Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte*innen ist ein unverzichtbares Instrument. Denn als Mediziner*in trägen Sie nicht nur eine hohe Verantwortung für die Gesundheit anderer, sondern sind auch den eigenen beruflichen Risiken ausgesetzt.
Ärzte*innen sind in ihrem Beruf täglich hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Die Anforderungen des medizinischen Alltags, gepaart mit der steigenden Arbeitsbelastung und dem möglichen Risiko von Verletzungen oder Krankheiten, machen deutlich, dass eine Berufsunfähigkeit nie ausgeschlossen werden kann. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass ein Arzt*in aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann dies nicht nur persönlich, sondern auch finanziell verheerend sein.
Alle Informationen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte*innen finden sie hier:
Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird gewährleistet, dass im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, welche die Berufsausübung verhindert, Leistungen durch den Versicherungsnehmer an den Berufsunfähigen gezahlt werden.
Wichtig ist allerdings, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sie nicht gegen den Verlust des Berufes im Generellen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes schützt. Auch nicht unter den Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung fällt der Verdienstausfall oder eine Verdienstminderung. Der Fall der Arbeitsunfähigkeit ist strikt von der Berufsunfähigkeit zu trennen.
Jetzt fragen Sie sich bestimmt, was denn überhaupt unter eine Berufsunfähigkeitsversicherung fällt?
Nach § 172 II VVG liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, aus bestimmten gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn ersichtlich ist, dass nach medizinischer Betrachtung keine Wiederherstellung der Arbeitskraft und keine Besserung zu erwarten ist.[1]
Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind folgendermaßen zu verstehen:
Wenn der Versicherungsfall einer BU eintritt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine festgelegte monatliche Rente.
[1] Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann; Versicherungsrechts-Handbuch 3. Auflage 2015; § 46 Ran. 13.
Problematisch im Fall der Berufsunfähigkeit ist, dass weiterhin Beiträge für die PKV/GKV gezahlt werden müssen. So auch Beiträge in das Versorgungswerk, je nach Anstellungsverhältnis.
Natürlich erhalten Sie auch Leistungen des Versorgungswerkes, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Aber Vorsicht. Oftmals wird eine 100% Berufsunfähigkeit verlangt und die Rentenhöhe ist deutlich niedriger. Nicht selten liegt diese sogar unter Harzt IV-Sätzen.
Zusätzlich zu der 100% Berufsunfähigkeit müssen Sie für gesetzliche Leistungen oftmals Ihre Approbation zurückgegeben.
Im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung reicht oftmals eine Berufsunfähigkeit von 50% für den Versicherungsfall bereits aus. Sie können bei Vertragsschluss Ihre monatliche Rente durch die Versicherung selbst bestimmen. Die Höhe der Versicherungszahlungen richtet sich dann nach der von Ihnen verlangten monatlichen Rente.
Im Fall einer gesetzlichen Rentenversicherung kann auch von Ihnen verlangt werden, einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Bei einer umfassenden Berufsunfähigkeitsversicherung passiert dies nicht. Sie müssen Ihre bisherige berufliche Tätigkeit somit nicht aufgeben.
Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die HDI bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte*innen an. Garantiert wird ein vereinfachter Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte*innen mit einer monatlichen Rente bis zu 2.500€. Zudem kommen Ihnen vereinfachte Gesundheitsfragen zugute. Diese reduzierte Gesundheitsprüfung steht praktizierenden Ärzten*innen, Tierärzten*innen und auch Zahnärzten*innen zu. Auch Studenten können sich bereits ab bestandenem Physikum in Höhe von 2.000€ absichern.
Zudem kann die Beitragsdynamik bei bis zu 5% liegen und es gibt keine Einschränkungen bei der Leistungsfalldynamik.
Laut HDI können Sie auch eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in Ihre BU-Versicherung aufnehmen. Diese gewährleistet Ihnen, dass bereits nach 6 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit eine befristete monatliche Rente ausgezahlt wird. Unabhängig eines Nachweises des BU-Grades.
Besonders interessant ist die Einführung der Infektionsklausel. Diese berücksichtigt, dass besonders Ärzte*innen einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Human- oder Zahnmediziner*innen und Studenten*innen der Human- oder Zahnmedizin haben Anspruch auf die vollständige BU-Rente, wenn sich das Tätigkeitsverbot in Folge der Infektionsgefahr vollständig auf die Tätigkeit bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen und zu betreuen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte*innen eine unverzichtbare Absicherung gegen die unvorhersehbaren Risiken. Bei der Auswahl einer passenden Versicherung lohnt es sich, die individuellen Bedürfnisse und beruflichen Gegebenheiten sorgfältig zu berücksichtigen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten. Frühzeitiges Handeln in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Schlüssel zur langfristigen beruflichen und finanziellen Stabilität für Ärzte*innen.
STC hilft Ihnen hierbei!