




Sie haben sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen zugelegt und möchten am liebsten sofort eine Spritztour unternehmen? Bevor Sie mit dem Fahrzeug fahren dürfen, müssen Sie es bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Wie genau Sie ihr Auto anmelden und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, zeigt Ihnen STC.
Je nachdem, ob es sich um einen Neu-, Gebraucht oder Firmenwagen handelt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Einen gültigen Ausweis, d.h. entweder ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
Die sogenannte eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, damit Sie die KFZ-Versicherung nachweisen können.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher auch Fahrzeugbrief genannt. Darin sind die Fahrzeugdaten und der Name des Eigentümers eingetragen.
Wichtig zu wissen ist, dass nur der Fahrzeughalter ein Auto anmelden kann. Halter ist, wer den Wagen auf eigene Rechnung nutzt und für die Kosten aufkommt. Dennoch muss dieser nicht der Eigentümer sein. Sie können auch ein geleastes Fahrzeug anmelden, in diesem Fall ist die Bank oder der Händler der Eigentümer.
Zusätzlich unterschreiben Sie ein Sepa-Lastschriftmandat, um der Zollverwaltung die Ermächtigung zu erteilen, die KFZ-Steuer von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Eine Vorlage von der Behörde, die Sie zur Anmeldung mitbringen können, finden Sie hier.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden, gehören weitere Unterlagen dazu:
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher auch Fahrzeugschein genannt. Dort sind alle Daten zu Zulassung, Halter und Ausstattung des Fahrzeuges enthalten. Dadurch, dass ein Wechsel des Fahrzeughalters stattfindet, wird dieser dort von der Zulassungsbehörde vermerkt.
Ein Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) , besser bekannt auch unter TÜV. Damit wird die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges sichergestellt. Die Abgasuntersuchung (AU) muss seit 2010 nicht mehr gesondert nachgewiesen werden und gehört damit zur Hauptuntersuchung.
Das Importieren eines Autos aus dem EU-Ausland muss mit einer EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Bescheinigung = Certificate of Conformity) belegt werden. Diese ist notwendig und stellt sicher, dass es den gültigen Vorschriften eines Fahrzeuges in Europa entspricht.
Bei einem Firmenwagen müssen Sie außerdem beachten:
Die KFZ-Zulassungsbehörde benötigt bei der Anmeldung die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregister-Auszug.
Eine Zusammenfassung der Unterlagen, die Sie benötigen:

Schließen Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab, um die siebenstellige elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer) von Ihrem Versicherer zu erhalten. Diese ist in Deutschland Pflicht und weist Ihren KFZ-Versicherungsschutz nach. STC hilft Ihnen dabei, den passenden KFZ-Schutz für Sie zu finden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU) sowie die alten Kennzeichen erhalten Sie vom Verkäufer des Fahrzeugs. Die Sepa-Einzugsermächtigung unterschreiben Sie vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder finden sie als Vorlage auf der Seite des Straßenverkehrsamtes. Die COC-Bescheinigung erhalten Sie für Neuwagen aus der Europäischen Union bei der Auslieferung. Bei gebrauchten ausländischen Fahrzeugen sollte Ihnen der bisherige Besitzer das Zertifikat beim Verkauf aushändigen.
Denken Sie daran, dass Sie die Anmeldung persönlich durchführen müssen. Wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung bei der Zulassungsbehörde erscheinen können, können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen.
Welche Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim Straßenverkehrsamt.
Nach der Prüfung der Unterlagen weist Ihnen die Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zu. Sie können sich auch ein Wunschkennzeichen aussuchen und dieses auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes prüfen und reservieren lassen. Daraufhin erhalten Sie per Post Ihr neues Kennzeichen, welches Sie zur Anmeldung mitnehmen müssen.
Ein neues Kennzeichen können Sie in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Darauf wird dann das Prüfsiegel des Landes sowie das Siegel der letzten Hauptuntersuchung montiert. Nach Anbringung des Kennzeichens an Ihrem Fahrzeug können Sie auf den öffentlichen Straßen losfahren.
Darf ich mein altes Kennzeichen behalten?
Seit 2015 darf das alte Kennzeichen auch bei einem Umzug behalten werden. Trotzdem sind Sie verpflichtet, der Zulassungsstelle Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen.
Wenn sich der Fahrzeughalter durch den Verkauf eines Fahrzeuges ändert, darf das Kennzeichen nicht mitgenommen werden. Zudem ist eine Mitnahme des Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel höchstens einmal möglich.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Je nachdem, wo Sie ihr Fahrzeug anmelden, gibt es unterschiedliche Gebühren. Eine einheitliche bundesweite Regelung der Kostenaufstellung gibt es nicht.
Gerade zu Zeiten von Corona ist die Online-Zulassung eine gute und schnelle Möglichkeit, sein Fahrzeug sicher an-, um- oder abzumelden. Seit dem 01. Oktober 2019 ist die Online Funktion i-Kfz, internetbasierte KFZ-Zulassung, möglich und bedarf folgender Voraussetzungen:
Mit Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 können Sie eine Erstzulassung Ihres Fahrzeuges beantragen. Anschließend werden die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der KFZ-Haftpflicht und Ihre Kontodaten für den Einzug der KFZ-Steuer benötigt.
Danach überprüft ein Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde den Antrag und per Post werden Ihnen Zulassungsbescheid und -bescheinigungen, Stempelplakettenträger sowie Plakettenträger für Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen verschickt.
Mehr Informationen rund um die Online-Kfz-Anmeldung erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016