stc makler logo
Kontakt
stc makler logo
Kontakt

Beispiele zur Geschäftsführerhaftung

Jana Lotz
Stand: 
August 6, 2020
-
5 min
lesen

Warum Sie sich gegen eine Geschäftsführerhaftung absichern sollten:

Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. In den 1990er-Jahren war es üblich, Geschäftsführer nicht persönlich zu belangen. Dagegen werden heute Manager mehr denn je für ihre eigenen Fehler zur Verantwortung gezogen. Die Geschäftsführerhaftung ist daher jederzeit eine reale Gefahr für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte.

Die aus dem Fehlverhalten resultierenden Schadensersatzansprüche können so für die Betroffenen teuer zu stehen werden.

Praxisbeispiel 1

Im Betrieb des Unternehmens A herrscht kein allgemeines Alkoholverbot während der Arbeitszeit. Auf einer vom Unternehmen A betriebenen Baustelle fällt ein Mitarbeiter vom Baugerüst und verletzt sich dabei schwer. Wie es zu dem Unfall kam, war zunächst unklar. Später stellte sich heraus, dass der verletzte Mitarbeiter bei seinem Unfall einen Alkoholgehalt von 1,8 Promille im Blut hatte.

  • Mögliche zivilrechtliche Folgen für den Geschäftsführer:

Innenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 GmbHG

Außenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschädigtem gemäß § 823 II BGB i.V.m. § 229 StGB

  • Mögliche strafrechtliche Folgen für den Geschäftsführer: Fahrlässige Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren)
Praxisbeispiel 2

Ein Geschäftsführer eines Transportunternehmens hatte regelmäßig versäumt, sich die Fahrerlaubnis seiner Mitarbeiter vorzeigen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen den Geschäftsführer, da ein Mitarbeiter mit seinem Dienstfahrzeug ohne eine gültige Fahrerlaubnis zwei Menschen zu Tode fuhr. Gleichzeitig nimmt die Firma den Geschäftsführer in die zivilrechtliche Haftung, da nunmehr Schadensersatzanforderungen von der Witwe gegenüber der Firma geltend gemacht worden sind.

  • Mögliche zivilrechtliche Folgen für den Geschäftsführer

Innenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 GmbHG

Außenhaftung: Schadensersatzpflicht gegenüber der Witwe gemäß § 823 II BGB i.V.m. § 222 StGB

  • Mögliche strafrechtliche Folgen für den Geschäftsführer: Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) durch Unterlassen (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren)

Was unter einer Geschäftsführerhaftung zu verstehen ist und wie Sie sich als Geschäftsführer gegen eine solche Haftung schützen, erfahren Sie hier.

1. Zivilrechtliche Haftung von Managern - Wann haften die Organe?

Grundsätzlich haftet ein Manager zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Eine strafrechtliche Haftung liegt beispielsweise bei Untreue oder Betrug vor. Die zivilrechtliche Haftung eines Managers entsteht beispielsweise gegenüber dem Unternehmen selbst oder gegenüber dem Finanzamt. Im Folgendem wird der Fokus vor allem auf die Entstehung der zivilrechtlichen Haftung von Managern gelegt.

Damit eine zivilrechtliche Haftung von Managern entsteht, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

1.1 Pflichtverletzung

Zunächst muss daher eine Pflichtverletzung seitens des Geschäftsführers vorliegen.

1.1.1 Compliance Management als Rechtspflicht

Dabei entstehen Pflichtverletzungen häufig dadurch, dass der Geschäftsführer bestimmte Rechtspflichten aus dem Compliance Management nicht berücksichtigt hat.

  • rechtliche Ordnungswidrigkeiten Verpflichtung: Die Geschäftsleitung eines Unternehmens ist dazu verpflichtet, Aufsichtsmaßnahmen zu etablieren, um Risiken, welche durch den Einsatz von Mitarbeitern entstehen, zu minimieren (§§ 130, 30, 9 OWiG).
  • Deliktsrechtliche Organisationspflicht: Für die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten kann die Geschäftsleitung persönlich haften.
  • Gesellschaftsrechtliche Organisationspflicht: Rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Compliance-Systems einer AG wird aus § 91 II AktG beziehungsweise §§ 76 I, 93 AktG hergeleitet. Bei einer GmbH ergibt sich dies aus § 43 I GmbHG.
Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.§ 43 I GmbHG
Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.§ 43 II GmbHG
Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.§ 93 I S.1 AktG
Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet.§ 93 II S.1 AktG

Aus § 43 GmbHG und § 93 AktG wird deutlich, dass ein Geschäftsführer beziehungsweise ein Vorstandsmitglied die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes/Geschäftsleiters zu beachten hat. Der Bundesgerichtshof hat konkretisiert, dass der GmbH-Geschäftsführer im Rahmen seiner Organisationspflicht verpflichtet ist, eine Strukturen zu schaffen, die es ihm ermöglicht, die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft sowie die damit verbundenen Risiken jederzeit zu identifizieren. Der Geschäftsführer muss somit dafür Sorge tragen, dass sämtliche Vorschriften, die das Unternehmen treffen, durch die Mitarbeiter eingehalten werden.

