Kontakt
Kontakt

Die richtige Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung - wichtige Aspekte und Klauseln

Darauf haben Versicherungsnehmer bei der Wahl der BU - Versicherng zu achten. Was gilt für Beamte ?
Milko Dimov
Stand: 
März 9, 2023
-
5 min
lesen

Das Wichtigste in Kürze

In jeder Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Bedingungen sehr individuell.
Es gibt einige zentrale Fragen, die sich Versicherungsnehmer bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen sollen.
Für Vollzugsbeamte reicht eine einfache Berufsunfähigkeitsklausel nicht aus.

Zentrale Rolle in den Bedingungen zu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die sogenannte "Berufsunfähigkeitsklausel" - auch in der Form der speziell für Beamte entwickelte "Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel". Diese Klausel besagt im Allgemeinen, dass Versicherungsleistungen nur dann gewährt werden, wenn der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf in der Form auszuüben, wie er es vor dem Eintritt der Erkrankung tat. Die nähere Ausgestaltung und Formulierung kann von Versicherung zu Versicherung stark variieren, weshalb folgende Punkte bei der Wahl und dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten sind.

1. Die Rolle der Klausel in der Praxis

In vielen Berufen gibt es unterschiedliche Tätigkeiten, die auch unterschiedlich belastend sind. So kann es sein, dass ein Arzt aufgrund einer Erkrankung zwar nicht mehr operieren kann, aber dennoch in der Lage ist, als Praxisarzt weiterzuarbeiten. In einem solchen Fall würde die Berufsunfähigkeitsklausel verhindern, dass die Versicherungsleistungen gewährt werden, da der Arzt ja noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Es gibt jedoch auch Berufe, in denen es kaum Möglichkeiten gibt, die Tätigkeit an die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzupassen. In diesem Fall würde die Berufsunfähigkeitsklausel dafür sorgen, dass die Versicherungsleistungen gewährt werden, da der Versicherte tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

2. Definition der Berufsunfähigkeit

Eine wichtige Überlegung bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Definition der Berufsunfähigkeit selbst. Es gibt verschiedene Definitionen der Berufsunfähigkeit, die sich Versicherern in ihren Policen bedienen. Einige Versicherungen definieren sie als die Unfähigkeit, die Tätigkeiten des eigenen Berufs auszuführen. Andere Versicherungen verstehen darunter die Unfähigkeit, irgendeine Tätigkeit auszuführen, für die man qualifiziert ist. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Definition von Berufsunfähigkeit in der Versicherung verwendet wird. Dies kann Auswirkungen auf die im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit gewährten Leistungen haben.

Auch das sogenannte "Score-verfahren" gewinnt an Bedeutung. Darunter versteht man eine Methode, bei der die Versicherungsunternehmen das Risiko einer Berufsunfähigkeit bestimmen. Dies geschieht durch die Überprüfung von medizinischen Unterlagen und die Bewertung von Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand des Versicherten. Basierend auf diesen Bewertungen wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit eingestuft und die Prämien entsprechend angepasst.

3. Beweislast

Eine weitere wichtige Frage, die im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit oft auftaucht, ist die Frage der Beweislast. In der Regel trägt der Versicherte die Beweislast dafür, dass er tatsächlich berufsunfähig ist. Dies bedeutet, dass er nachweisen muss, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf in der Form auszuüben, wie er es vor dem Eintritt der Erkrankung tat. Hierbei kann es hilfreich sein, ärztliche Gutachten oder andere medizinische Unterlagen vorzulegen, um die Erkrankung zu belegen.

4. Leistungsbedingungen

Es ist sehr wichtig, sich gründlich über die folgenden Bedingungen und Definitionen in der Police zu informieren, um sicherzustellen, dass die gewählte Versicherung die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Versicherten abdeckt.

4.1. Leistungsdauer und Nachversicherungsgarantie

Zunächst ist auf die Dauer der Leistungen ein Augenmerk zu legen. Einige Versicherungen bieten nur begrenzte Leistungen für einen bestimmten Zeitraum, während andere Versicherungen lebenslange Leistungen anbieten. Es ist wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, welche Art von Leistungen die gewählte Versicherung bietet und ob diese den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Die Vereinbarung einer sogenannten „Nachversicherungsgarantie“ ermöglicht es dem Versicherten, seine Versicherungsumfänge im Laufe der Zeit zu ändern, um den Versicherungsvertrag seinen aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen anzupassen. Dies kann insbesondere dann wichtig sein, wenn sich die berufliche oder gesundheitliche Situation des Versicherten im Laufe der Zeit verändert hat.

4.2. Art der Leistungen

Des Weiteren ist die Art der gewährten Leistungen von ausschlaggebender Bedeutung. Die meisten Versicherungen gewähren eine Art von Kapitalleistung im Falle einer Berufsunfähigkeit, die verwendet werden kann, um die finanziellen Belastungen, die mit der Berufsunfähigkeit einhergehen, abzufedern. Einige Versicherungen bieten jedoch auch regelmäßige Rentenleistungen an, die über einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden, um die finanziellen Belastungen langfristig abzufedern. Es ist wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, welche Art von Leistungen die gewählte Versicherung bietet und ob diese den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Eine Kapitalleistung kann beispielsweise schneller und flexibler verwendet werden, um die finanziellen Belastungen der Berufsunfähigkeit abzufedern. Demgegenüber können regelmäßige Rentenleistungen eine langfristige Absicherung anbieten.

