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Berufsunfähigkeit Selbstständige

Arbeitskraftsicherung für Selbständige und Freiberufler!
Berufsunfähigkeit Selbstständige

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Sicher 
STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick.
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Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.

Voller Einsatz, jeden Tag. Um das eigene Geschäft anzukurbeln, sind viel Schweiß und Ehrgeiz nötig. Als Selbstständige*r, Freiberufler*in oder Geschäftsführer*in ist die Zeit oft knapp. An Krankheit oder gar den Verlust der Arbeitskraft ist gar nicht zu denken. Dabei trifft es grade Sie besonders hart, wenn das Arbeiten aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder sonstigen Gründen nicht mehr möglich ist. Um finanzielle Verluste einzudämmen ist hier die Arbeitskraftsicherung besonders wichtig. STC erklärt Ihnen im Folgenden, worauf es ankommt.

Ausgangssituation: Berufsunfähigkeit Selbstständige

Freiberufler*innen und Selbstständige sind in den meisten Fällen von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Auch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben Selbstständige und Freiberufler*innen in der Regel keinen Anspruch. Es besteht also meist keine gesetzliche Absicherung für Selbstständige.

Einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat nur, wer
mindestens 60 Pflichtbeiträge geleistet hat und dadurch die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat und
in den letzten fünf Jahren vor einer Erkrankung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt hat.
STC Versicherungsmakler
Team Vorsorge
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Berufsunfähigkeit Selbstständige
© STC Research

Da dies auf viele Selbstständige nicht zutrifft, ist es für diese Berufsgruppe besonders wichtig, einen möglichen Ausfall im Beruf abzusichern. Die einzige Sozialleistung, welche bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit in Anspruch genommen werden könnte, wäre die Sozialhilfe.

Selbst für den Fall, dass Erwerbsminderungsrente bezogen wird, beträgt diese höchstens 16-32% des letzten Bruttoeinkommens im vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Zur Erhaltung des Lebensstandards bedarf es also alternativer Absicherungsformen.

Gründe für private Absicherung

gewöhnlich keine Absicherung durch gesetzliche Rentenversicherung

kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

oftmals ist bei Berufsunfähigkeit auch das Unternehmen gefährdet

Berufsunfähigkeit Selbstsändige

Die Berufsunfähigkeit bietet gewöhnlich den umfangreichsten Schutz. Im Fall einer festgestellten Berufsunfähigkeit erfolgt die Auszahlung einer monatlichen Rente. Für Selbstständige ist der Erhalt einer solchen Rente aufgrund der „Umorganisationsklausel“ allerdings oft mit vielen Schwierigkeiten verbunden.

Leistungsdefinition

Konzentrierte Betrachtung der beruflichen Qualifikation. Diese muss zu einem bestimmten Prozentsatz (meist 50%) nicht mehr ausgeübt werden können

Leistungspraxis

Auszahlung einer monatlichen Rente



.

Probleme bei Selbstständigen:

Umorganisationsklausel



Mehr Informationen

Problem: Umorganisationsklausel

Speziell von Selbstständigen, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen wird im Falle der Berufsunfähigkeit erwartet, eine Umorganisation ihres Unternehmens vorzunehmen, solange diese „wirtschaftlich zweckmäßig“ und „zumutbar“ ist und keinen „erheblichen“ Kapitalaufwand erfordert. Was der Versicherer hierunter versteht, ist nicht selten Bestandteil einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Eine sinnvolle Absicherung für Selbstständige, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen durch eine Berufsunfähigkeit gestaltet sich daher oftmals schwierig, kann aber in Einzelfällen möglich sein.
Maximilian Noll
Maximilian Noll
STC Versicherungsmakler GmbH
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Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben der „Umorganisationklausel“ können Vorerkrankungen oder erhöhte Beiträge (besonders bei handwerklich Tätigen) den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren oder verhindern. Ist dies der Fall, sollten Sie sich auf jeden Fall über Alternativen informieren: denn Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital.
schwere krankheiten

Schwere Krankheiten

Die Schwere-Krankheiten Absicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Krankheit. Bei Diagnose einer versicherten Krankheit findet eine Einmalauszahlung der Versicherungsleistung statt.
Leistungsdefinition: Definierte Krankheitsbilder lösen eine Leistungspflicht des Versicherers aus.
Leistungspraxis: Einfache Handhabung, da Diagnosen ausreichen.
Probleme bei Selbstständigen: Keine, da der Beruf unerheblich ist.

Mehr Informationen
Grundunfähigkeitsversicherung

Grundunfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Verlust von Grundfähigkeiten (Knien/Bücken, Gebrauch der Arme, Autofahren, etc.)
Leistungsdefinition: Abgesichert sind Grundfähigkeiten des Körpers. Sind diese nicht mehr gewährleistet, so ist der Versicherer leistungspflichtig. Vereinfachte Gesundheitsfragen ermöglichen einen besseren Zugang.
Leistungspraxis: Diagnosen und Gutachten sind zur Dokumentation notwendig.
Probleme bei Selbstständigen: Keine, da der Beruf unerheblich ist.
Mehr Informationen
pflegebedürftigkeit

Private Pflegeversicherung

Eine Absicherung durch eine Pflegeversicherung als Arbeitskraftsicherung ist als Pflegerente oder als Pflegetagegeld möglich. Ein Vergleich der beiden Varianten finden Sie hier.
Leistungsdefinition: Orientierung an Pflegestufen und den darin vereinbarten Leistungsumfängen.
Leistungspraxis: Leistungspflicht wird mit festgelegter Pflegestufe ausgelöst.
Probleme bei Selbstständigen: Keine, da der Beruf unerheblich ist.
Pflegerente
Pflegetagegeld

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Umfassende Analyse: Wir prüfen Ihre aktuelle Vorsorge- und Risikosituation, ermitteln Versorgungslücken und zeigen Ihnen Ihre bestehenden Leistungen auf.
Ein Ansprechpartner: Von der Angebotserstellung bis zur Schadensabwicklung steht Ihnen stets derselbe Berater zur Seite.
Vollständige Betreuung: STC übernimmt alle Schritte der Vertragsabwicklung und sorgt für regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge.
Digital und bequem: Beratung und Vertragsabschluss erfolgen digital, sodass alles effizient und flexibel abläuft.

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