stc makler logo
Kontakt
stc makler logo
Kontakt

Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

Laura Meyer
Stand: 
Juli 9, 2025
-
3 min
lesen

Das Wichtigste in Kürze

Besonderes Risiko für Zahnärzte: Schon kleine gesundheitliche Einschränkungen an Rücken, Händen oder Augen können zur Berufsunfähigkeit führen – die BU ist daher unverzichtbar.
Versorgungswerk reicht nicht aus: Leistungen erfolgen nur, wenn keinerlei Tätigkeit mehr möglich ist. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dagegen bereits die spezielle zahnärztliche Tätigkeit ab.
Wichtige Vertragsklauseln: Infektionsklausel, Arzt-Klausel, Verzicht auf abstrakte Verweisung und Nachversicherungsgarantie sind entscheidend, um Zahnärzte wirklich abzusichern.

1. Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte unverzichtbar ist

Kaum ein Beruf ist so stark von körperlicher und mentaler Leistungsfähigkeit abhängig wie der des Zahnarztes. Jede Behandlung erfordert Präzision, Feinmotorik, ein stabiles Sehvermögen sowie hohe Konzentrationsfähigkeit. Doch was passiert, wenn diese Fähigkeiten durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt sind?

Schon kleine gesundheitliche Beeinträchtigungen – ein Bandscheibenvorfall, ein Karpaltunnelsyndrom oder eine Sehstörung – können dazu führen, dass ein Zahnarzt seinen Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann. Anders als in vielen anderen Berufen ist ein Ausweichen auf eine andere Tätigkeit oft nicht möglich, weil die Tätigkeit unmittelbar mit diesen Fähigkeiten verbunden ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte ist daher nicht nur eine zusätzliche Absicherung, sondern die entscheidende Grundlage für finanzielle Sicherheit und berufliche Stabilität.

Merksatz: Zahnärzte sichern nicht nur ihre eigene Arbeitskraft ab – sie sichern zugleich ihre Praxis, ihre Patienten und ihre Familie.

2. Besondere Risiken im Zahnarztberuf

Während viele Arbeitnehmer vor allem psychischen Erkrankungen oder allgemeinen Rückenproblemen ausgesetzt sind, zeigt die Erfahrung: Zahnärzte haben ein ganz eigenes Risikoprofil.

  • Orthopädische Probleme: Über 70 % der Zahnärzte klagen über chronische Rücken- oder Nackenschmerzen. Längere Behandlungseinheiten in Zwangshaltung führen zu degenerativen Erkrankungen.
  • Hand- und Gelenkerkrankungen: Erkrankungen wie das Karpaltunnelsyndrom oder Arthrosen können die Präzisionsarbeit erheblich einschränken.
  • Augenerkrankungen: Schon geringe Sehbeeinträchtigungen machen die präzise Arbeit am Patienten unmöglich.
  • Psychische Erkrankungen: Stress durch hohen Termindruck, Angstpatienten, Personalführung oder wirtschaftlichen Druck können zu Burnout oder Depression führen.
  • Infektionsrisiko: Zahnärzte arbeiten täglich in engem Kontakt mit Blut und Speichel – eine Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unverzichtbar.

3. Leistungen aus dem Versorgungswerk – warum sie nicht ausreichen

Viele Zahnärzte verlassen sich auf ihr berufsständisches Versorgungswerk. Dieses zahlt zwar eine Erwerbsminderungsrente, jedoch nur unter sehr strengen Bedingungen:

  • Leistungen erfolgen erst, wenn Sie dauerhaft überhaupt keine zahnärztliche Tätigkeit mehr ausüben können.
  • Teilweise Tätigkeiten (z. B. Beratung, Gutachten, Lehre) gelten als zumutbar und schließen Rentenzahlungen aus.
  • Die Rentenhöhe liegt meist deutlich unter Ihrem bisherigen Einkommen.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt bereits dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Damit besteht ein entscheidender Unterschied, der über den Erhalt Ihres Lebensstandards entscheidet.

