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DSGVO - Was ändert sich?

DSGVO: Alle neuen Regelungen auf einen Blick.
STC
Stand: 
Februar 24, 2018
-
7 min
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Ab dem 25. Mai gilt EU-weit die Datenschutzgrundverordnung, kurz: DSGVO. Mit der DSGVO gibt es erstmals einheitliche Datenschutzrichtlinien für die gesamte Europäische Union – Doch wie sehen diese Richtlinien aus? Was gleich bleibt, was sich ändert und wie Sie sich und Ihr Unternehmen auf die DSGVO einstellen können, erklärt Ihnen STC.

Was ist eigentlich die DSGVO?

Ganzer Artikel: DSGVO – Was ist das?

Bisher galt in Deutschland zu Datenschutzfragen das BDSG, das Bundesdatenschutzgesetz. Da die Datenschutzgesetze sich in den verschiedenen EU-Staaten teilweise stark unterschieden, wurde am 25. Mai 2016 die Europäische Datenschutzgrundverordnung verabschiedet. Seitdem haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die jeweils eigenen Gesetze mit dieser in Einklang zu bringen – bis zum 25. Mai 2018, wenn die Verordnung EU-weit Pflicht wird.

Die DSGVO regelt erstmals einheitlich Fragen zum Speichern von personenbezogenen Daten, digitaler Einwilligung und Löschungsrechten. Damit sollen EU-weiter Handel und Datenaustausch möglich und zugleich die Rechte der EU-Bürger gewahrt bleiben.

Viele der bestehenden Grundsätze zum Datenschutz bleiben auch mit Inkrafttreten der DSGVO gleich oder werden nur unerheblich verändert. Was sich ändert, sind unter anderem die Bußgelder bei Nichtbeachtung. Es ist also sinnvoll, sich noch einmal ins Gedächtnis zu rufen, worauf sie achten sollten, wenn Sie Daten erheben:

Verbot der Datenerhebung mit Erlaubnisvorbehalt

Sie dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann speichern und verarbeiten, wenn Sie über die explizite Erlaubnis des Dateninhabers verfügen. Genauere Informationen dazu, wie diese Erlaubnis auszusehen hat, finden Sie unter Punkt 2.3: Einwilligungen. 

Datenrichtigkeit

Die Daten, die Sie speichern, müssen sachlich richtig und aktuell gehalten werden.

Zweckbindung

Sie dürfen Daten nur zu dem gleichen Zweck verwerten, zu dem Sie sie erhoben und eine Einverständnis eingeholt haben.

Datensparsamkeit

Sie dürfen nur so viele Daten erheben und verarbeiten, wie Sie tatsächlich und zu dem angegebenen Zweck benötigen. 

Neue Maßstäbe: Datensicherheit

Die DSGVO verlangt, dass Sie erhobene Daten auf angemessene Art und Weise schützen. Was "angemessen" bedeutet, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Stand der Technik und Implementierungskosten
  • Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitung
  • Schwere des Risikos für die Rechte der betroffenen Person, d.h. Sensibilität der Daten

Welche Maßnahmen genau angebracht sind, ist also wie so oft Abwägungssache. Wenn nötig, sollten Sie sich also zu diesem Punkt von Experten beraten lassen. 

2. Was ist neu?

Da das Deutsche Datenschutzgesetz bereits vor Inkrafttreten der DSGVO recht stark war, ändert sich in Deutschland nicht so viel wie in anderen Ländern. Dennoch: Wer über eine Internetpräsenz verfügt oder Kunden- und Mitarbeiterdaten digital speichert, hat sich in Zukunft an die DSGVO zu halten. Bei verstoß drohen saftige Bußgelder - bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes können die Behörden verlangen. Welche neuen Regelungen sind es also, auf die sich Unternehmen einstellen sollten?

2.1 Rechenschaftspflicht

Das Wichtigste zuerst: In Zukunft gilt in allen Datenschutzfragen für Datenverantwortliche die Rechenschaftspflicht. Das bedeutet: Speichern Sie personenbezogene Daten, so müssen Sie nachweisen können, dass Sie sich an alle bestehenden Gesetze halten und die Daten entsprechend des Standes der Technik und der Sensibilität der Daten geschützt sind. Jedes Unternehmen sollte also Strukturen etablieren, in denen das Datenschutzmanagement nicht nur geklärt ist, sondern auch detailliert dokumentiert wird.

Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind

„alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.“

Das bedeutet: Jede Information, die sich einer natürlichen Person zuordnen lässt, gilt als personenbezogene Daten. Hierfür muss die Person nicht namentlich identifiziert sein: Die Möglichkeit der Identifizierung reicht aus. Durch eine Zuordnung wie „Der Fahrer des Wagens mit dem Kennzeichen XX-555“ wird eine Person identifizierbar, die Daten damit personenbezogen.

2.2 Recht auf „Vergessenwerden“

Das Recht auf Vergessenwerden ist nicht komplett neu: Nutzer können z.B. Suchmaschinen kontaktieren und verlangen, dass Einträge über sie, die veraltet oder nicht mehr korrekt sind, gelöscht werden. Mit der DSGVO wird dieses Recht erweitert: Jetzt können Personen von jedem Unternehmen, das Daten speichert, verlangen, aus dem System gelöscht zu werden. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die Daten zu löschen, wenn

  • Die Daten zu den Zwecken, für die sie gesammelt wurden, nicht mehr nötig sind,
  • Die betroffene Person ihre Einwilligung zur Speicherung widerruft und es keine berechtigten Gründe gibt, sie dennoch zu speichern,
  • Die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
  • Die Löschung nötig ist, um nationale oder EU-Gesetze zu erfüllen.

2.3 Einwilligungen

Schon beim Bestellen eines Newsletters müssen Nutzer eine Einwilligung zur Datenspeicherung abgeben. Diese Einwilligung berechtigt den Datenverantwortlichen, die Daten in angemessenem Rahmen zu speichern und zu verarbeiten. Folgendes sollten Betreiber bei der Erstellung eines Einwilligungsformulares beachten:

  • Widerrufsrecht: Kunden müssen jederzeit in der Lage sein, ihre Einwilligung mit garantierter Wirkung zurückzuziehen. Wichtig: Mit Eintreten der DSGVO muss der Widerruf vom Anbieter ebenso einfach gestaltet sein wie das Erteilen der Einwilligung.
  • Freiwilligkeit: Selbstverständlich muss die Einwilligung freiwillig erteilt werden. Das bedeutet zum einen, dass „Opt-out“- Verfahren wie vorangekreuzte Kästchen nicht ausreichen. Zum anderen gibt es ein Koppelungsverbot: Das Erteilen der Einwilligung darf nicht die Voraussetzung für die Erfüllung eines Vertrages sein, es sei denn, die Datenverarbeitung ist dafür praktisch notwendig. Neu ist ebenfalls, dass Einwilligungen von Jugendlichen unter sechzehn Jahren unter der DSGVO nur noch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gültig sind.
  • Form und Nachweisbarkeit: Theoretisch ist es nicht nötig, dass eine Einwilligung schriftlich erfolgt; sie kann auch mündlich abgegeben werden. Hier ist es jedoch notwendig, die Rechenschaftspflicht in Betracht zu ziehen. Danach liegt die Beweislast für das Erteilen einer Einwilligung beim Betreiber. Einwilligungen sollten also möglichst immer schriftlich oder elektronisch festgehalten werden. 

2.4 Datenschutzerklärung

Auf jeder Website, die in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, gibt es eine Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung ist schon lange Pflicht, die Bestimmungen über ihren Aufbau und Inhalt werden mit der DSGVO aber generalüberholt.

Die Datenschutzerklärung muss datenbezogene Informationen nun „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache [übermitteln]; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten.“ Zudem muss sie die Rechtsgrundlage für das Verarbeiten der Daten formulieren.

Die Gratwanderung zwischen verständlicher Sprache und rechtlicher Präzision dürfte einige Webseitenbetreiber vor Probleme stellen. Da sie dennoch immens wichtig ist, kann es hier ratsam sein, rechtliche Beratung zu suchen.

2.5 Datenübertragbarkeit

Eine weitere Neuerung der DSGVO ist die Verpflichtung zur Datenübertragbarkeit. Hiernach sind Betreiber, die Daten sammelt, dazu verpflichtet, diese auf Wunsch des Nutzers an andere Betreiber weiterzugeben. Dies soll Nutzern den Wechsel von einem Anbieter zum anderen erleichtern. Zu beachten ist, dass die Daten in elektronischer, gegliederter Form und den technischen Standards entsprechend von einem an den anderen Anbieter übermittelt werden müssen.

