Es existiert eine Reihe von Versicherungen, die der erfolgreiche Betrieb einer Kunststoffproduktion benötigt. Dies ist erforderlich um Risiken abzudecken und potenzielle finanzielle Verluste zu vermeiden. Der nachfolgende Beitrag enthält eine Liste der typischen und größtenteils unerlässliche Versicherungen, die für einen Kunststoffproduktionsbetrieb zu empfehlen sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die auf die Belange von Betriebsinhabern und Arbeitgebern zugeschnitten ist. Entsprechend der allgemeinen Haftpflicht erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer. Obwohl eine Betriebshaftpflichtversicherung in wenigen Fällen gesetzlich verpflichtend ist, kann sie aber unter mehreren Gesichtspunkten für den Betrieb einer Kunststoffproduktion besonders sinnvoll sein. Folgende Bausteine sollen daher in der Versicherungspolice einer Kunststoffproduktion zu finden sein.
Kunststoffprodukte können Fehler oder Mängel aufweisen, die zu Schäden bei Endverbrauchern führen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Produkthaftungsansprüchen schützen, einschließlich Entschädigungen und Gerichtskosten.
In der Produktion von Kunststoffen gibt es verschiedene Risiken, angefangen bei Maschinenausfällen bis hin zu Unfällen am Arbeitsplatz. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann die Kosten für Schadensersatzforderungen und rechtliche Verteidigung im Falle von Betriebsunfällen abdecken.
Kunststoffproduktion kann Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich bringen, sei es durch den Einsatz bestimmter Chemikalien oder durch die potenzielle Verschmutzung von Boden, Wasser und Luft. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden und Gesundheitsrisiken schützen.
Neben den direkten Risiken für Mitarbeiter und Eigentum können Kunststoffproduktionsbetriebe auch für Schäden haftbar gemacht werden, die Dritten durch ihre Aktivitäten entstehen. Dies könnte beispielsweise die Beschädigung von Eigentum eines Nachbarn oder die Verletzung von Vertragsvereinbarungen mit Lieferanten oder Kunden umfassen.
Außer der bereits erwähnten Haftungsschutz nach Außen, soll die Betriebshaftpflichtversicherung auch einen Deckungsbaustein für Schäden enthalten, die am eigenen Produktionsbetrieb entstehen. Hierzu gehört zum einen eine adäquate Maschinenversicherung. Diese Versicherung deckt Schäden an den Produktionsmaschinen Ausrüstungen des Betriebs ab, sei es durch mechanische Defekte, Feuer oder Diebstahl. Falls der Kunststoffproduktionsbetrieb seine Produkte transportiert, kann eine Transportversicherung Schutz bieten, um Verluste oder Beschädigungen während des Transports abzudecken. Schließlich deckt eine Gebäudeversicherung Schäden am Betriebsgebäude und an den darin enthaltenen Einrichtungen ab, beispielsweise durch Feuer, Sturm oder Einbruch.
Während die Betriebshaftpflichtversicherung unter anderem das Risiko eines Sachschadens abdeckt, bietet die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Ertragsausfallversicherung Versicherungsschutz für den Fall einer Betriebsunterbrechung, die auf einem versicherten Ereignis beruht und zu einem Ertragsausfall im Unternehmen geführt hat. Ziel der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Übernahme des Risikos, das dadurch entsteht, dass aufgrund eines Betriebsstillstandes während eines umrissenen Zeitraums keinerlei Umsatz und damit auch kein Gewinn erwirtschaftet werden kann, andererseits aber eine hohe Fixkostenbelastung des betroffenen Unternehmens besteht. Betriebsunterbrechungsschäden sind in der heutigen Wirtschaftswelt als existenzbedrohende Risiken einzuschätzen. Die Entschädigungspflicht der Betriebsunterbrechungsversicherung setzt in der Regel voraus, dass die Betriebsunterbrechung auf einen Sachschaden zurückzuführen ist. Der Versicherungsfall ist also zweistufig und verlangt neben dem Sachschaden auf der ersten Stufe den Eintritt der durch ihn bedingten Betriebsunterbrechung. Versicherungsschutz wird gewährt für den entgangenen Betriebsgewinn sowie die hieraus resultierenden fortlaufenden Kosten. Der sogenannte Haftungszeitraum in dem der Versicherer diese Kosten entschädigt, ist im Versicherungsvertrag im Einzelnen bestimmt.
Das erfahrene Team von STC-Versicherungsmakler ist auf dem Gebiet der Industrieversicherungen besonders sachkundig und hilft Ihnen gerne bei der Auswahl und näheren Ausgestaltung ihrer Versicherungspolice. Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen rund ums Thema der Versicherung einer Kunststoffproduktion oder Kunststoffverbreitung haben.