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Welche Versicherungen für Kinder?

Doch auf welche Versicherungen sollte man bei der Geburt des Kindes achten? Welche relevanten Versicherungen für Kinder und Eltern eine Rolle spielen, erklärt Ihnen STC.
STC
Stand: 
Dezember 16, 2021
-
4 min
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Mit der Geburt eines Kindes beginnt ein neuer Lebensabschnitt und somit wächst auch die Verantwortung. Dabei können die kleinen Entdecker das Leben der Eltern ganz schön auf den Kopf stellen. Nicht nur das sie auf Entdeckungstour gehen, sie probieren auch viele Sachen aus. Daher ist eine richtige Absicherung und Vorsorge des Nachwuchses das Wichtigste.

Doch auf welche Versicherungen sollte man bei der Geburt des Kindes achten? Welche relevanten Versicherungen für Kinder und Eltern eine Rolle spielen, erklärt Ihnen STC.

1. Absicherung der Arbeitskraft und des Todesfalls

Der Zeitpunkt der Absicherung ist bereits vor der Geburt Ihres Kindes relevant. Daher ist es als Elternteil wichtig, sich die Frage zu stellen, ob und in welcher Höhe ein Ausfall des Elternteils von dem restlichen Teil der Familie aufgefangen werden kann. Sowohl für die Arbeitskraft als auch im Fall eines Todes gibt es gerade für (werdende) Eltern spezielle Möglichkeiten der Absicherung. Dazu zählt die Arbeitskraftabsicherung beispielsweise in Form einer Berufsunfähigkeit oder auch die Risikolebensversicherung, welche das Risiko des Todesfalls abdeckt. Es wird also der Versicherungsschutz so aufgebaut, dass die Familie auch nach dem Fall eines Versterbens bestmöglich abgesichert ist.

Ist das Kind auf der Welt, so besteht die Möglichkeit die Absicherung der Arbeitskraft als auch des Todesfalls ohne erneute Abfrage von Gesundheitsfragen auszubauen und in der Versicherungssumme zu erhöhen. Das Kind kann eventuell in den Varianten der Arbeitskraft (zB schwere Krankheitenversicherung oder Unfallversicherung) aber auch im Todesfallrisiko mit einer kleinen Summe schon als versicherte Person mit in den Vertrag der Eltern aufgenommen werden. Ob dies möglich ist, sollte mit dem jeweiligen Versicherer geprüft werden.

2. Krankenversicherung für Ihr Kind

2.1 privat oder gesetzlich krankenversichert

Bei der Gesundheit des Kindes gehen Eltern keine Kompromisse ein und bevorzugen daher die bestmöglichste Behandlung und medizinische Versorgung. Für das neugeborene Kind stellt sich daher die Frage nach der Krankenversicherung. Sind beide Elternteile privat krankenversichert, so wird das Kind in der privaten Krankenversicherung aufgenommen. Das geschieht meist in einem bestimmten Zeitraum kurz nach der Geburt. Dabei reicht das Ausfüllen eines einfachen Formulars ohne Fragen zu dem Gesundheitszustand. Das Kind hat damit direkten Versicherungsschutz und ist, wie die Eltern, privat versichert.

Ist ein Elternteil sozialversicherungspflichtig und somit gesetzlich versichert, der Partner aber privat versichert, könnte es unter Umständen Probleme geben. Hier sollte geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei oder gegen Beitrag möglich ist. Fällt ein Beitrag an, so sollte eine freiwillige Absicherung des Kindes möglich sein.

So ist es sinnvoll, das Kind unter Umständen in die privaten Krankenversicherung des jeweiligen Ehepartners aufzunehmen.

Das gilt übrigens auch für eine Absicherung in der Krankenzusatzversicherung, beispielsweise zum stationären oder ambulanten Bereich.

2.2 Krankenzusatzversicherungen für Kinder

Verschiedene Krankenzusatzversicherungen sorgen dafür, das dem eigenen Kind die bestmöglichste medizinische Versorgung zur Verfügung steht und der Gesundheitsschutz je nach Bedarf erweitert werden kann. Eine Form der Nachversicherung sind die stationären Tarife. Dazu zählen:

  • Chefarztbetreuung
  • Vor- und Nachsorgeuntersuchung
  • Ein- und Zweibettzimmerfreie Krankenhauswahl
  • Hier ist es empfehlenswert, mit dem jeweiligen Versicherer Kontakt aufzunehmen.

