

Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. In den 1990er-Jahren war es üblich, Geschäftsführer nicht persönlich zu belangen. Dagegen werden heute Manager mehr denn je für ihre eigenen Fehler zur Verantwortung gezogen. Die Geschäftsführerhaftung ist daher jederzeit eine reale Gefahr für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte.
Die aus dem Fehlverhalten resultierenden Schadensersatzansprüche können so für die Betroffenen teuer zu stehen werden.
Im Betrieb des Unternehmens A herrscht kein allgemeines Alkoholverbot während der Arbeitszeit. Auf einer vom Unternehmen A betriebenen Baustelle fällt ein Mitarbeiter vom Baugerüst und verletzt sich dabei schwer. Wie es zu dem Unfall kam, war zunächst unklar. Später stellte sich heraus, dass der verletzte Mitarbeiter bei seinem Unfall einen Alkoholgehalt von 1,8 Promille im Blut hatte.
Innenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 GmbHG
Außenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschädigtem gemäß § 823 II BGB i.V.m. § 229 StGB
Ein Geschäftsführer eines Transportunternehmens hatte regelmäßig versäumt, sich die Fahrerlaubnis seiner Mitarbeiter vorzeigen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen den Geschäftsführer, da ein Mitarbeiter mit seinem Dienstfahrzeug ohne eine gültige Fahrerlaubnis zwei Menschen zu Tode fuhr. Gleichzeitig nimmt die Firma den Geschäftsführer in die zivilrechtliche Haftung, da nunmehr Schadensersatzanforderungen von der Witwe gegenüber der Firma geltend gemacht worden sind.
Innenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 GmbHG
Außenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber der Witwe gemäß § 823 II BGB i.V.m. § 222 StGB
Was unter einer Geschäftsführerhaftung zu verstehen ist und wie Sie sich als Geschäftsführer gegen eine solche Haftung schützen, erfahren Sie hier.
Grundsätzlich haftet ein Manager zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Eine strafrechtliche Haftung liegt beispielsweise bei Untreue oder Betrug vor. Die zivilrechtliche Haftung eines Managers entsteht beispielsweise gegenüber dem Unternehmen selbst oder gegenüber dem Finanzamt. Im Folgendem wird der Fokus vor allem auf die Entstehung der zivilrechtlichen Haftung von Managern gelegt.
Damit eine zivilrechtliche Haftung von Managern entsteht, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst muss daher eine Pflichtverletzung seitens des Geschäftsführers vorliegen.
Dabei entstehen Pflichtverletzungen häufig dadurch, dass der Geschäftsführer bestimmte Rechtspflichten aus dem Compliance Management nicht berücksichtigt hat.
Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.§ 43 I GmbHG
Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.§ 43 II GmbHGDie Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.§ 93 I S.1 AktG
Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet.§ 93 II S.1 AktG
Aus § 43 GmbHG und § 93 AktG wird deutlich, dass ein Geschäftsführer beziehungsweise ein Vorstandsmitglied die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes/Geschäftsleiters zu beachten hat. Der Bundesgerichtshof hat konkretisiert, dass der GmbH-Geschäftsführer im Rahmen seiner Organisationspflicht verpflichtet ist, eine Strukturen zu schaffen, die es ihm ermöglicht, die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft sowie die damit verbundenen Risiken jederzeit zu identifizieren. Der Geschäftsführer muss somit dafür Sorge tragen, dass sämtliche Vorschriften, die das Unternehmen treffen, durch die Mitarbeiter eingehalten werden.
Unabhängig von den Rechtspflichten, welche in Bezug auf ein Compliance-Management bestehen, ergeben sich auch andere zu berücksichtigende Rechtspflichten innerhalb der verschiedenen Risikobereiche.
Die Rechtspflichten lassen sich daher in drei Bereiche, welche abhängig von dem Stadium des Unternehmens sind, gliedern.
Weiterhin muss Verschulden vorliegen. Demnach muss der Geschäftsführer die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Dabei ist leichte Fahrlässigkeit ausreichend.
Aus der Pflichtverletzung muss ein Schaden auf Seiten des Geschädigten entstanden sein. Darunter fallen auch zweckverfehlte Aufwendungen, entgangener Gewinn sowie unnötige Anschaffungen.
Zudem muss die Pflichtverletzung ursächlich für den eingetretenen Schaden sein. Dabei entlasten mit ursächliche Pflichtverletzungen Dritter nicht.
Sollten die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sein, so entsteht ein Schadensersatzanspruch auf Seiten des Geschädigten gegen den Geschäftsführer. Für diesen Schadensersatzanspruch müssen die Organe des Unternehmens selbst haften. Dabei kann die Geschäftsführerhaftung auf verschiedene Arten erfolgen:
Somit kann durch einen hohen Schadensersatzanspruch die wirtschaftliche Existenz einzelner Führungskräfte bedroht werden.
Damit Führungskräfte einer solchen Geschäftsführerhaftung nicht schutzlos ausgeliefert sind, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden D&O Versicherung. Dabei werden von der Versicherung sowohl Innen- als auch Außenansprüche umfasst. Die D&O Versicherung folgt dem claims-made-Prinzip. Dieses Prinzip besagt, dass der Versicherungsfall bei Anspruchserhebung eines Schadensersatzanspruchs eintritt. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch solche Pflichtverletzungen umfasst, welche vor dem Abschluss der Versicherung begangen wurden.
Nähere Information zu der D&O Versicherung finden Sie hier:
Weitere Informationen zur Managerhaftung und einer entsprechenden D&O Versicherung finden Sie hier:




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016