Stellen Sie sich vor, Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben – und die Versicherung sagt: „Kein Problem, Sie könnten ja theoretisch etwas anderes machen.“ Genau das ist der Kern der sogenannten abstrakten Verweisung BU. Ein kleines juristisches Detail mit großen Folgen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, warum die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kritisch ist, worauf Sie bei Ihrem Vertrag achten müssen – und warum es sich lohnt, einen echten Experten an Ihrer Seite zu haben.
Die abstrakte Verweisung BU ist eine vertragliche Klausel in vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die es dem Versicherer erlaubt, im Leistungsfall eine Auszahlung zu verweigern – selbst wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Konkret bedeutet das:
Wenn Sie berufsunfähig werden, prüft die Versicherung, ob Sie theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnten, der Ihrer Ausbildung, Erfahrung und sozialen Lebensstellung entspricht. Dabei ist es völlig irrelevant, ob Sie diese Tätigkeit tatsächlich ausüben oder ob es überhaupt freie Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt. Entscheidend ist allein, dass Sie diese Tätigkeit aus Sicht des Versicherers theoretisch ausüben könnten.
Diese sogenannte abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den größten Risikofaktoren für Versicherte, da sie im Ernstfall den Anspruch auf Leistungen zunichtemachen kann, obwohl der eigentliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Stellen Sie sich vor, Sie sind seit 15 Jahren als Zahnarzt tätig. Aufgrund einer neurologischen Erkrankung können Sie keine präzisen Handbewegungen mehr ausführen – Sie sind also praktisch nicht mehr in der Lage, Patienten zu behandeln.
Die Versicherung sagt:
„Sie könnten doch theoretisch an einer zahnmedizinischen Fachschule unterrichten oder in der Verwaltung arbeiten. Wir sehen keine Leistungspflicht.“
Das Problem: Sie sind arbeitsunfähig in Ihrem Beruf – aber die Versicherung verweist Sie auf einen theoretisch denkbaren Job, den Sie weder wollen noch vielleicht bekommen.
Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in vielen älteren Berufsunfähigkeitsversicherungen, die häufig unterschätzt wird, aber im Leistungsfall zu erheblichen Problemen führen kann. Die Probleme der abstrakten Verweisung sind vielseitig:
Besonders bei hochqualifizierten Berufen, wie Ärzten, Anwälten oder Unternehmern, ist die abstrakte Verweisung ein echtes Risiko, da sie in diesen Fällen oft nicht den realen Lebensumständen und dem bisherigen beruflichen Werdegang entspricht. Es ist daher besonders wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen, die diese Klausel nicht enthält oder sie zumindest weitgehend ausschließt.
Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung gibt es auch die konkrete Verweisung. Diese Klausel ist für Sie als Kunde deutlich sicherer:
Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer Sie nur dann auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn Sie diese bereits tatsächlich ausüben. Es wird also überprüft, ob Sie die neue Tätigkeit nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch bereits ausgeführt haben.
Außerdem muss diese Tätigkeit Ihrer vorherigen Lebensstellung entsprechen. Sollte es im Streitfall zu Unklarheiten kommen, ist die konkrete Verweisung gerichtlich überprüfbar.
Abstrakte Verweisung | Konkrete Verweisung |
---|---|
Theoretische Alternativtätigkeit | Nur tatsächliche Ausübung zählt |
Versicherer kann verweisen, auch ohne neue Tätigkeit | Nur möglich, wenn neue Tätigkeit ausgeübt wird |
Gefährlich für Versicherte | Deutlich fairer |
Die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher mit einem größeren Risiko verbunden, da sie oft nicht den realen Lebensumständen entspricht. Die konkrete Verweisung ist dagegen für Versicherte deutlich fairer und berücksichtigt die tatsächlichen beruflichen Fähigkeiten.
Die abstrakte Verweisung BU ist in der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gerichte erlauben diese Verweisungsklausel, wenn sie:
„Die abstrakte Verweisung BU wird von den Gerichten nur dann als gerechtfertigt angesehen, wenn die vertraglichen Bedingungen eindeutig und nachvollziehbar sind. In der Praxis stoßen viele Versicherte jedoch auf Schwierigkeiten, solche Klauseln im Ernstfall durchzusetzen, insbesondere wenn sie krankheitsbedingt in einer ohnehin schwierigen Situation sind.“
Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Gründer und Geschäftsführer der STC-Gruppe
Die Rechtsprechung prüft bei der abstrakten Verweisung vor allem, ob die „gleichwertige Lebensstellung“ des Versicherten auch tatsächlich gewährleistet ist. In mehreren Urteilen wurde jedoch deutlich, dass die Gerichte sehr genau hinterfragen, ob die verweisene Tätigkeit realistisch und zumutbar ist. Dies gilt allerdings nur, wenn überhaupt eine Verweisungsklausel im Vertrag existiert.
Unser Fazit als Makler: Verträge ohne abstrakte Verweisung bieten eine deutlich höhere Rechtssicherheit – sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht. Sie verhindern, dass Sie im Fall der Berufsunfähigkeit auf eine unrealistische oder unangemessene Tätigkeit verwiesen werden.
Die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft gut versteckt – aber mit dem richtigen Blick lässt sie sich erkennen. Achten Sie im Bedingungstext Ihrer BU-Police auf Formulierungen wie:
Solche Passagen deuten fast immer auf eine abstrakte Verweisung BU hin. Besonders kritisch: Diese Klausel greift auch dann, wenn Sie die genannte Tätigkeit gar nicht ausüben, sondern sie theoretisch aus Sicht des Versicherers möglich wäre.
„Die abstrakte Verweisung ist keine offensichtliche Klausel. Sie versteckt sich oft in allgemein klingenden Sätzen. Ohne fachliche Unterstützung erkennen viele Versicherte den Nachteil nicht – bis es zu spät ist.“
Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Gründer und Geschäftsführer der STC-Gruppe
Unser Tipp:
Lassen Sie Ihre BU-Bedingungen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten prüfen. So vermeiden Sie spätere Überraschungen im Leistungsfall.
Als unabhängige Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen analysieren wir regelmäßig die aktuellen Tarife von über 200 Versicherungsgesellschaften. Dabei legen wir besonderen Fokus auf die abstrakte Verweisung BU – eine der kritischsten Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unser Versprechen:
Besonders bei Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten oder Geschäftsführern prüfen wir zusätzlich:
„Wir analysieren nicht nur den Preis, sondern jedes Detail der Bedingungen. Eine saubere Regelung zur Verweisung ist entscheidend – sie entscheidet im Ernstfall über mehrere tausend Euro monatlich.“
Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Gründer und Geschäftsführer der STC-Gruppe
So schützen wir Sie proaktiv vor Fallstricken wie der abstrakten Verweisung, damit Ihre Absicherung im Ernstfall wirklich greift.
Die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Relikt aus Zeiten, in denen der Markt stark versicherungsseitig geprägt war. Heute gibt es zahlreiche leistungsstarke Tarife – aber nur, wenn du weißt, worauf du achten musst.
Bei STC Versicherungsmakler sorgen wir dafür, dass du nicht auf Formulierungen hereinfällst, die dich im Ernstfall teuer zu stehen kommen. Wir arbeiten unabhängig, vergleichen über 200 Anbieter und kennen die Leistungsunterschiede – juristisch, wirtschaftlich und menschlich.