Leider ist niemand davor bewahrt dem Risiko einer Berufsunfähigkeit ausgesetzt zu sein, auch Juristen*innen nicht. Vor Juristen*innen machen Krankheiten und Unfälle ebenfalls keinen Halt. Zunehmende psychische Belastungen im Arbeitsalltag steigern das Risiko eines Burnouts. Sie haben jahrelang gearbeitet und fürchten den finanziellen Ruin aufgrund der Berufsunfähigkeit? Helfen Sie dieser Sorge frühzeitig ab und investieren Sie in eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unabhängig davon, ob Sie verbeamtet, angestellt oder selbstständig als Jurist*in tätig sind. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Juristen*in sinnvoll.
Alle Informationen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Juristen*innen finden Sie hier:
Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird gewährleistet, dass im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, welche die Berufsausübung verhindert, Leistungen durch den Versicherungsnehmer an den Berufsunfähigen gezahlt werden.
Wichtig ist allerdings, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sie nicht gegen den Verlust des Berufes im Generellen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes schützt. Auch nicht unter den Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung fällt der Verdienstausfall oder eine Verdienstminderung. Der Fall der Arbeitsunfähigkeit ist strikt von der Berufsunfähigkeit zu trennen.
Jetzt fragen Sie sich bestimmt, was denn überhaupt unter eine Berufsunfähigkeitsversicherung fällt?
Nach § 172 II VVG liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, aus bestimmten gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn ersichtlich ist, dass nach medizinischer Betrachtung keine Wiederherstellung der Arbeitskraft und keine Besserung zu erwarten ist.[1]
Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind folgendermaßen zu verstehen:
Wenn der Versicherungsfall einer BU eintritt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine festgelegte monatliche Rente.
[1] Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann; Versicherungsrechts-Handbuch 3. Auflage 2015; § 46 Ran. 13.
Zwar sind Sie als Jurist*in auch anderweitig im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Allerdings nicht ausreichend. Unabhängig davon, ob Sie angestellt, verbeamtet oder selbstständig sind.
Bei angestellten Juristen*innen in einer Kanzlei oder Unternehmen greift im Falle einer Berufsunfähigkeit die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst ab einer Berufsunfähigkeit von 100%. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit steht Ihnen als angestellte*r Rechtsanwalt*in durch die gesetzliche Rentenversicherung sogar nur eine Erwerbsminderungsrente zu. Diese reicht oftmals nicht aus um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Auch als junge*r Rechtsanwalt*in sollten Sie bereits an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Rentenauszahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung sind an Mindestlaufzeiten geknüpft. Eine Rentenauszahlung kann somit erst erfolgen, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Rentenbeiträge geleistet haben. Zudem bestimmt sich die Höhe der ausgezahlten Rente nach den Jahren die eingezahlt wurden.
Bei verbeamteten Juristen*innen erfolgt die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit grundsätzlich über den Dienstherrn. Jedoch gleiches Spiel. Auch diese reicht nicht aus um Ihren vermutlichen bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit steht Ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt zu. Dieses wird jedoch erst nach einer Leistung des Beamtendienstes von mindestens 5 Jahren ausgezahlt. Die Höhe bestimmt sich ebenfalls nach der Länge der Dienstzeit. Scheiden Sie verfrüht aufgrund einer Berufsunfähigkeit aus Ihrer Beamtentätigkeit aus, besteht die Gefahr des zu niedrigen Ruhegehalts.
Als selbstständige*r Jurist*in erfolgt Ihre Absicherung durch das Versorgungswerk. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt eine Rentenzahlung durch das Versorgungswerk jedoch erst, wenn sie zu 100% berufsunfähig sind. Darüber hinaus ist meistens Voraussetzung für die Rentenauszahlung, das Aufgeben Ihrer Zulassung. Mit Verlust der Zulassung können Sie endgültig nicht mehr als Jurist*in arbeiten.
