Endlich Ferien, der Koffer ist gepackt, die Zeitung abbestellt und die Nachbarin hat den Schlüssel zum Blumengießen. Los geht es also zum Flughafen, der lang ersehnte Urlaub wartet. Doch am Flughafen angekommen stellen Sie fest: Die Fluglotsen streiken. Der Flug hat drei Stunden Verspätung. Oder er ist überbucht – man lässt Sie gar nicht erst an Bord.
Doch auch schon zuvor können ihren die Airlines einen Strich durch die Rechnung machen, denn in letzter Zeit heißt es häufig: Insolvenz. Zuerst Germania, dann flyBMI und Air Berlin: Meldungen häufen sich.
In solchen Situationen sind Sie nicht so machtlos, wie oft geglaubt wird – wenn Sie wissen, welche Fluggastrechte Sie haben und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Im Folgenden wird dies dargelegt.
Streik ist höhere Gewalt – zumindest dann, wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes streiken. Bei einem gebuchten Flug gibt es in diesem Fall von der Airline grundsätzlich keine Entschädigungszahlungen. Trotzdem gibt es einige Rechte, die wartende Fluggäste einfordern können und sollten.
Wie verhalte ich mich, wenn es um meinen innerdeutschen Flug geht?
Vom Streik betroffene Gäste werden hier auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen können. Die Tickets müssen dazu am Check-in-Automaten in einen Reisegutschein umgewandelt werden.
Was tun bei internationalen Flügen?
Die Airline muss versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu beschaffen. Das kann aber bedeuten, dass Passagiere auch einen Umweg bzw. Zwischenstopp in Kauf nehmen müssen. Zudem kann sich die Fluggesellschaft ändern, sofern dort noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
Was sind meine Ansprüche während der Wartezeit?
Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Kundeneinen Anspruch auf Betreuung während der Wartezeit- unabhängig davon, wer die Wartezeit verschuldet hat. Daher hat jeder, der stundelang am Flughafen warten muss, einen Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate bzw. E-Mails und bei längeren Aufenthalten über Nacht sogar ein Hotel.
Wann kann ich die Ansprüche geltend machen?
Das hängt von der Streckenlänge und der Dauer der Verspätung beim Abflug ab:
Gibt es auch ein finanzielles Entgegenkommen der Fluggesellschaften?
Ja, wenn Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt. Laut der EU-Verordnung über Fluggastrechte haben Sie folgende pauschale Ausgleichsansprüche:
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Sie die Reise abbrechen. Sie haben Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Startflughafen.
Oft verkaufen Airlines im Vorfeld des Fluges mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. So wollen sie teuren Leerstand in ihren Maschinen vermeiden. Wenn alle Fluggäste auftauchen, steht das Unternehmen vor einem Problem – und greift in vielen Fällen in die Trickkiste: Sie bieten Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Das Problem: Nehmen Sie dieses Angebot an, wird Ihr Fall automatisch zu einem freiwilligen Beförderungsverzicht, der eine spätere finanzielle Entschädigung ausschließt. Nehmen Sie das Angebot nicht an, wird Ihr Fall zur unfreiwilligen Nichtbeförderung. Dann haben Sie dieselben Anrechte auf alternative Angebote, Rücktritt, angemessene Verpflegung und finanzielle Entschädigung wie bei einer Verspätung oder einem Ausfall Ihres Fluges.
Tipp - Wichtige Unterlagen aufbewahren
Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die mit Ihren Unannehmlichkeiten zusammenhängen: Von der Buchungsbestätigung bis hin zu Restaurant- oder Hotelquittungen müssen Sie all Ihre Kosten dokumentieren, um Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.
§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Das größte Risiko einer jeden Firma, auch das der Fluggesellschaften. Rechtlich gesehen besteht ein Anspruch gegenüber der insolventen Fluggesellschaft. Allerdings sind die Aussichten auf nennenswerte Erstattungen schlecht. Daher lohnt es sich selten, schnell noch das Ticket zu stornieren. Bei einer Stornierung gibt es (je nach Tarif) nur eine Erstattung eines Teils des ursprünglichen Preises. Dieser Anteil bleibt zunächst Teil der Insolvenz und kann damit nicht ausgezahlt werden. Nichtsdestotrotz kann es sich lohnen, Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Heben Sie Ihre Rechnungen für die Flüge deshalb gut auf. Ist eine Reiseversicherung vorhanden, können Sie mit dem Versicherer klären, ob eine Rückerstattung des Flugpreises mit dem abgeschlossenen Tarif gedeckt ist.
Befinden Sie sich allerdings im Ausland, muss eine Unterscheidung gemacht werden. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, sind Sie gesondert abgesichert. Der Veranstalter der Pauschalreise ist dann gesetzlich dazu verpflichtet, einen Alternativflug für Sie zu organisieren.
Haben Sie Flug und Unterkunft separat und eigenständig gebucht, ist die Lage komplizierter. In einigen Fällen versuchen insolvente Airlines, dieses Problem zu lösen. Hat die Fluggesellschaft den Betrieb allerdings schon eingestellt gibt es kaum Chancen. In den meisten Fällen müssen sich Reisende deshalb selbst einen neuen Flug buchen.
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