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Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

STC
Stand: 
August 31, 2020
-
2 min
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Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wissen nun nicht, ob und wie Sie auf diese reagieren müssen? Wir helfen Ihnen!

Der Markt lebt vom fairen und lauteren Wettbewerb. Nicht nur Gewerbetreibende, auch immer mehr Verbraucher erhalten eine Abmahnung wegen vermeintlicher Wettbewerbs- und / oder Urheberverstöße, insbesondere bei nicht genehmigter Bild- oder Textnutzung.

1. Was ist eine Abmahnung?

Bei einer Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, ein bestimmtes rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und für die Abmahnkosten des Anwaltes aufkommen. Damit verspricht das abgemahnte Unternehmen, dass es das zu unterlassene Verhalten in Zukunft unterlässt und bei Verstößen einen Schadensersatz leisten muss. Die Abmahnung ist eine Möglichkeit, Verstöße kostengünstig aus der Welt zu schaffen, ohne dafür vor Gericht gehen zu müssen.

2. Müssen Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Ja, eine Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Sie nicht reagieren, kann die Gegenseite teure Gerichtsverfahren einleiten, die sich zum Nachteil für Sie entwickeln. Der Abmahnende kann eine einstweilige Verfügung und / oder eine Unterlassungsklage mit einem hohen Streitwert einreichen.

Handeln Sie daher rechtzeitig. Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein, innerhalb der gesetzte Frist zu reagieren, teilen Sie das der Gegenseite mit und bitten um eine Fristverlängerung.

Jedoch sollte in diesem Fall nicht voreilig reagiert werden und der Entwurf  der Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Diese Entwürfe sind im Interesse des Abmahners und daher oft zu weit gefasst. Bereits durch die Abgabe dieser Erklärung kann ein Unterlassungsvertrag zustande kommen, der die nächsten 30 Jahre Gültigkeit hat. Daher sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden, der die Berechtigung des Vorwurfes prüft und das weitere Vorgehen mit Ihnen berät.

3. Schließen Sie einen Abmahnschutz ab

Wenn Sie einen Abmahnschutz bei der Signal Iduna abschließen, wird Ihnen ein Anwalt zur Seite gestellt, der die Abmahnung inklusive der strafbewehrten Unterlassungserklärung für Sie überprüft. Berechtigte Schadensansprüche werden übernommen und unberechtigte Forderungen abgewehrt, wenn nötig auch gerichtlich.

Wichtig dabei ist: Schnell, aber nicht übereilt zu handeln. Wenn Sie uns die Abmahnung innerhalb von 7 Tage zusenden, kümmern wir uns darum.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Abmahnung-Darstellung - Blogbeitrag
© STC Research

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