




Leider ist niemand davor bewahrt dem Risiko einer Berufsunfähigkeit ausgesetzt zu sein, auch Juristen*innen nicht. Vor Juristen*innen machen Krankheiten und Unfälle ebenfalls keinen Halt. Zunehmende psychische Belastungen im Arbeitsalltag steigern das Risiko eines Burnouts. Sie haben jahrelang gearbeitet und fürchten den finanziellen Ruin aufgrund der Berufsunfähigkeit? Helfen Sie dieser Sorge frühzeitig ab und investieren Sie in eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unabhängig davon, ob Sie verbeamtet, angestellt oder selbstständig als Jurist*in tätig sind. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Juristen*in sinnvoll.
Alle Informationen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Juristen*innen finden Sie hier:
Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird gewährleistet, dass im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, welche die Berufsausübung verhindert, Leistungen durch den Versicherungsnehmer an den Berufsunfähigen gezahlt werden.
Wichtig ist allerdings, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sie nicht gegen den Verlust des Berufes im Generellen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes schützt. Auch nicht unter den Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung fällt der Verdienstausfall oder eine Verdienstminderung. Der Fall der Arbeitsunfähigkeit ist strikt von der Berufsunfähigkeit zu trennen.
Jetzt fragen Sie sich bestimmt, was denn überhaupt unter eine Berufsunfähigkeitsversicherung fällt?
Nach § 172 II VVG liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, aus bestimmten gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn ersichtlich ist, dass nach medizinischer Betrachtung keine Wiederherstellung der Arbeitskraft und keine Besserung zu erwarten ist.[1]
Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind folgendermaßen zu verstehen:
Wenn der Versicherungsfall einer BU eintritt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine festgelegte monatliche Rente.
[1] Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann; Versicherungsrechts-Handbuch 3. Auflage 2015; § 46 Ran. 13.

