

Jahre lang haben Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge aufgebaut und nun das. Ihr Mitarbeiter scheidet vorzeitig aus dem Unternehmen aus. Als Arbeitgeber spricht Sie das nicht von der Versorgungspflicht durch die betriebliche Altersvorsorge frei. Wieviel zu leisten ist hängt von den unverfallbaren Ansprüchen und dem angewendeten Berechnungsverfahren ab. Dazu gab es am 19.05.2016 ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts. STC zeigt worauf zu achten ist.
Arbeitnehmer haben nach bestimmten Fristen sogenannte unverfallbare Ansprüche auf eine Betriebsrente. Je nach Art der Finanzierung, dem Zeitpunkt Ihrer Zusage und dem Alter Ihres Mitarbeiters sind Sie daher auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden (Kündigung, Arbeitgeberwechsel, etc.) verpflichtet eine Betriebsrente im Alter auszuzahlen.
In Arbeits- oder Tarifverträgen kann es zusätzliche Ausgestaltungen zur Unverfallbarkeit von Ansprüche Ihrer Mitarbeiter geben. Aus der Sicht des Arbeitnehmers dürfen diese nur positiv von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.
Sind unverfallbare Ansprüche vorhanden, ist zu klären wie hoch diese Ansprüche sind. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bezieht sich dabei auf die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse. Für die Berechnung der Anspruchshöhe wird dabei gewöhnlich das sogenannte „Quotierungsverfahren“ (ratierliches Verfahren) verwendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber allerdings die „versicherungsförmige Lösung“ verlangen.
Voraussetzungen zur Anwendung der versicherungsförmigen Lösung
Die Auslegung hat sich hier durch das Urteil des BAG stark geändert!
Die Pflicht dem Arbeitnehmer dieses Verlangen mitzuteilen galt bereits als erfüllt, wenn jener bereits bei Vertragsbeginn oder während dem laufenden Arbeitsverhältnis über die Anwendung der versicherungsförmigen Lösung informiert wurde. Zusätzlich war der Versicherer zu informieren.
Das Verlangen der versicherungsförmigen Lösung kann erst wirksam abgegeben werden, wenn bereits ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Ausscheiden des Arbeitnehmers gegeben ist. Das kann z.B. mit der Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages geschehen. Ebenso muss der Versicherer vor Ablauf der Dreimonatsfrist über das Ausscheiden des Arbeitnehmers und der Wahl der versicherungsförmigen Lösung informiert werden.
Link zum Rechtsurteil: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.2016
Herr Schulz ist im Alter von 25 Jahren in das Unternehmen eingetreten. Im Alter von 55 Jahren erhält er eine Direktversicherungszusage mit einem monatlichen Versorgungsbeitrag von 200,- €. Als Altersgrenze ist das 65. Lebensjahr vereinbart. Bei Ablauf des Vertrages würde die Versicherungsleistung dann 26.000,- € betragen. Nach 5 Jahren (im Alter von 60 Jahren) scheidet Herr Schulz aus dem Unternehmen aus. Die bisher eingezahlten Beiträge haben eine Versicherungsleistung von 12.000,- €.

Bei der Berechnung der Versorgungsansprüche durch das Quotierungsverfahren wird die Höhe der unverfallbaren Ansprüche im Verhältnis der tatsächlich erbrachten Dienstzeit zur insgesamt möglichen Dienstzeit herabgesetzt. Die unverfallbare Höhe des Anspruchs nach dem Quotierungsverfahren von Herrn Schulz berechnet sich daher wie folgt.

Im vorliegenden Beispiel würde das einen Wert von 22.750,- € ergeben. Davon sind lediglich 12.000,- € durch die Versicherungsleistung abgedeckt! Die restlichen 10.750,- € kann der Arbeitnehmer bei Erreichen der Altersgrenze dann gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber geltend machen.

Nach der versicherungsförmigen Lösung kann der Arbeitnehmer diesen Betrag von 10.750,- € nicht als Ergänzungsanspruch geltend machen. Einen Anspruch hat der Arbeitnehmer dann lediglich auf den Wert, der sich aus der „beitragsfrei gestellten“ Versicherung ergibt. Im vorliegenden Beispiel wären das also 12.000,- €.
Damit Sie die Voraussetzungen der neuen Rechtslage erfüllen können, steht Ihnen STC als Ansprechpartner bei Fragen jederzeit zur Seite. Zusätzlich erhalten Sie vorgefertigte Dokumente, die Sie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen beilegen können. Ihre Mitarbeiter werden daher immer fristgerecht über die Anwendung der versicherungsförmigen Lösung informiert. Ebenfalls übernommen wird die Informationspflicht gegenüber dem Versicherer.
Sie möchten betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen anbieten und suchen den richtigen Partner? Dann informieren Sie sich über unseren STC-Service zur betriebliche Altersvorsorge. Gerne helfen wir Ihnen eine geeignete Altersvorsorge für Sie und Ihre Mitarbeiter zu finden.
Sie möchten sich über die betriebliche Altersvorsorge informieren oder haben bereits Fragen? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus, gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung – einfach und kostenfrei.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016