1.1.2 Rechtspflichten innerhalb der verschiedenen Risikobereiche

Unabhängig von den Rechtspflichten, welche in Bezug auf ein Compliance-Management bestehen, ergeben sich auch andere zu berücksichtigende Rechtspflichten innerhalb der verschiedenen Risikobereiche.

Die Rechtspflichten lassen sich daher in drei Bereiche, welche abhängig von dem Stadium des Unternehmens sind, gliedern.

Pflichten in der Gründungsphase
  • Gewerbeanmeldung
  • richtige Angaben auf Geschäftspapier
  • Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern anmelden
  • Buchhaltung einrichten
  • Haftung wegen wahrheitswidriger Angaben bei der HR-Eintragung
Haftungsrisiken beim Betrieb des Unternehmens
  • fehlerhafte Angebotskalkulation führt zu unrentablen Vertragsabschlüssen
  • fehlerhafte Markteinschätzung bei Geschäftserweiterung
  • unzureichende Bonitätsprüfung von Lieferanten/Abnehmern
  • verspätete Umsetzung eines Gesellschafter-/Aufsichtsratsbeschlusses
  • Fördermittelmissmanagement
  • Verjährenlassen von Forderungen/ Verzicht auf realisierbare Forderungen
Haftungsrisiken in der Krise des Unternehmens
  • unwirksame Kündigungen verursachen zusätzliche Lohnkosten
  • unterlassene/verspätete Anmeldung von Kurzarbeit
  • verspätete Insolvenzantragstellung
  • Zahlung nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
  • Nichtabführung von Steuern und SV-Beiträgen
  • Versäumte Information der Gesellschafterversammlung über den Verlust des Stammkapitals

1.2 Verschulden

Weiterhin muss Verschulden vorliegen. Demnach muss der Geschäftsführer die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Dabei ist leichte Fahrlässigkeit ausreichend.

1.3 Schaden

Aus der Pflichtverletzung muss ein Schaden auf Seiten des Geschädigten entstanden sein. Darunter fallen auch zweckverfehlte Aufwendungen, entgangener Gewinn sowie unnötige Anschaffungen.

1.4 Kausalität

Zudem muss die Pflichtverletzung ursächlich für den eingetretenen Schaden sein. Dabei entlasten mit ursächliche Pflichtverletzungen Dritter nicht.

2. Rechtsfolgen

Sollten die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sein, so entsteht ein Schadensersatzanspruch auf Seiten des Geschädigten gegen den Geschäftsführer. Für diesen Schadensersatzanspruch müssen die Organe des Unternehmens selbst haften. Dabei kann die Geschäftsführerhaftung auf verschiedene Arten erfolgen:

  • persönlich
  • unbeschränkt
  • mit ihrem gesamten Privatvermögen
  • im Innenverhältnis unter Umkehr der Beweislast (d.h. das Organ muss beweisen, dass keine Pflichtverletzung vorliegt)

Somit kann durch einen hohen Schadensersatzanspruch die wirtschaftliche Existenz einzelner Führungskräfte bedroht werden.

3. Versicherung

Damit Führungskräfte einer solchen Geschäftsführerhaftung nicht schutzlos ausgeliefert sind, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden D&O Versicherung. Dabei werden von der Versicherung sowohl Innen- als auch Außenansprüche umfasst. Die D&O Versicherung folgt dem claims-made-Prinzip. Dieses Prinzip besagt, dass der Versicherungsfall bei Anspruchserhebung eines Schadensersatzanspruchs eintritt. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch solche Pflichtverletzungen umfasst, welche vor dem Abschluss der Versicherung begangen wurden.

Nähere Information zu der D&O Versicherung finden Sie hier:

Weitere Informationen zur Managerhaftung und einer entsprechenden D&O Versicherung finden Sie hier:

Über STC Gruppenbild
Schreiben Sie uns Ihre Nachricht und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.
02663 97995-0
info@stc-makler.de
Kontakt aufnehmen

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
Gepostet auf Google Google
S
01/09/2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
Gepostet auf Google Google
Sascha Strauß
07/08/2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
Gepostet auf Google Google
Fritz Kopin
28/07/2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
Gepostet auf Google Google
Manuel Diedert
03/07/2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
Gepostet auf Google Google
Chris Calvin
17/12/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
Gepostet auf Google Google
Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
Gepostet auf Google Google
Carolin Strüder
06/09/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
Gepostet auf Google Google
Taina H.
21/07/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
N. O.
04/05/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
Gepostet auf Google Google
M S
04/05/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
Gepostet auf Google Google
S. Roßbach
06/03/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
Gepostet auf Google Google
Katharina Thomsen
27/01/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Sehr zu empfehlen!
Gepostet auf Google Google
Lucas Horz
02/01/2020
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Bester Service. Rund um zu empfehlen!
Gepostet auf Google Google
Philipp Adam
28/05/2019
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
Gepostet auf Google Google
Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
Gepostet auf Facebook Facebook
Lucas Brenner
25/02/2019
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
Gepostet auf Google Google
Gabriel Theis
05/11/2016
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
Gepostet auf Google Google
Fabian Schade
20/05/2016

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

Sicher - Transparent - Clever
Jetzt Kontakt aufnehmen
© Drazen, stock.adobe.com
© 2014-2026 STC GmbH
magnifiercrossmenu Cookie Consent mit Real Cookie Banner