2.6 Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung – kurz ADV – findet immer dann statt, wenn ein primärer Anbieter von Diensten einen zweiten mit der Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten beauftragt. Dies gilt zum Beispiel, wenn Ihre Website von Ihnen betrieben wird, Ihr Newsletter aber von einem externen Anbieter geführt wird. Auch Callcenter und manche Clouddienste fallen unter die ADV.

Durch die DSGVO werden die rechtlichen Bestimmungen zu Auftragsdatenverarbeitung vereinheitlicht und teilweise vereinfacht. Folgendes sollten Sie wissen:

  • Grundsätzlich bleibt der Auftraggeber, auch wenn er sich der ADV bedient, verantwortlich für Datenschutzfragen und die Einhaltung der Gesetze.
  • Der Vertrag zwischen Auftraggeber und -nehmer muss nicht länger schriftlich vorliegen; es reicht auch die elektronische Form.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinerseits umfangreiche Verzeichnisse über die gespeicherten Daten zu führen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und unabhängig vom Auftraggeber die nötigen Datenschutzmaßnahmen durchzusetzen. 
DSGVO Checkliste
© STC Research

3. Wichtig für Arbeitgeber: Die Daten ihrer Mitarbeiter schützen

Auch Mitarbeiterdaten sind personenbezogene Daten und müssen entsprechend geschützt werden. Zunächst gelten hier also alle schon beschriebenen Bestimmungen genauso wie für Kundendaten. Es gibt außerdem einige Aspekte, die Arbeitgeber besonders beachten sollten:

  • Nur erforderliche Daten dürfen gespeichert werden. Die DSGVO sieht vor, dass auch Mitarbeiterdaten nur dann gespeichert oder verarbeitet werden dürfen, wenn sie für das Zustandekommen, Bestehen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Was „notwendig“ ist und was nicht, ist im Einzelfall eine Abwägungsfrage. Es gilt: Wer sich unsicher ist, sollte rechtliche Beratung suchen.
  • Einwilligungen müssen freiwillig erteilt werden. Dies kann sich bei Angestellten komplexer gestalten als bei Kunden. Schließlich besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, in dem für Angestellte unter Umständen keine wahre Freiwilligkeit besteht.
  • Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Sowohl bei der Freiwilligkeit von Einwilligungen als auch bei anderen Datenschutzfragen liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Das bedeutet: Gibt ein Angestellter einen Verstoß an, so liegt es beim Arbeitgeber, zu beweisen, dass die Daten verantwortungsvoll behandelt und geschützt wurden. Kann er dies nicht, macht er sich strafbar.

Als Arbeitgeber sollten Sie im Vorfeld der DSGVO also genau überprüfen, welche Mitarbeiterdaten Sie speichern, ob diese wirklich erforderlich sind und welche Daten gelöscht werden sollten. Zudem sollten Sie ein effektives System für die Dokumentation Ihrer Datenschutzmaßnahmen anlegen, sodass Sie im Streitfall beweisen können, dass Sie sich angemessen verhalten haben.

4. Was tun im Schadenfall?

Falls es trotz aller Vorbereitung zu einem Zwischenfall mit Datenverlust kommen sollte, ist es gut, abgesichert zu sein. Versicherer bieten hierzu spezielle Cyber-Policen an, die Ihnen und Ihrem Unternehmen die Möglichkeit geben, sich auf Ihr Hauptgeschäft zu konzentrieren, anstatt sich Sorgen über Hacker oder Datenklau zu machen. Eine Cyber-Police besitzt ein individuelles Deckungskonzept, um alle relevanten Versicherungsarten zu involvieren. Daher kann sie aus Haftpflicht und auch einer Eigenschadenversicherung bestehen. Sie ist daher das Rundumpaket aller benötigten Absicherungen für Cyberfälle.

Überblick Cyber
© STC Research

Weitere Informationen zu Cyber-Risiken, deren Absicherung und Ihr persönliches Versicherungsangebot finden Sie hier.

5. Weitere Infos

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen sich eine persönliche Beratung dazu, wie Sie Ihr Unternehmen an die DSGVO-Bestimmungen anpassen können? Kontaktieren Sie uns! Füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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