Sie träumen im Alter von Urlaubsreisen oder den viel zu kurz gekommenen Hobbies, die Sie schon immer einmal ausprobieren wollten? Dann schaffen Sie sich schon heute die perfekten Rahmenbedingungen. Um die Zeit finanziell sorgenfrei genießen zu können, sollten Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Eine gute Möglichkeit, schon früh etwas zusätzlich fürs Alter anzusparen ist die betriebliche Altersvorsorge. Wie das mit einem Tarifvertrag funktioniert, erklärt Ihnen STC im Folgenden.
Nicht in jedem Tarifvertrag lassen sich Regelungen zu den Ausgestaltungen der betrieblichen Altersvorsorge finden. Allerdings haben mehr und mehr Tarifpartner die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge entdeckt und dies innerhalb der Tarifverträge berücksichtigt. Für Arbeitnehmer, deren Lohn- oder Gehaltsansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen, hat das in vielen Fällen zu hervorragenden Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge geführt.
Die Inhalte der Tarifverträge unterscheiden sich von Branche zu Branche erheblich. Zusätzlich können Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung weiter ausgeführt werden. Inhaltlich ist es möglich, dass ein Tarifvertrag von angebotenen Durchführungswegen, bis hin zu einem festen/ prozentualen Arbeitgeberbeitrag (Arbeitgeberförderung) alles umfassen kann. Auch Ihre Rechte und Möglichkeiten bei einem vorzeitigen Ausscheiden (z.B. Arbeitgeberwechsel) und Regelungen zu der sogenannten Unverfallbarkeit der Beiträge sind oftmals Inhalt eines solchen Tarifvertrages.
Oftmals in Tarifverträgen geregelt sind:
Nicht in jeder Branche sind zu all diesen Punkten Regelungen im Tarifvertrag festgelegt, allerdings ist es wichtig, sich der eigenen Fördermöglichkeiten und rechtlichen Ansprüche bewusst zu sein.
Für einen Überblick haben wir Ihnen Inhalte einiger Tarifgruppen dargestellt. Je nach Betriebsvereinbarung oder sonstiges Absprachen können sich die Inhalte allerdings von Ihren Ausgestaltungen zur betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden.
Die hier dargestellten Ausgestaltungen ändern sich regelmäßig und zeigen nicht die weiteren Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen. Sie möchten betriebliche Altersvorsorge als Arbeitnehmer betreiben? Mit unserem STC-Service stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Egal ob Schreiner, Dachdecker oder Metallbauer, nicht jeder Beschäftigte wird über einen Tarifvertrag bezahlt. Falls Ihre Gehalts- und Lohnansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen, ist dessen Inhalt entscheidend. Da es im Handwerk sehr viele unterschiedliche Tarifverträge gibt, prüft STC Ihren Tarifvertrag (falls vorhanden) ganz individuell und baut für Sie eine maßgeschneiderte betriebliche Altersvorsorge auf. Informationen über Arbeitgeberförderungen, vermögenswirksame Leistungen, mögliche Durchführungswege etc. werden in dieses persönliche Angebot bestmöglich eingebunden.
Durch feste Regelungen in Tarifverträgen gewinnt die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer gewöhnlich an Attraktivität. Lassen Sie mögliche Arbeitgeberförderungen nicht ungenutzt! Neben fixen Arbeitgeberanteilen werden eigene Beiträge durch Entgeltumwandlung oftmals auch vom Arbeitgeber gefördert. Das bedeutet für Sie nur ein minimaler Mehraufwand und dafür eine zusätzliche Altersvorsorge. Immer häufiger ist neben den prozentualen/ absoluten Arbeitgeberzuschüssen auch die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in den Tarifverträgen geregelt.
Informieren Sie sich über die Inhalte Ihres Tarifvertrags und nutzen Sie mögliche Arbeitgeberzuschüsse! Wir helfen Ihnen gerne mit unserem STC-Service bei der Abwicklung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.