1. Überblick über die relevanten Versicherungsprodukte

Um sich vor einem Betriebsausfall abzusichern, gibt es drei verschiedene Versicherungsprodukte die in Betracht kommen könnten.

1.1 Betriebsunterbrechungspolicen

Eine entsprechende Absicherung in der Corona-Krise könnte durch eine sogenannte Betriebsunterbrechungspolice erreicht werden. Die sogenannten Betriebsunterbrechungspolicen sind Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Jedoch sind seuchenbedingte Betriebsschließungen oftmals nicht innerhalb der Grunddeckung umfasst. Der Versicherungsfall tritt erst dann ein, wenn das entsprechende Unternehmen infolge eines Sachschadens unterbrochen wird. Die Voraussetzung eines Sachschadens dürfte aber bei Betriebsunterbrechungen infolge von Infektionsschutzmaßnahmen meistens fehlen. Tritt innerhalb eines Unternehmens ein Corona-Fall auf, so bedeutet dies regelmäßig eine von der Gesundheitsbehörde angeordnete Betriebsschließung. Somit untersagen Gesundheitsbehörden lediglich den Arbeitnehmern den Betrieb aufzusuchen, aber die sachlichen Bestände eines Unternehmens bleiben von diesen Maßnahmen unberührt. Somit beeinflussen Schutzmaßnahmen die Belegschaft, nicht jedoch die Sachsubstanzen, sodass es schlussendlich in den meisten Fällen an einem Sachschaden fehlen dürfte.

aber,

1.2 Extended Coverage Bausteine / All-Risk Policen

Der Versicherungsschutz reicht insbesondere dann weiter, wenn sogenannte Extended Coverage Bausteine oder All-Risk Policen vereinbart beziehungsweise abgeschlossen wurden. Ob Betriebsschließungen infolge des Corona-Virus abgesichert sind, ist abhängig von der Risikobeschreibung des einzelnen Vertrags. Ein Versicherungsschutz kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:

  • Seuchen und/oder Infektionskrankheiten als versicherte Risiken ausdrücklich benannt werden oder
  • eine Allgefahrendeckung besteht

1.3 Betriebsschließungsversicherungen

Die Betriebsschließungsversicherungen werden häufig von lebensmittelverarbeitenden Betrieben abgeschlossen. Dieses Versicherungsprodukt kommt dann zum Tragen, wenn ergriffene Maßnahmen einer Behörde nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu Ertragsausfällen eines Unternehmens führen. Das IfSG ermächtigt zu Maßnahmen der öffentlichen Hand, welche zur Prävention und Eindämmung bestimmter meldepflichtigen Krankheiten im Sinne der §§ 6, 7 IfSG bestimmt sind. Problematisch ist jedoch, dass das neuartige Corona-Virus nicht im Katalog der §§ 6, 7 IfSG genannt ist. Das Gesundheitsministerium hat den Anwendungsbereich des IfSG am 20.01.2020 auf das Corona-Virus erweitert, sodass es nun in den Anwendungsbereich des IfSG fällt. Ob ein Versicherungsvertrag den Betriebsausfall infolge des Corona-Virus abdeckt, ist abhängig von der sprachlichen Formulierung der Police. Berücksichtigt die jeweilige Police Fortentwicklung des IfSG sprachlich, ist eine Deckung durch die Versicherung möglich.

2. Empfohlene Maßnahmen zur Sicherung des Versicherungsschutzes

Sollte ein Versicherungsschutz tatsächlich bestehen, ist es wichtig, dass dieser Schutz auch in Zukunft bestehen bleibt. Treten Verdachtsfälle von Corona im Unternehmen auf, so sollte das versicherte Unternehmen weitere Maßnahmen mit dem Versicherer abstimmen. Diese Zusammenarbeit ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn das Unternehmen eigenständig erwägt den Betrieb vorerst zu schließen, ohne dass eine Behörde tätig geworden ist. Denn ohne das Einschreiten der öffentlichen Hand ist der Versicherungsfall meist nicht eingetreten, sodass eine Deckungslücke besteht. Von besonderer Relevanz ist aber bei allen Versicherungen, ob die Police einen Pandemie-Risikoausschluss enthält. Dabei ist der Pandemie-Begriff unscharf. Erforderlich ist aber, dass

  • sich der Erreger weltweit verbreitet
  • die einzelnen Epidemie-Herde selbstständig bestandsfähig sind

3. Zusammenfassung

Derzeit bietet der deutsche Versicherungsmarkt leider nur wenige Möglichkeiten, die finanziellen Verluste durch das Coronavirus umfassend abzusichern. Ein jetziger Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird mit hohen Kosten verbunden sein. Jedoch macht die aktuelle Entwicklung in China Hoffnung. Dort haben sich zwölf Versicherer vereint, um Unternehmen gegen den Betriebsausfall und die Gehälter für Mitarbeiter abzudecken. Insgesamt stehen hierfür 200 Mio. Yuan (26, Mio. Euro) zur Verfügung, wovon die Regierung 70% der Prämie übernimmt.

Sollten sich neue Entwicklungen oder Lösungen auf dem Versicherungsmarkt etablieren, wird STC Sie darüber frühzeitig informieren.