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DSGVO – Was ist das?

Was Sie über die Europäische Datenschutzgrundverordnung wissen sollten.
STC
Stand: 
Februar 26, 2021
-
5 min
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Bisher war Datenschutz in der europaweiten Kommunikation schwierig: unterschiedliche Gesetzeslagen in den Mitgliedsstaaten erschwerten den Datenverkehr. Das soll sich jetzt ändern: Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz: DSGVO. Was genau diese Verordnung bedeutet und was Sie als Unternehmer wissen müssen, erklärt Ihnen STC.

1. Eckdaten

Bei der DSGVO (oder Englisch: GDPR – General Data Protection Regulation) handelt es sich um eine Verordnung, was bedeutet, dass sie – im Gegensatz zu einer Richtlinie, die von den Staaten individuell umgesetzt wird – unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Geltung hat. Die DSGVO, die ab 25. Mai 2018 also in der gesamten Europäischen Union gilt, soll das europäische Datenschutzrecht vereinheitlichen und damit vor allem zweierlei vereinbaren: Den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung des europäischen Binnenmarktes.

EU DSGVO
STC Research

1.1 Der Schutz personenbezogener Daten

Als personenbezogene Daten gelten alle Daten, durch die eine natürliche Person identifiziert werden kann. Dies sind zum Beispiel Namen, Adressen oder Nummern wie Sozialversicherungs- oder Steuernummer. Die DSGVO führt allgemeingültige Grundsätze ein, nach denen diese Daten z.B. nicht länger zeitlich unbegrenzt gespeichert werden dürfen.

1.2 Der Schutz des europäischen Binnenmarktes

Es gibt kaum noch ein international agierendes Unternehmen, das nicht auf digitalen Datenverkehr baut: Kundendaten müssen übermittelt, Aufgaben outgesourced werden. Damit Unternehmen europaweit weiterhin problemlos Daten austauschen können, vereinheitlicht die DSGVO die Gesetze zu Datenschutz und -verkehr flächendeckend.

2. Wen betrifft die DSGVO?

Deutschland verfügte bisher bereits über vergleichsweise starke Datenschutzgesetze. Daher sind die Änderungen für Nutzer nach dem 25. Mai 2018 nicht so gravierend wie in anderen Ländern. Dennoch gibt es Änderungen, über die Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland Bescheid wissen sollten. Welche das sind – und welche für Sie als Gewerbetreibender oder als Privatnutzer von Interesse sind – erfahren Sie hier.

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2.1 DSGVO für Unternehmen

Wer mit seinem Unternehmen im Internet aktiv ist – egal, ob es sich hierbei um die Verarbeitung tausender internationaler Kundendaten handelt oder nur um die eigene Facebook-Seite – muss sich an die Vorgaben der DSGVO halten. Das bedeutet, dass z.B. die meisten europäischen Webseitenbetreiber ihre Datenschutzerklärung erneuern sollten. Wer sich nicht an die neuen Anforderungen hält, den erwarten teilweise hohe Bußgelder. Die wichtigsten Änderungen für Gewerbetreibende sind:

Rechenschaftspflicht

In Zukunft wird für Unternehmen, die personenbezogene Daten nutzen und verarbeiten, eine Rechenschaftspflicht gelten. Das bedeutet: Sie müssen nachweisen können, dass sie sich an die geltenden Datenschutzgesetze halten. Konkret heißt das, dass Sie als Unternehmer genau dokumentieren sollten, wie Sie mit Daten verfahren und diese schützen.

Bußgelder

Damit die neuen Vorgaben auch eingehalten werden, hat die EU die Bußgelder bei Verstoß deutlich erhöht: Bis zu 20 Millionen Euro Buße können die Aufsichtsbehörden nun verlangen. Bei Großkonzernen kann diese Zahl sogar auf bis zu 4% des weltweiten Umsatzes vom Vorjahr steigen. Es lohnt sich also, sich gut zu informieren und nötige Änderungen vorzunehmen.

Datenschutzerklärung und Einwilligungen

Nach der DSGVO muss die Datenschutzerklärung jeder Internetpräsenz in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ verfasst sein. Gleiches gilt für Einwilligungen zur Datenverarbeitung z.B. bei der Anmeldung für Newsletter. Diese dürfen zudem nicht als Bedingungen an Downloads o.ä. gekoppelt sein. Dies hat zur Folge, dass jedes Unternehmen, das eine Website betreibt, seine Datenschutzerklärung und eventuelle Einwilligungen genau und gegebenenfalls mithilfe einer Rechtsberatung überprüfen und anpassen sollte.

Genauere Informationen dazu, welche Änderungen auf Sie als Unternehmer zukommen, finden Sie hier.

2.2 DSGVO für Privatpersonen

Die DSGVO betrifft vor allem Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dennoch gibt es einige Änderungen, die auch für Privatpersonen interessant sind. Sind Sie also als Nutzer im Internet unterwegs – beim Online-Banking, in Social Networks oder auf Verkaufsseiten – ist es auch für Sie wichtig zu wissen, welche Rechte Sie an Ihren Daten geltend machen können.

Recht auf Vergessenwerden

Mit dem sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ legt die DSGVO fest, dass Nutzer ein Recht auf die Löschung ihrer Daten haben. Dies tritt z.B. in Kraft, wenn sie dem Unternehmen die Einwilligung zur Verarbeitung entziehen oder das Speichern nicht länger notwendig ist.

Infomationspflichten und Auskunftsrecht

Nutzer haben in Zukunft ein Recht darauf, von Informaionsverarbeitenden Unternehmen genau zu erfahren, welche Daten diese speichern, wohin und zu welchem Zweck sie übertragen und wie lange sie gespeichert werden. Schon bei der Erhebung der Daten ist es zudem notwendig, dass Unternehmen Nutzer über die Eckdaten ihrer Datenspeicherung (z.B. Zweck und Namen der Verantwortlichen) informieren.

Datenübertragbarkeit

Unternehmen müssen mit Inkrafttreten der DSGVO in der Lage sein, gespeicherte personenbezogene Daten in gegliederter elektronischer Form an andere Unternehmen zu übertragen. Dies soll Nutzern den Wechsel zu anderen Anbietern, z.B. sozialen Netzwerken oder Banken, erleichtern.

Automatisierte Einzelfallentscheidungen

Bisher waren automatisierte Einzelfallenscheidungen – d.h. beispielsweise Einstellungsentscheidungen, die nicht von einem Menschen, sondern aufgrund von Algorithmen getroffen werden – in Deutschland allgemein verboten. Mit Inkrafttreten der DSGVO können Einzelpersonen gegen diese Entscheidungen zwar Widerspruch einlegen, sie sind aber nicht mehr grundsätzlich illegal.

3. Ihre nächsten Schritte

Es wird deutlich: kaum ein Unternehmen wird von der neuen DSGVO unberührt bleiben. Dennoch fand eine Studie der Bitkom noch vor kurzem heraus, dass gut die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland die Anforderungen nicht oder nur teilweise fristgerecht umsetzen werden. Damit Sie nicht zu dieser Hälfte gehören, sollten Sie folgende Schritte in Angriff nehmen:

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3.1 Analyse

Finden Sie genau heraus, welche personenbezogenen Daten Ihr Unternehmen sammelt, verarbeitet und speichert – dies gilt sowohl für Kunden- als auch für Mitarbeiterdaten. Stellen Sie sich hierbei folgende Fragen:

  • Zu welchem Zweck werden die Daten gespeichert?
  • Wie sensibel sind die Daten und ist ihr Speichern möglicherweise problematisch?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert und ist diese Zeitspanne mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ vereinbar?
  • An welche Instanzen werden die Daten übermittelt und ist auch hierbei die notwendige Datensicherheit gewährleistet?

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3.2 Anpassung

Sobald Sie wissen, welche Daten Sie erheben, sind Sie in der Lage, Ihr Unternehmen strukturell an die DSGVO anzupassen. Überprüfen Sie im Zuge dessen besonders Verträge, die Sie mit Kunden und Mitarbeitern schließen:

  • Sind erteilte Einwilligungen gültig? Nutzen Sie eine Opt-In- oder eine Opt-Out-Methode? Können Sie gewährleisten, dass Einwilligungen zur Datennutzung freiwillig und nachweisbar erteilt wurden?
  • Ist Ihre Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand? Ist sie in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache verfasst?
  • Nutzen Sie Auftragsdatenverarbeitung wie externe Callcenter oder Newsletter? Sind auch Ihre Vertragspartner datenschutzrechtlich an die DSGVO angepasst?
  • Sind Ihre Mitarbeiter über die DSGVO informiert und wissen, welche neuen Rechte und Pflichten sich für sie ergeben?

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3.3 Dokumentation und Absicherung

Wenn Sie Änderungen vornehmen, sollten Sie sich immer über die in der DSGVO festgehaltene Rechenschaftspflicht im Klaren sein. Das bedeutet: Dokumentieren sie genau, wie Sie die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter schützen und wer im Falle eines Problems zuständig für Datenschutzfragen ist. Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen mit der DSGVO konform ist, kann es sinnvoll sein, sich von Profis beraten zu lassen.

EU DSGVO
STC Research

Falls es trotz aller Vorbereitung zu einem Zwischenfall mit Datenverlust kommen sollte, ist es gut, abgesichert zu sein. Versicherer bieten hierzu spezielle Cyber-Policen an, die Ihnen und Ihrem Unternehmen die Möglichkeit geben, sich auf Ihr Hauptgeschäft zu konzentrieren, anstatt sich Sorgen über Hacker oder Datenklau zu machen. Eine Cyber-Police besitzt ein individuelles Deckungskonzept, um alle relevanten Versicherungsarten zu involvieren. Daher kann sie aus Haftpflicht und auch einer Eigenschadenversicherung bestehen. Sie ist daher das Rundumpaket aller benötigten Absicherungen für Cyberfälle.

Überblick Cyber
© STC Research

Quellen:

www.bitkom.org (eingesehen am 19.02.2018)

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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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