Als Jurist*in werden Sie grundsätzlich in ein Arbeitsumfeld mit niedrigem bis zu normalem Risiko für eine Berufsunfähigkeit eingestuft, Hiervon profitieren Sie mit geringeren Beitragszahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Als selbstständige*r Jurist*in werden Sie im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings als Selbstständige*r eingestuft. Die Versicherungen gehen davon aus, dass im Falle einer Selbstständigkeit mehr Druck auf Juristen*innen lastet. Sie müssen sich um den Erhalt ihrer Kanzlei kümmern und zusätzlich haben sie Verantwortung für Mitarbeiter*innen. Deshalb werden selbstständige Juristen*innen mit einem höheren Risiko eingestuft und die Beitragszahlungen hieran angepasst.
Allgemeinsprechend für alle Juristen*innen greift die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50%. Dies bietet ein umfassendes Auffangnetz im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Je nach Anstellungsverhältnis müssen Sie bei Ihrer Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr Augenmerk auf verschiedene Regelungen legen.
Im Rahmen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass diese eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand schickt oder Sie entlässt, weil Sie dienstunfähig sind. Gleichzeitig können Sie jedoch für die Versicherung noch nicht als berufsunfähig gelten. Durch eine Dienstunfähigkeitsklausel wird die Dienstunfähigkeit im Rahmen der Versicherung wie eine Berufsunfähigkeit behandelt.
Als selbstständige*r Jurist*in sollten Sie beachten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keine Umorganisationsklausel beinhaltet. Im Falle einer Umorganisationsklausel kann nämlich von Ihnen verlangt werden, dass Sie Ihr Unternehmen umstrukturieren und weiterhin in diesem tätig sind.
Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung eine solche Klausel beinhaltet, muss vorerst geprüft werden, ob diese für Sie zumutbar ist.
Die HDI wirbt mit einer Sonderaktion für Rechtsanwälte & Co. Vor allem interessant sind die vereinfachten Gesundheitsfragen. Der maßgebliche Zeitraum für die Angabe von gesundheitlichen Problemen ist bei der HDI auf 3 Jahre begrenzt. Die HDI stellt auch keine Fragen bezüglich Hobbies, die in der Freizeit ausgeführt werden und eine mögliche Gefahrenquelle für Verletzungen darstellen könnten.
Die Frage nach dem BMI entfällt ebenfalls.
Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung der HDI ist eine monatliche Absicherung in Höhe von 2.000€ möglich. Die Beitragsdynamik kann bei bis zu 5% liegen und die Leistungsdynamik bei bis zu 3%. Zusätzlich ist bis 60% des Bruttogehaltes absicherbar.
Die HDI ist einer der Marktführer, wenn es um die Anrechnung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente durch das Versorgungswerk geht. Erst Leistungen ab 4.000€ durch die private Berufsunfähigkeitsversicherung werden bei Kammerberufen angerechnet.
Nach der HDI Ego Top sind sowohl die abstrakte Verweisung, als auch die konkrete Verweisung im Falle einer Berufsunfähigkeit ausgeschlossen. Genau lautet es in § 12: „bei der Erstprüfung Ihrer BU spielt es keine Rolle, ob Sie auf Grund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakte Verweisung) oder einen derartigen anderen Berufs bereits ausüben (konkrete Verweisung). Es bestehen also keine Verweisungsrechte, die eine Anerkennung Ihrer BU verhindern können.“
Allerdings Vorsicht, im Weiteren lautet es: „Der vorgenannte Verweisungsverzicht gilt natürlich auch für „Selbstständige“, wobei eine etwaige weitere Ausübung ihres Berufes im eigenen Betrieb mit einem anderen Tätigkeits- oder Aufgabenfeld nicht Gegenstand der Verweisung ist.“
In diesem Fall ist es wichtig, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keine Umorganisationsklausel beinhaltet. (siehe Punkt 3.2)
Bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Ihr konkreter Einzelfall maßgeblich. STC kann Ihnen noch weitere Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten und diese vergleichen. STC hilft Ihnen gerne dabei, die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie zu finden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Denn wie Sie in diesem Beitrag gesehen haben, reichen die Absicherungen über die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke und den Dienstherrn dafür nicht aus. Wer früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, profitiert von niedrigen Beitragszahlungen und der Gewissheit im Falle einer Berufsunfähigkeit von auch nur 50% vollständig abgesichert zu sein.
STC hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Versicherung zu finden.