fahrzeug an, so erfolgt häufig eine Einstufung in SF2.
- Auch Ehe– oder Lebenspartner können bei der Anmeldung eines Zweitwagens profitieren (wenn 1. beide Fahrzeuge den gleichen Versicherer haben, 2. der Erstwagen mindestens SF 2 hat).
- Wenn Sie die Möglichkeit haben, dauerhaft einen Wagen zu fahren, der auf jemand anderen mit besserem Schadenfreiheitsrabatt zugelassen ist (z.B. Eltern), so lässt sich der Rabatt übertragen, sofern der ehemalige Versicherungsnehmer einverstanden ist. Angerechnet werden hier allerdings nur so viele Jahre, wie der neue Versicherungsnehmer tatsächlich seit Erhalt der Fahrerlaubnis gesammelt haben kann.
- Wenn Sie den Führerschein (oder auch einen Rollerführerschein) schon eine längere Zeit besitzen, honorieren viele Versicherer diesen Umstand mit einer besseren Einstufung zu Beginn des Vertrages.
6. Was ist von Flat-Tarifen zu halten?
Heutzutage erhält man beim Kauf eines Fahrzeugs über einen Autohändler oftmals Angebote für eine Kraftfahrzeugversicherung. Vor allem bei Leasingangeboten ist es oft möglich, die Rate für das Fahrzeug mit der Versicherungsrate zu kombinieren. Auf den ersten Blick ein überaus attraktives Angebot. Die Rate ohne Versicherung ist nämlich häufig nur geringfügig günstiger. Möglich sind diese Angebote durch eine Subventionierung der Versicherung durch den Autohändler. Die Policen liegen meist bei einer SF-Klasse von 0 oder ½. Ohne die Subventionierung, gerade bei Neuwagen, also kaum zu bezahlen. In der Zeit, in der Sie das über den Händler versicherte Leasingfahrzeug nutzen, werden Ihnen keine weiteren schadenfreien Jahre angerechnet. Dies gilt vor Abschluss eines Leasingvertrags mit KFZ-Versicherung unbedingt zu beachten!