4.3. Privatsphäre

Ein letzter Faktor zu berücksichtigen ist der Schutz der Privatsphäre. Es gibt Versicherungen, die medizinische Untersuchungen verlangen und/oder Informationen von Ärzten einholen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Privatsphäre des Versicherten zu schützen und dass die Versicherungsunternehmen die medizinischen Daten des Versicherten sicher und vertraulich behandeln.

5. Speziell für Beamte: Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel

Zu klären bleibt die Frage, ob die Besonderheiten des Berufs eines Vollzugsbeamten eine Modifizierung der Berufsunfähigkeitsversicherung gebieten.

5.1. Abgrenzung zur allgemeinen Klausel

Die Vollzugsdienstunfähigeit ist von der Berufsunfähigkeit abzugrenzen. Ein Vollzugsbeamter ist vollzugsdienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt. Außerdem muss es nicht zu erwarten sein, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Dabei muss er jedoch nicht unbedingt in den Ruhestand entlassen, sondern kann auch in einen anderen Bereich versetzt werden. Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn der Versicherungsnehmer den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Eine Vollzugsdienstunfähigkeit ist dagegen schon gegeben, wenn zum Beispiel ein Polizeivollzugsbeamter den Abzugsfinger an der Schusshand nicht mehr ausreichend bewegen kann. Bei einer „reinen“ Berufsunfähigkeitsversicherung würde dies lediglich einer Einschränkung der Arbeitskraft von ungefähr fünf Prozent entsprechen.

Der Abschluss einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsklausel ist für Beamte im Vollzugsdienst nicht ausreichend. In den Leistungen des Versicherers muss explizit eine Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel enthalten sein. Erst dann sind auch Polizisten, Zoll- und JVA-Beamte abgesichert. Ohne diese Klausel ist man wie jeder Beamte ausschließlich für den Fall einer Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geschützt. Wenn nämlich ein Vollzugsbeamter nicht mehr vollzugsdiensfähig ist, greift eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung meistens noch nicht. Diese würde erst einspringen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf mindestens zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Der Schwellenwert für die Vollzugsdienstunfähigkeit liegt aber deutlich niedriger. Auch steht nicht jedem Vollzugsbeamten ein gesetzliches Ruhegehalt zu. Bei diesem kann es häufig dennoch zu großen Versorgungslücken kommen.

5.2. Besondere Vereinbarung

Die Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel ist gesondert mit dem Versicherer zu vereinbaren. Dann ist auch die vom Dienstherren festgestellte Vollzugsdienstunfähigkeit abgesichert. Manche Versicherer bieten spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Sie richten sich damit direkt an Vollzugsbeamte. In der Regel handelt es sich dabei um Polizeibeamte. Echte Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel erkennt man an den expliziten Vereinbarung von Leistungen ohne Einschränkung. Nur durch eine solche „echte“ Klausel ist dem Versicherten im Falle einer Vollzugsdienstunfähigkeit die festgelegte Rente garantiert. Im Gegenteil knüpfen „unechte“ Klausel die Auszahlung der versicherten Rente an Bedingungen, die man an eine Berufsunfähigkeit anlehnt. In ihrer besonderen Situation bieten Produkte mit unechten Klauseln Vollzugsbeamten nicht den benötigten Schutz.

6. Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die Ausgestaltung und der Inhalt der Berufsunfähigkeitsklausel wichtige Elemente der Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Auch die Dauer der Leistungen und die Möglichkeit der Anpassung der Versicherungsumfänge mittels Nachversicherungsgarantie spielen eine gewichtige Rolle. Sie sollten bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung Berücksichtigung finden.

Vollzugsbeamte sollten sich auf jeden Fall mit einer Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel absichern, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen nicht ausreicht. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämien für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel in der Regel höher sind als die Prämien für Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne diese Klausel. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass diese Versicherungen eine höhere Deckung bieten und daher ein höheres Risiko für die Versicherungsunternehmen darstellen.

Das Team von STC berät Sie gerne bei Fragen zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sprechen Sie uns an!

STC Versicherungsmakler
Schreiben Sie uns Ihre Nachricht und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.
02663 97995-0
info@stc-makler.de
Kontakt aufnehmen

Das könnte Sie auch interessieren

Dynamiken in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Was sind Dynamiken und wie unterscheiden sie sich?
Mehr Informationen

Versicherungen Beamte

Welche Besonderheiten im Versicherungsbedarf bestehen.

Mehr Informationen

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

Sicher - Transparent - Clever
Zum Kontaktformular
© RAM, stock.adobe.com © iana_kolesnikova, stock.adobe.com © Christian Müller, Adobe Stock © Mangostar, stock.adobe.com
© 2014-2024 STC GmbH
magnifiercrossmenuCookie Consent mit Real Cookie Banner