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist bei vielen Versicherern ab dem Zeitpunkt der Geburt möglich. Dennoch gibt es durchaus viele Anbieter, die bestimmte Untersuchungen abwarten und das Kind erst ab einem bestimmten Tag versichern. Es gibt jedoch auch andere Versicherer, welche ab der Geburt des Kindes Versicherungsschutz bieten, wenn die Gesundheitsfragen positiv ausgefüllt werden können. Besonders zu betonen sind die niedrigen Beiträge einer Zusatzversicherung für Kinder. Diese sind meistens schon unter 10 Euro zu erhalten und der Versicherungsschutz ist durchaus sehr umfangreich.

Interessant ist außerdem, dass neben der reinen Absicherung des stationären Bereiches auch über den ambulante Bereich nachgedacht werden sollte. Das betrifft:

  • Sehhilfen, wie Brillen, Kontaktlinsen oder auch Augenlaserbehandlungen
  • Alternative Heilmethoden (Heilpraktiker)
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen
  • über die gesetzliche Krankenkasse nicht abgedeckte Arzneimittelversorgung
  • Optionstarife


Optionstarife ermöglichen Ihrem Kind zu bestimmten Situationen im weiteren Leben den Versicherungsschutz von gesetzlich auf privat anzupassen, ohne dabei neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Meist liegt der Beitrag dieses Optionstarifes sehr niedrig bei 5 bis 10 Euro im Monat und ist somit durchaus überschaubar. Das bietet Ihrem Nachwuchs im Laufe der Zeit die Möglichkeit, unabhängig von der Entwicklung des Gesundheitszustandes, ein Update in die private Krankenversicherung durchzuführen.

3. Unfallversicherung

Viele Unfallversicherer bieten an, dass Neugeborenen für das erste Jahr kostenfrei in den Versicherungsschutz der Eltern mit festgelegten Versicherungssummen abgesichert werden können. Das erste Jahr ist abe rmeist das Jahr, wo das Kind noch nicht laufen kann. Und nach einem Jahr steigt natürlich auch das Risiko, wenn das kleine Koind die ersten Schritte macht. Wenn eine Unfallversicherung für Sie als Erziehungsberechtigte Sinn ergibt, dann empfehlen wir einen pauschalen Betrag von r empfehlen 100 - 150 Euro im Jahr für die Absicherung. In dieser Unfallversicheurng sind neben den klassischen Ereignissen, die durch ein Unfall passieren, beispielsweise auch Krankheiten abgesichert, die sich nach einer Infektion entwickeln können. Der jeweilige Versicheurngsschutz bemisst sich hier nach ganz individuellen Vorgaben.

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, alle hier genannten Absicherungsmöglichkeiten zusammengefasst in einem Schgutz abzusichern. Im späteren Verlauf des Vertrages kann sowohl ein Update durchgeführt werden, beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung etc.

4. Geldanlage

Möchten Sie oder nähere Verwandte für Ihr Kind Geld sparen, so könnte man sich nach Alternativen erkundigen, als das reine Geld anlegen auf dem Sparbuch. Oft ist es so, dass neben der reinen Absicherung - spätestens ab dem Eintritt ins Schulalter - auch die Möglichkeit besteht, eine Kapitalanlage vorzunehmen. Diese beruht im besten fall auf ETF's und deckt auch einen Teil des Rsikos von Unfall und Kranheit ab. Hier bietet es sich an, sehr frühzeitig darüber nachzudenken.

Wie Sie sehen, es gibt unterschiedliche Varianten und Formen wie Versicheurngsschutz gewählt werden kann. Ihre individuellen Vorstellungen sind sehr wichtig um den bestmöglichen Versicheurngsschutz für Ihren Nachwuchs aufzubauen

Wenn Sie unterstüzung bei der Auswahl und bei der Herangehensweise und der Überlegung der jeweiligen Prioritäten bemötigen, dann kontaktieren Sie uns gern.

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