




Oftmals wird das Risiko der Berufsunfähigkeit unterschätzt, denn jeder Vierte wird in Deutschland im Laufe seines Berufslebens einmal berufsunfähig. Dieses Risiko sollten sich auch Geschäftsführer vor Augen führen und daher entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen. Viele Geschäftsführer lassen sich in diesem Kontext von der Sozialversicherungspflicht befreien, da die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente doch sehr gering ausfallen. In diesem Fall ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich unerlässlich. Alle Infos Rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer, erhalten Sie hier.
Die Frage, ob Geschäftsführer eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen, ist pauschal so nicht zu beantworten. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Ist der Geschäftsführer auf sein Gehalt angewiesen, dann macht der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus Sinn. Denn auch wer am vermeintlich sicheren Schreibtisch sitzt, kann durchaus berufsunfähig werden. Gründe für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Geschäftsführer sind beispielsweise: - Psychische Erkrankungen wie Depressionen sind der häufigste Auslöser für die Berufsunfähigkeit. - Wirbelsäulenprobleme oder andere Störungen des Bewegungsapparats sind ebenfalls eine häufige Ursache für eine Berufsunfähigkeit. - Daneben kommen schwere Krankheiten wie beispielsweise Krebs als Auslöser hinzu.
Eine Absicherung gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit beziehungsweise Invalidität können Geschäftsführer über die eigene Firma erhalten. Dennoch ist dieses Risiko nicht zwangsläufig in den vorhandenen Pensionszusagen mit eingeschlossen. Zudem sind Ansprüche hieraus oftmals schwerer durchzusetzen. Daher kann der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer eine gute Option sein, selbst für den Ernstfall vorzusorgen. Im Leistungsfall erhält man eine monatliche Rente, die das ursprüngliche Gehalt annähernd ersetzten soll.
Von der Sozialversicherungspflicht sind häufig Geschäftsführer befreit. Aufgrund dessen erhalten sie oftmals keine Unterstützung vom Staat, wenn der Fall der Berufsunfähigkeit eintritt. Dennoch können Geschäftsführer, die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden oder nur sehr geringe Anteile an der jeweiligen Gesellschaft halten, weiterhin gesetzlich versichern. In diesem Fall erhalten Geschäftsführer eine entsprechende staatliche Erwerbsminderungsrente. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese vom Staat gewährte Rente oftmals sehr niedrig ausfällt und daher das ursprüngliche Gehalt nicht annähernd ersetzen werden kann. Zudem greift die Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn man tatsächlich erwerbsunfähig ist, also auch in keinem anderen denkbaren Beruf mehr arbeiten kann. Der Zweck einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, dass eine Rente bereits dann gezahlt wird, wenn man nicht mehr im zuvor ausgeübten Beruf arbeiten kann. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Verweis auf andere Beruf in den meisten Verträgen inzwischen ausgeschlossen.
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer ist insbesondere auf die sogenannte Umorganisationsklausel innerhalb der Policen zu achten. Zwar besteht oftmals die Behauptung, dass eine Umorganisationsklausel nur für Selbständige und Freiberufler gilt, aber auch Geschäftsführer können im Leistungsfall von dieser betroffen sein. Ist eine solche Klausel vereinbart, muss der Geschäftsführer nach Eintritt der eigenen Berufsunfähigkeit eine Umorganisation des Betriebes veranlassen, um den Ablauf der Geschäftsaktivitäten trotz gesundheitlicher Beschränkungen weiterhin garantieren zu können. Im Falle einer Umorganisationsklausel liegt immer dann kein Leistungsfall und damit auch keine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit durch zumutbare, betriebliche Umorganisation weiterhin ausüben kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gute Möglichkeit für Geschäftsführer ihr Einkommen für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Dennoch gibt es weitere Möglichkeiten diesen Fall abzusichern.
Die Grundunfähigkeitsversicherung greift immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer elementare körperliche und geistige Fähigkeiten verliert. Zu diesen Grundfähigkeiten zählen zum Beispiel Sehen, Sprechen oder der Gebrauch der Hände. Der Leistungsfall hängt bei dieser Versicherung nicht davon ab, ob der Versicherungsnehmer weiterarbeiten kann. Es kommt vielmehr auf die Auswirkungen an. Denn im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden ganz bestimmte Fähigkeiten und nicht die Arbeitskraft als solche versichert. Tritt der Versicherungsfall ein, so wird eine monatliche Rente von dem Versicherer gezahlt. Aber erst wenn ein Verlust der Grundfähigkeiten von mindestens 12 Monate vorliegt, wird diese Rente häufig erst gewährt.
Die sogenannte Dread-Disease-Versicherung stellt eine Absicherung von schweren Krankheiten dar und zahlt eine zuvor vereinbarte Summe, wenn bei dem Versicherungsnehmer eine im Vertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Somit erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall keine Rente, sondern eine Einmalzahlung. Meistens muss hierfür aber ein bestimmter Schweregrad erreicht sein bevor die Versicherung leistet. Zu beachten ist auch, dass psychische und Skeletterkrankungen in der Regel nicht mitversichert sind, obwohl diese die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit darstellen.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016