4. Worauf sollten Zahnärzte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Vertragsbedingungen die speziellen Risiken abdecken. Diese Punkte sind besonders wichtig:

KriteriumBedeutung für ZahnärzteEmpfehlung
Verzicht auf abstrakte VerweisungKeine Verpflichtung, auf andere Tätigkeiten verwiesen zu werdenPflichtkriterium
NachversicherungsgarantieBU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (z. B. bei Praxisgründung, Gehaltssprung)Sehr empfehlenswert
InfektionsklauselLeistung bei Tätigkeitsverbot durch Gesundheitsamt oder KammerMuss enthalten sein
UmorganisationsklauselRelevant für Praxisinhaber: keine Zwangsumorganisation, wenn unzumutbarAuf faire Formulierung achten
Arzt-KlauselKlärt, dass ärztliche Tätigkeiten umfassend abgesichert sindUnbedingt prüfen
DienstunfähigkeitsklauselWichtig für Zahnärzte im öffentlichen Dienst oder an HochschulenOptional je nach Anstellung

5. Praxisbeispiel: Wenn es plötzlich ernst wird

Ein 42-jähriger Zahnarzt erleidet durch jahrelanges Arbeiten in Zwangshaltung einen Bandscheibenvorfall. Operative Eingriffe sind nötig, eine Rückkehr an den Behandlungsstuhl ist ausgeschlossen.

  • Versorgungswerk: Keine Leistung, da er weiterhin Gutachten schreiben könnte.
  • Private BU-Versicherung: Monatliche Rente in Höhe von 4.000 € bis zum Renteneintritt.

👉 Dieses Beispiel zeigt, dass die gesetzliche oder standesrechtliche Absicherung Zahnärzten keinen ausreichenden Schutz bietet.

6. Wann sollten Zahnärzte eine BU abschließen?

Der beste Zeitpunkt ist so früh wie möglich – idealerweise schon im Studium.

  • Niedrige Beiträge: Junge Antragsteller sind meist gesund, daher günstige Risikoprämien.
  • Weniger Risikoausschlüsse: Vorerkrankungen führen später oft zu Zuschlägen oder Ablehnungen.
  • Frühzeitiger Schutz: Auch Zahnmedizinstudenten können bereits abgesichert sein, noch bevor das erste Gehalt fließt.

7. Tipps für die richtige Absicherung

  1. Absicherungshöhe: Mindestens 60–70 % des Nettoeinkommens als monatliche Rente wählen.
  2. Laufzeit: BU-Schutz bis mindestens 67 Jahre, da auch Zahnärzte von einer steigenden Regelaltersgrenze betroffen sind.
  3. Dynamik vereinbaren: Damit die Rente mit der Inflation Schritt hält.
  4. Expertenrat nutzen: Ein unabhängiger Versicherungsmakler für Zahnärzte kann Tarife vergleichen und individuell anpassen.

8. Ohne BU-Versicherung kein sicherer Weg in die Zukunft

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte ist die wohl wichtigste Vorsorgeversicherung in Ihrem Berufsleben. Sie schützt nicht nur Ihre eigene Existenz, sondern auch Ihre Praxis, Ihre Patienten und Ihre Familie.

👉 Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Versorgungswerk – die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist das entscheidende Sicherheitsnetz.

Warum STC?

✔ Über 200 unabhängige Versicherungspartner im Vergleic
✔ Spezialisierung auf akademische Berufe & Selbstständige
✔ Unterstützung durch Expertennetzwerk: Fachanwälte & Sachverständige
✔ Langjährige Erfahrung mit komplexen BU-Konstellationen
✔ Fester Ansprechpartner für persönliche Betreuung
✔ Individuelle und realistische Absicherungskonzepte statt Standardlösungen

Lassen Sie Ihre persönliche Situation durch einen spezialisierten Makler prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Klauseln enthalten sind und Ihre Absicherung exakt zu Ihrem Berufsprofil passt.

Schreiben Sie uns Ihre Nachricht und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.
02663 97995-0
info@stc-makler.de
Kontakt aufnehmen

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

Sicher - Transparent - Clever
Zum Kontaktformular
© Drobot Dean, stock.adobe.com, © nenetus, stock.adobe.com, © Halfpoint, stock.adobe.com, © Steffen Kögler, stock.adobe.com
© 2014-2025 STC GmbH
magnifiercrossmenuCookie Consent mit Real Cookie Banner