Sie haben sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen zugelegt und möchten am liebsten sofort eine Spritztour unternehmen? Bevor Sie mit dem Fahrzeug fahren dürfen, müssen Sie es bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Wie genau Sie ihr Auto anmelden und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, zeigt Ihnen STC.
Je nachdem, ob es sich um einen Neu-, Gebraucht oder Firmenwagen handelt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Einen gültigen Ausweis, d.h. entweder ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
Die sogenannte eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, damit Sie die KFZ-Versicherung nachweisen können.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher auch Fahrzeugbrief genannt. Darin sind die Fahrzeugdaten und der Name des Eigentümers eingetragen.
Wichtig zu wissen ist, dass nur der Fahrzeughalter ein Auto anmelden kann. Halter ist, wer den Wagen auf eigene Rechnung nutzt und für die Kosten aufkommt. Dennoch muss dieser nicht der Eigentümer sein. Sie können auch ein geleastes Fahrzeug anmelden, in diesem Fall ist die Bank oder der Händler der Eigentümer.
Zusätzlich unterschreiben Sie ein Sepa-Lastschriftmandat, um der Zollverwaltung die Ermächtigung zu erteilen, die KFZ-Steuer von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Eine Vorlage von der Behörde, die Sie zur Anmeldung mitbringen können, finden Sie hier.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden, gehören weitere Unterlagen dazu:
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher auch Fahrzeugschein genannt. Dort sind alle Daten zu Zulassung, Halter und Ausstattung des Fahrzeuges enthalten. Dadurch, dass ein Wechsel des Fahrzeughalters stattfindet, wird dieser dort von der Zulassungsbehörde vermerkt.
Ein Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) , besser bekannt auch unter TÜV. Damit wird die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges sichergestellt. Die Abgasuntersuchung (AU) muss seit 2010 nicht mehr gesondert nachgewiesen werden und gehört damit zur Hauptuntersuchung.
Das Importieren eines Autos aus dem EU-Ausland muss mit einer EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Bescheinigung = Certificate of Conformity) belegt werden. Diese ist notwendig und stellt sicher, dass es den gültigen Vorschriften eines Fahrzeuges in Europa entspricht.
Bei einem Firmenwagen müssen Sie außerdem beachten:
Die KFZ-Zulassungsbehörde benötigt bei der Anmeldung die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregister-Auszug.
Eine Zusammenfassung der Unterlagen, die Sie benötigen:
Schließen Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab, um die siebenstellige elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer) von Ihrem Versicherer zu erhalten. Diese ist in Deutschland Pflicht und weist Ihren KFZ-Versicherungsschutz nach. STC hilft Ihnen dabei, den passenden KFZ-Schutz für Sie zu finden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU) sowie die alten Kennzeichen erhalten Sie vom Verkäufer des Fahrzeugs. Die Sepa-Einzugsermächtigung unterschreiben Sie vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder finden sie als Vorlage auf der Seite des Straßenverkehrsamtes. Die COC-Bescheinigung erhalten Sie für Neuwagen aus der Europäischen Union bei der Auslieferung. Bei gebrauchten ausländischen Fahrzeugen sollte Ihnen der bisherige Besitzer das Zertifikat beim Verkauf aushändigen.
Denken Sie daran, dass Sie die Anmeldung persönlich durchführen müssen. Wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung bei der Zulassungsbehörde erscheinen können, können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen.
Welche Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim Straßenverkehrsamt.
Nach der Prüfung der Unterlagen weist Ihnen die Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zu. Sie können sich auch ein Wunschkennzeichen aussuchen und dieses auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes prüfen und reservieren lassen. Daraufhin erhalten Sie per Post Ihr neues Kennzeichen, welches Sie zur Anmeldung mitnehmen müssen.
Ein neues Kennzeichen können Sie in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Darauf wird dann das Prüfsiegel des Landes sowie das Siegel der letzten Hauptuntersuchung montiert. Nach Anbringung des Kennzeichens an Ihrem Fahrzeug können Sie auf den öffentlichen Straßen losfahren.
Darf ich mein altes Kennzeichen behalten?
Seit 2015 darf das alte Kennzeichen auch bei einem Umzug behalten werden. Trotzdem sind Sie verpflichtet, der Zulassungsstelle Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen.
Wenn sich der Fahrzeughalter durch den Verkauf eines Fahrzeuges ändert, darf das Kennzeichen nicht mitgenommen werden. Zudem ist eine Mitnahme des Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel höchstens einmal möglich.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Je nachdem, wo Sie ihr Fahrzeug anmelden, gibt es unterschiedliche Gebühren. Eine einheitliche bundesweite Regelung der Kostenaufstellung gibt es nicht.
Gerade zu Zeiten von Corona ist die Online-Zulassung eine gute und schnelle Möglichkeit, sein Fahrzeug sicher an-, um- oder abzumelden. Seit dem 01. Oktober 2019 ist die Online Funktion i-Kfz, internetbasierte KFZ-Zulassung, möglich und bedarf folgender Voraussetzungen:
Mit Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 können Sie eine Erstzulassung Ihres Fahrzeuges beantragen. Anschließend werden die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der KFZ-Haftpflicht und Ihre Kontodaten für den Einzug der KFZ-Steuer benötigt.
Danach überprüft ein Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde den Antrag und per Post werden Ihnen Zulassungsbescheid und -bescheinigungen, Stempelplakettenträger sowie Plakettenträger für Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen verschickt.
Mehr Informationen rund um die Online-Kfz-Anmeldung erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur.