

Jeder Betreiber einer kommerziellen Website oder eines Onlineshops muss rechtliche Normen und Standards einhalten. Hierfür gilt das Telemediengesetz (TMG). Anbieter solcher Internetseiten sind verpflichtet, ein Impressum nach § 5 TMG zu erstellen. Die Impressumspflicht dient dem Verbraucherschutz. Der Nutzer einer Internetseite soll wissen, mit wem er es zu tun hat. Aber auch Mitbewerber können sich natürlich hier über den Inhaber einer Webseite informieren. Der folgende Überblick hilft Ihnen, die Rahmenbedingungen eines Impressums besser zu verstehen.

Nach § 5 TMG benötigen alle geschäftsmäßigen Online-Dienste ein Impressum. So sind alle Internetseiten impressumspflichtig, die Waren oder Leistungen gegen Entgelt anbieten. Hierzu zählen überwiegend Online-Shops
§ 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RstV) differenziert nach den Inhalten der Webseite. Ein Impressum benötigt hier, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte auf seiner Webseite veröffentlicht. Welche Texte und Beiträge im Einzelnen darunter fallen, ist nicht definiert. Unter einer redaktionellen Gestaltung wird eine Tätigkeit verstanden, die auf die öffentliche Meinungsbildung einwirkt. Das kann auch ein persönlicher Blog sein. Dieser wäre ebenfalls impressumspflichtig.
Rein private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Jedoch ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Webseite in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Bereits eine Werbeanzeige kann dazu führen, dass eine Internetseite nicht mehr als privat angesehen wird.
Um rechtliche Auseinandersetzungen vorab zu vermeiden, ist ein Impressum jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Webseite nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.
In das Impressum gehören alle Informationen, durch die ein Außenstehender den Inhaber einer Seite zuordnen und kontaktieren kann. Der Aufbau richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens. Für einen Einzelunternehmer oder einen privaten Seitenbetreiber sind andere Angaben erforderlich als für eine GmbH oder AG.
Name und Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Das sind Vor- und Zuname sowie die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Als impressumspflichtige Privatperson nehmen Sie die Anschrift, unter der Sie gemeldet sind. Generell gilt: Eine bloße Postfachadresse ist nicht ausreichend, da es sich hierbei nicht um eine ladungsfähige Anschrift handelt.
Bei juristischen Personen sind Angaben über die Rechtsform (AG, GmbH, OHG usw.) erforderlich sowie der Name des Vertretungsberechtigten. Vertretungsberechtigt ist, wer für die Firma nach außen rechtlich verbindlich handelt (z. B. der Geschäftsführer).
Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich einer E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular anstelle einer E-Mail-Adresse genügt nicht.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn die angebotene Dienstleistung im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Gastronomiebetriebe, Makler, Banken, Reisegewerbetreibende, Versicherungsunternehmen, Fahrschulen usw.).
Die Benennung des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in dem die Niederlassung eingetragen ist sowie die dazugehörige Registernummer
Entspricht die Dienstleistung einer Tätigkeit, welche durch Rechtsvorschrift an einen Befähigungsnachweis gebunden ist (z. B.: Examen oder Diplom) oder die Führung eines bestimmten Titels voraussetzt (z. B. Rechtsanwalt, Apotheker, Gesundheitshandwerke, Architekten), müssen Angaben über:
gemacht werden.
Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer Achtung: Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt es sich nicht um die normale Steuernummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient dem mehrwertsteuerfreien Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union (EU) und wird erst auf Antrag vom Finanzamt vergeben
Zudem sind gemäß § 55 Abs. 2 RStV Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten dazu verpflichtet, zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des TMG einen Verantwortlichen für die Texte mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Am besten ist die Platzierung so, dass das Impressum von jeder Seite des Internetauftritts abgerufen werden kann. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Impressum dann unmittelbar erreichbar, wenn es durch höchstens zwei Klicks aufgerufen werden kann.
Erstellen Sie für Ihr Impressum einen eigenen Menüpunkt in der Navigation ihrer Webseite. Dieser muss von jeder Unterseite aus einfach abgerufen werden können. Er sollte ausdrücklich mit Impressum oder Anbieterkennzeichnung bezeichnet werden.
Fehlerhafte und unvollständige Angaben im Impressum führen häufig zu einer Abmahnung. Sie können einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Für Konkurrenten ist ein fehlerhaftes Impressum eine gute Möglichkeit, den Mitstreiter zu beeinträchtigen. Häufig überprüfen Anwälte der Konkurrenz spezifisch die ordnungsgemäße Formulierung auf Internetseiten, um Verstöße durch Abmahnungen aufzudecken. Das Gesetz sieht bei Verstößen zudem eine Bußgeldzahlung von bis zu 50.000,- € vor. Dies ist jedoch in der Praxis sehr selten (§ 16 TMG).
Mit STC beugen Sie Verstößen vor und sind auf der sicheren Seite, dass Ihr Impressum allen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Sie wünschen Beratung einer konkreten Sachlage oder benötigen allgemeine Informationen? Ihr STC-Team steht Ihnen zur Seite. Füllen Sie einfach unseren untenstehenden Fragebogen oder unser Kontaktformular aus. Natürlich stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne für Fragen zur Verfügung.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016