Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie gegen den Verlust der Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab. Eine wichtige Ergänzung, die viele Versicherer anbieten, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Diese Klausel ermöglicht es Ihnen, auch im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit Leistungen zu erhalten, ohne auf die strengen Anforderungen der Berufsunfähigkeit angewiesen zu sein. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Arbeitsunfähigkeitsklausel, ihre Unterschiede zur Berufsunfähigkeit und warum sie für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte besonders wichtig ist.
Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kann entscheidend für Ihre Absicherung sein. Hier eine übersichtliche Tabelle:
Kriterium | Arbeitsunfähigkeit (AU) | Berufsunfähigkeit (BU) |
---|---|---|
Definition | Vorübergehende Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. | Dauerhafte Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. |
Dauer | Kurzfristig (wenige Wochen bis Monate). | Langfristig (meist mehr als 6 Monate). |
Beispiel | Ein Kreuzbandriss, der nach einigen Monaten verheilt. | Chronische Erkrankungen wie schwere Rückenprobleme, die dauerhaft die Berufsausübung verhindern. |
Prognose | Besserung wird erwartet. | Keine Besserung zu erwarten. |
Leistungen | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt. | Umfassender medizinischer Nachweis erforderlich. |
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ermöglicht es Ihnen, Leistungen auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Wenn Sie also aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für eine gewisse Zeit nicht in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, aber noch nicht vollständig berufsunfähig sind, kann diese Klausel greifen und Ihnen finanzielle Unterstützung bieten.
🔎 Beispiel Ein Kreuzbandriss, der für mehrere Monate zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, würde keine Berufsunfähigkeit nach den üblichen Maßstäben der BU-Versicherung auslösen. Doch mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel können Sie auch in diesem Fall Leistungen erhalten, solange die Krankschreibung länger als sechs Wochen dauert.
Die Umorganisationsklausel ist für verschiedene Berufsgruppen besonders relevant – vor allem für Selbstständige, Ärztinnen und Ärzte sowie Juristinnen und Juristen mit eigener Praxis oder Kanzlei.
Für Selbstständige bedeutet die Umorganisationsklausel ein besonderes Risiko: Sie müssen im Leistungsfall damit rechnen, dass der Versicherer prüft, ob sie ihren Betrieb durch Umstrukturierungen weiterführen können – etwa durch Delegation von Aufgaben oder eine veränderte Rolle. Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten und oft hohe Fixkosten tragen, ist eine schnelle und klare Leistungszusage entscheidend. Deshalb kann für diese Zielgruppe auch eine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) sinnvoll sein, um schon bei längerer Krankschreibung abgesichert zu sein – noch bevor eine BU-Leistung greift.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige finden Sie hier.
Ärzte haben oft mit körperlichen und psychischen Belastungen zu kämpfen, sei es durch körperliche Belastungen im Klinikalltag oder durch stressige Situationen. Wenn ein Arzt beispielsweise nach einer schweren Operation oder einer Erkrankung wie einem Burnout vorübergehend seine Tätigkeit nicht ausüben kann, aber noch in anderen medizinischen Bereichen arbeiten kann, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel besonders nützlich. Sie sorgt dafür, dass der Arzt nicht nur dann versichert ist, wenn er vollständig berufsunfähig ist, sondern auch in der Übergangszeit der Arbeitsunfähigkeit.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte finden Sie hier.
Für Rechtsanwälte, deren Arbeit überwiegend geistiger Natur ist, kann eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auch in Form von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen auftreten. In solchen Fällen kann es sein, dass der Rechtsanwalt zwar vorübergehend seine Tätigkeit nicht ausüben kann, aber in einer anderen Form des rechtlichen Berufs (z.B. als Berater oder Dozent) weiterhin tätig ist. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel gewährleistet hier eine Absicherung, ohne dass der Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit erbracht werden muss.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte finden Sie hier.
Im Alltag bietet die Arbeitsunfähigkeitsklausel eine schnelle finanzielle Unterstützung. Ein besonders anschauliches Beispiel ist der Fall eines Kunden, der aufgrund einer Hauterkrankung arbeitsunfähig wurde. Da der Kunde über eine Arbeitsunfähigkeitsklausel verfügte, konnte er trotz der vorübergehenden Einschränkung schnell eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Im Gegensatz dazu wäre bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung eine umfangreiche Prüfung notwendig, um den langfristigen Verlust der Erwerbsfähigkeit nachzuweisen.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis betrifft einen Selbstständigen, der aufgrund einer psychischen Erkrankung mehrere Monate arbeitsunfähig war. Die Versicherung der Bayerischen erkannte die Arbeitsunfähigkeit an und leistete entsprechend der Klausel, auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht vorlag.
Ein wichtiger Punkt bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel ist die Leistungsdauer. Diese bestimmt, wie lange die Versicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Leistungen erbringt. Je nach Versicherungsgesellschaft variiert diese Dauer, und es gibt unterschiedliche Modelle:
Eine längere Leistungsdauer kann besonders dann sinnvoll sein, wenn die Genesung länger dauert oder die gesundheitliche Beeinträchtigung immer wieder zu Arbeitsausfällen führt.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel kostet in den meisten Fällen eine Zusatzprämie, die je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variiert. Üblicherweise liegt die Mehrprämie zwischen 4 % und 15 % des Basisbeitrags. Für viele Versicherte lohnt sich diese zusätzliche Prämie, da sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanzielle Unterstützung bietet, ohne dass sofort eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss.
🔎 Beispiel:
Wenn Ihre monatliche BU-Prämie bei 100 € liegt, könnte die Zusatzprämie für die AU-Klausel zwischen 4 € und 15 € betragen.
Es gibt unterschiedliche Formen der AU-Klausel, die sich in den Bedingungen unterscheiden. Bei der Wahl der besten Klausel sollten Sie darauf achten, ob die Versicherung eine „gute“ oder „schlechte“ Version der AU-Klausel anbietet.
Die „gute“ AU-Klausel ist die bevorzugte Wahl, da sie Ihnen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit schnellen und unkomplizierten Zugang zu den Versicherungsleistungen verschafft, ohne dass Sie gleichzeitig nachweisen müssen, dass Sie berufsunfähig sind.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist besonders sinnvoll, wenn Sie in einem Beruf tätig sind, der mit körperlicher oder geistiger Belastung verbunden ist. Hier einige Beispiele, wann Sie die AU-Klausel in Betracht ziehen sollten:
💬 „Die Arbeitsunfähigkeitsklausel stellt sicher, dass auch in Fällen von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit niemand in finanzielle Not gerät. Gerade bei Berufen mit hoher Belastung wie im medizinischen oder juristischen Bereich ist es ein essenzielles Sicherheitsnetz. Die schnelle Hilfe aus dieser Klausel kann entscheidend sein, um den gewohnten Lebensstandard auch während einer Krankheitsphase aufrechtzuerhalten.“
- Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M. , Gründer & Geschäftsführer von STC
Möchten Sie mehr über die Arbeitsunfähigkeitsklausel erfahren und herausfinden, wie Sie sich optimal absichern können? Kontaktieren Sie uns bei STC Versicherungsmakler, wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihre individuelle Situation!