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Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge bAV für Handwerk 2025

Was Sie wissen müssen
Laura Meyer
Stand: 
Mai 5, 2025
-
3 min
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Das Wichtigste in Kürze

Höhere steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge dank erhöhter Beitragsbemessungsgrenze.
Bürokratieabbau durch vereinfachte Nachweispflichten und weniger Verwaltungsaufwand.
Erhöhte Förderung für Geringverdiener, insbesondere attraktiv für kleine Handwerksbetriebe.

Ab dem 1. Januar 2025 traten bedeutende Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge bAV Handwerk 2025 in Kraft. Besonders für Handwerksbetriebe war es wichtig, sich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um die Vorteile für Mitarbeiter zu nutzen und die betriebliche Altersvorsorge effizient zu gestalten. In diesem Beitrag erklären wir, was sich 2025 für Handwerksbetriebe in der bAV geändert hat und wie diese Änderungen optimal genutzt werden können.

Die Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge ab 2025 betrafen vor allem die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen sowie die Bürokratie bei der Verwaltung der bAV. Handwerksbetriebe konnten von einer vereinfachten Verwaltung und höheren Fördermöglichkeiten profitieren.

1. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Förderung

Ab dem 1. Januar 2025 trat eine wichtige Veränderung in der bAV in Kraft. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf 96.600 € jährlich (8.050 € monatlich) kam Handwerksbetrieben und ihren Mitarbeitern zugute. Die Beiträge konnten nun steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies bedeutete eine doppelte Ersparnis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge.

Details der neuen Regelungen zur bAV Handwerk 2025:

  • Steuerfreie Beiträge: Handwerksbetriebe konnten bis zu 8 % der BBG, also 7.728 € jährlich, steuerfrei in die bAV einzahlen. Diese Regelung brachte erhebliche steuerliche Vorteile.
  • Sozialversicherungsfreie Beiträge: Zusätzlich zur Steuerfreiheit konnten Handwerksbetriebe bis zu 4 % der BBG, also 3.864 € jährlich, sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen. Das bedeutete eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

"Die Änderungen der bAV sind eine wertvolle Chance für Handwerksbetriebe, steuerliche Vorteile zu maximieren und gleichzeitig die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu stärken."

Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Geschäftsführer und Gründer von STC-Gruppe

2. Bürokratieabbau und neue Dokumentationspflichten ab 2025 für Handwerksbetriebe

Mit dem Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) im Januar 2025 wurden die Verwaltungsprozesse der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Handwerksbetriebe erheblich vereinfacht. Die wichtigsten Änderungen betrafen die Reduzierung der Nachweispflichten, was zu weniger administrativem Aufwand führte.

Handwerksbetriebe mussten nun weniger Dokumentationen führen und die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde vereinfacht. Diese Änderungen erleichterten die Verwaltung von bAV-Verträgen und sorgten für eine übersichtlichere und effizientere Handhabung der Altersvorsorge, wodurch der bürokratische Aufwand stark verringert wurde. Zudem entfielen viele formelle Nachweise zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten der bAV, was die bAV-Administration deutlich entlastete.

3. Förderung der bAV für Geringverdiener ab 2025: Vorteile für Handwerksbetriebe

Ab 2025 gab es eine wichtige Neuerung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) von Geringverdienern. Handwerksbetriebe konnten nun eine erhöhte Förderung für ihre Mitarbeiter mit niedrigerem Einkommen in Anspruch nehmen. Der maximale Förderbetrag für Arbeitgeber wurde auf 1.200 € jährlich (100 € monatlich) angehoben. Dies stellte eine attraktive Möglichkeit dar, den Mitarbeitern eine stabile Altersvorsorge zu bieten und gleichzeitig die bAV im Handwerksbetrieb zu verbessern.

Durch diese erhöhte Förderung konnten Handwerksbetriebe ihre Mitarbeiter zur Altersvorsorge motivieren, ohne hohe Zusatzkosten tragen zu müssen. Besonders für Handwerksbetriebe mit Geringverdienern war dies eine wertvolle Möglichkeit, die bAV noch zugänglicher und attraktiver zu machen.

"Die Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge bieten eine einmalige Gelegenheit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung zu stärken. Handwerksbetriebe sollten diese Chance nicht ungenutzt lassen."

Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Geschäftsführer und Gründer von STC-Gruppe

4. Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)

Ab 2025 trat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) in Kraft, das die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) weiter verbesserte. Besonders für Handwerksbetriebe brachte dieses Gesetz wichtige Vorteile:

  • Vereinfachte Verwaltung: Das BRSG II sorgte für eine Reduzierung bürokratischer Hürden, sodass Handwerksbetriebe die bAV nun einfacher umsetzen konnten. Weniger Verwaltungsaufwand und vereinfachte Anmeldeprozesse machten die Verwaltung der Betriebsrenten unkomplizierter.
  • Steuervorteile und Fördermöglichkeiten: Handwerksbetriebe profitierten von höheren Steuervorteilen und erweiterten Fördermöglichkeiten bei der Betriebsrente. Die zusätzlichen Fördermittel machten die bAV für mehr Mitarbeiter attraktiv und erhöhten die Rentenansprüche.
  • Flexibilität in Arbeitsrecht, Finanzaufsicht und Steuerrecht: Das BRSG II brachte Änderungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Finanzaufsicht und Steuerrecht, die den Handwerksbetrieben mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Betriebsrenten boten.
  • Zugang zur bAV für mehr Mitarbeiter: Die Gesetzesänderungen zielten darauf ab, dass insbesondere Handwerksbetriebe mehr Arbeitnehmern eine steuerlich geförderte Betriebsrente anbieten konnten. Dies erhöhte die Rentenabsicherung der Mitarbeiter und machte die bAV attraktiver.

Insgesamt ermöglichte das BRSG II Handwerksbetrieben, ihre Mitarbeiter besser abzusichern und von den erweiterten Förderungen und steuerlichen Vorteilen der betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu profitieren.

5. Fazit: die bAV Handwerk 2025

Die Änderungen bei der bAV ab 2025 boten Handwerksbetrieben viele Vorteile, insbesondere in den Bereichen Steuerersparnis, Bürokratieabbau und Mitarbeiterförderung. Es war wichtig, dass Handwerksbetriebe sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machten, um die Vorteile optimal zu nutzen. Die höheren Fördergrenzen und vereinfachten Verwaltungsprozesse machten die bAV attraktiver und einfacher umsetzbar. Viele Handwerksbetriebe haben diese Chance genutzt, um ihren Mitarbeitern eine solide Altersvorsorge anzubieten und gleichzeitig von den neuen Regelungen zu profitieren.

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