Zwar sind Sie als Jurist*in auch anderweitig im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Allerdings nicht ausreichend. Unabhängig davon, ob Sie angestellt, verbeamtet oder selbstständig sind.
Bei angestellten Juristen*innen in einer Kanzlei oder Unternehmen greift im Falle einer Berufsunfähigkeit die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst ab einer Berufsunfähigkeit von 100%. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit steht Ihnen als angestellte*r Rechtsanwalt*in durch die gesetzliche Rentenversicherung sogar nur eine Erwerbsminderungsrente zu. Diese reicht oftmals nicht aus um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Auch als junge*r Rechtsanwalt*in sollten Sie bereits an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Rentenauszahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung sind an Mindestlaufzeiten geknüpft. Eine Rentenauszahlung kann somit erst erfolgen, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Rentenbeiträge geleistet haben. Zudem bestimmt sich die Höhe der ausgezahlten Rente nach den Jahren die eingezahlt wurden.
Bei verbeamteten Juristen*innen erfolgt die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit grundsätzlich über den Dienstherrn. Jedoch gleiches Spiel. Auch diese reicht nicht aus um Ihren vermutlichen bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit steht Ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt zu. Dieses wird jedoch erst nach einer Leistung des Beamtendienstes von mindestens 5 Jahren ausgezahlt. Die Höhe bestimmt sich ebenfalls nach der Länge der Dienstzeit. Scheiden Sie verfrüht aufgrund einer Berufsunfähigkeit aus Ihrer Beamtentätigkeit aus, besteht die Gefahr des zu niedrigen Ruhegehalts.
Als selbstständige*r Jurist*in erfolgt Ihre Absicherung durch das Versorgungswerk. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt eine Rentenzahlung durch das Versorgungswerk jedoch erst, wenn sie zu 100% berufsunfähig sind. Darüber hinaus ist meistens Voraussetzung für die Rentenauszahlung, das Aufgeben Ihrer Zulassung. Mit Verlust der Zulassung können Sie endgültig nicht mehr als Jurist*in arbeiten.
Als Jurist*in werden Sie grundsätzlich in ein Arbeitsumfeld mit niedrigem bis zu normalem Risiko für eine Berufsunfähigkeit eingestuft, Hiervon profitieren Sie mit geringeren Beitragszahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Als selbstständige*r Jurist*in werden Sie im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings als Selbstständige*r eingestuft. Die Versicherungen gehen davon aus, dass im Falle einer Selbstständigkeit mehr Druck auf Juristen*innen lastet. Sie müssen sich um den Erhalt ihrer Kanzlei kümmern und zusätzlich haben sie Verantwortung für Mitarbeiter*innen. Deshalb werden selbstständige Juristen*innen mit einem höheren Risiko eingestuft und die Beitragszahlungen hieran angepasst.
Allgemeinsprechend für alle Juristen*innen greift die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50%. Dies bietet ein umfassendes Auffangnetz im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Je nach Anstellungsverhältnis müssen Sie bei Ihrer Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr Augenmerk auf verschiedene Regelungen legen.
Im Rahmen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass diese eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand schickt oder Sie entlässt, weil Sie dienstunfähig sind. Gleichzeitig können Sie jedoch für die Versicherung noch nicht als berufsunfähig gelten. Durch eine Dienstunfähigkeitsklausel wird die Dienstunfähigkeit im Rahmen der Versicherung wie eine Berufsunfähigkeit behandelt.
Als selbstständige*r Jurist*in sollten Sie beachten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keine Umorganisationsklausel beinhaltet. Im Falle einer Umorganisationsklausel kann nämlich von Ihnen verlangt werden, dass Sie Ihr Unternehmen umstrukturieren und weiterhin in diesem tätig sind.
Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung eine solche Klausel beinhaltet, muss vorerst geprüft werden, ob diese für Sie zumutbar ist.
Die HDI wirbt mit einer Sonderaktion für Rechtsanwälte & Co. Vor allem interessant sind die vereinfachten Gesundheitsfragen. Der maßgebliche Zeitraum für die Angabe von gesundheitlichen Problemen ist bei der HDI auf 3 Jahre begrenzt. Die HDI stellt auch keine Fragen bezüglich Hobbies, die in der Freizeit ausgeführt werden und eine mögliche Gefahrenquelle für Verletzungen darstellen könnten.
Die Frage nach dem BMI entfällt ebenfalls.
Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung der HDI ist eine monatliche Absicherung in Höhe von 2.000€ möglich. Die Beitragsdynamik kann bei bis zu 5% liegen und die Leistungsdynamik bei bis zu 3%. Zusätzlich ist bis 60% des Bruttogehaltes absicherbar.
Die HDI ist einer der Marktführer, wenn es um die Anrechnung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente durch das Versorgungswerk geht. Erst Leistungen ab 4.000€ durch die private Berufsunfähigkeitsversicherung werden bei Kammerberufen angerechnet.
Nach der HDI Ego Top sind sowohl die abstrakte Verweisung, als auch die konkrete Verweisung im Falle einer Berufsunfähigkeit ausgeschlossen. Genau lautet es in § 12: „bei der Erstprüfung Ihrer BU spielt es keine Rolle, ob Sie auf Grund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakte Verweisung) oder einen derartigen anderen Berufs bereits ausüben (konkrete Verweisung). Es bestehen also keine Verweisungsrechte, die eine Anerkennung Ihrer BU verhindern können.“
Allerdings Vorsicht, im Weiteren lautet es: „Der vorgenannte Verweisungsverzicht gilt natürlich auch für „Selbstständige“, wobei eine etwaige weitere Ausübung ihres Berufes im eigenen Betrieb mit einem anderen Tätigkeits- oder Aufgabenfeld nicht Gegenstand der Verweisung ist.“
In diesem Fall ist es wichtig, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keine Umorganisationsklausel beinhaltet. (siehe Punkt 3.2)
Bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Ihr konkreter Einzelfall maßgeblich. STC kann Ihnen noch weitere Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten und diese vergleichen. STC hilft Ihnen gerne dabei, die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie zu finden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Denn wie Sie in diesem Beitrag gesehen haben, reichen die Absicherungen über die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke und den Dienstherrn dafür nicht aus. Wer früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, profitiert von niedrigen Beitragszahlungen und der Gewissheit im Falle einer Berufsunfähigkeit von auch nur 50% vollständig abgesichert zu sein.
STC hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Versicherung zu finden.







Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016