Da dies auf viele Selbstständige nicht zutrifft, ist es für diese Berufsgruppe besonders wichtig, einen möglichen Ausfall im Beruf abzusichern. Die einzige Sozialleistung, welche bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit in Anspruch genommen werden könnte, wäre die Sozialhilfe.
Selbst für den Fall, dass Erwerbsminderungsrente bezogen wird, beträgt diese höchstens 16-32% des letzten Bruttoeinkommens im vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Zur Erhaltung des Lebensstandards bedarf es also alternativer Absicherungsformen.