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Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge bAV für Handwerk 2025

Was Sie wissen müssen
Laura Meyer
Stand: 
Mai 5, 2025
-
3 min
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Das Wichtigste in Kürze

Höhere steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge dank erhöhter Beitragsbemessungsgrenze.
Bürokratieabbau durch vereinfachte Nachweispflichten und weniger Verwaltungsaufwand.
Erhöhte Förderung für Geringverdiener, insbesondere attraktiv für kleine Handwerksbetriebe.

Ab dem 1. Januar 2025 traten bedeutende Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge bAV Handwerk 2025 in Kraft. Besonders für Handwerksbetriebe war es wichtig, sich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um die Vorteile für Mitarbeiter zu nutzen und die betriebliche Altersvorsorge effizient zu gestalten. In diesem Beitrag erklären wir, was sich 2025 für Handwerksbetriebe in der bAV geändert hat und wie diese Änderungen optimal genutzt werden können.

Die Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge ab 2025 betrafen vor allem die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen sowie die Bürokratie bei der Verwaltung der bAV. Handwerksbetriebe konnten von einer vereinfachten Verwaltung und höheren Fördermöglichkeiten profitieren.

1. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Förderung

Ab dem 1. Januar 2025 trat eine wichtige Veränderung in der bAV in Kraft. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf 96.600 € jährlich (8.050 € monatlich) kam Handwerksbetrieben und ihren Mitarbeitern zugute. Die Beiträge konnten nun steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies bedeutete eine doppelte Ersparnis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge.

Details der neuen Regelungen zur bAV Handwerk 2025:

  • Steuerfreie Beiträge: Handwerksbetriebe konnten bis zu 8 % der BBG, also 7.728 € jährlich, steuerfrei in die bAV einzahlen. Diese Regelung brachte erhebliche steuerliche Vorteile.
  • Sozialversicherungsfreie Beiträge: Zusätzlich zur Steuerfreiheit konnten Handwerksbetriebe bis zu 4 % der BBG, also 3.864 € jährlich, sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen. Das bedeutete eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

"Die Änderungen der bAV sind eine wertvolle Chance für Handwerksbetriebe, steuerliche Vorteile zu maximieren und gleichzeitig die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu stärken."

Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Geschäftsführer und Gründer von STC-Gruppe

2. Bürokratieabbau und neue Dokumentationspflichten ab 2025 für Handwerksbetriebe

Mit dem Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) im Januar 2025 wurden die Verwaltungsprozesse der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Handwerksbetriebe erheblich vereinfacht. Die wichtigsten Änderungen betrafen die Reduzierung der Nachweispflichten, was zu weniger administrativem Aufwand führte.

Handwerksbetriebe mussten nun weniger Dokumentationen führen und die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde vereinfacht. Diese Änderungen erleichterten die Verwaltung von bAV-Verträgen und sorgten für eine übersichtlichere und effizientere Handhabung der Altersvorsorge, wodurch der bürokratische Aufwand stark verringert wurde. Zudem entfielen viele formelle Nachweise zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten der bAV, was die bAV-Administration deutlich entlastete.

3. Förderung der bAV für Geringverdiener ab 2025: Vorteile für Handwerksbetriebe

Ab 2025 gab es eine wichtige Neuerung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) von Geringverdienern. Handwerksbetriebe konnten nun eine erhöhte Förderung für ihre Mitarbeiter mit niedrigerem Einkommen in Anspruch nehmen. Der maximale Förderbetrag für Arbeitgeber wurde auf 1.200 € jährlich (100 € monatlich) angehoben. Dies stellte eine attraktive Möglichkeit dar, den Mitarbeitern eine stabile Altersvorsorge zu bieten und gleichzeitig die bAV im Handwerksbetrieb zu verbessern.

Durch diese erhöhte Förderung konnten Handwerksbetriebe ihre Mitarbeiter zur Altersvorsorge motivieren, ohne hohe Zusatzkosten tragen zu müssen. Besonders für Handwerksbetriebe mit Geringverdienern war dies eine wertvolle Möglichkeit, die bAV noch zugänglicher und attraktiver zu machen.

"Die Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge bieten eine einmalige Gelegenheit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung zu stärken. Handwerksbetriebe sollten diese Chance nicht ungenutzt lassen."

Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Geschäftsführer und Gründer von STC-Gruppe

4. Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)

Ab 2025 trat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) in Kraft, das die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) weiter verbesserte. Besonders für Handwerksbetriebe brachte dieses Gesetz wichtige Vorteile:

  • Vereinfachte Verwaltung: Das BRSG II sorgte für eine Reduzierung bürokratischer Hürden, sodass Handwerksbetriebe die bAV nun einfacher umsetzen konnten. Weniger Verwaltungsaufwand und vereinfachte Anmeldeprozesse machten die Verwaltung der Betriebsrenten unkomplizierter.
  • Steuervorteile und Fördermöglichkeiten: Handwerksbetriebe profitierten von höheren Steuervorteilen und erweiterten Fördermöglichkeiten bei der Betriebsrente. Die zusätzlichen Fördermittel machten die bAV für mehr Mitarbeiter attraktiv und erhöhten die Rentenansprüche.
  • Flexibilität in Arbeitsrecht, Finanzaufsicht und Steuerrecht: Das BRSG II brachte Änderungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Finanzaufsicht und Steuerrecht, die den Handwerksbetrieben mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Betriebsrenten boten.
  • Zugang zur bAV für mehr Mitarbeiter: Die Gesetzesänderungen zielten darauf ab, dass insbesondere Handwerksbetriebe mehr Arbeitnehmern eine steuerlich geförderte Betriebsrente anbieten konnten. Dies erhöhte die Rentenabsicherung der Mitarbeiter und machte die bAV attraktiver.

Insgesamt ermöglichte das BRSG II Handwerksbetrieben, ihre Mitarbeiter besser abzusichern und von den erweiterten Förderungen und steuerlichen Vorteilen der betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu profitieren.

5. Fazit: die bAV Handwerk 2025

Die Änderungen bei der bAV ab 2025 boten Handwerksbetrieben viele Vorteile, insbesondere in den Bereichen Steuerersparnis, Bürokratieabbau und Mitarbeiterförderung. Es war wichtig, dass Handwerksbetriebe sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machten, um die Vorteile optimal zu nutzen. Die höheren Fördergrenzen und vereinfachten Verwaltungsprozesse machten die bAV attraktiver und einfacher umsetzbar. Viele Handwerksbetriebe haben diese Chance genutzt, um ihren Mitarbeitern eine solide Altersvorsorge anzubieten und gleichzeitig von den neuen Regelungen zu profitieren.

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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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