Das Erwerbsleben von handwerklich Tätigen ist geprägt von körperlichen Anstrengungen. Besonders im Alter ist das immer häufiger mit gesundheitlichen Problemen verbunden. Zusätzliche Sorgen über die finanzielle Zukunft im Rentenalter kann dabei sicherlich niemand gebrauchen. Damit Sie sich um Ihre Rente keine Sorgen machen müssen, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen. STC zeigt, worauf Handwerker achten sollten.
„Als Selbstständiger bin ich grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit.“ Ein Irrtum der weit verbreitet ist. Selbstständige Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, gehören zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist erst nach 18 Jahren Mindestpflichtbeitragszeit möglich. Eine vollständige Liste über die zulassungspflichtigen Handwerke ist in der Handwerksordnung §1 Abs. 2 zu finden. Nur wenn ein zulassungsfreies Handwerk betrieben wird, ist keine Versicherungspflicht vorhanden.