Viele Arbeitnehmer ziehen dauerhaft nach Deutschland, haben jedoch zuvor in ihrem Heimatland eine Rentenversicherung abgeschlossen. Wie können sie dafür sorgen, dass die Versicherung auch in Deutschland weiter besteht, und wie sieht es steuerrechtlich aus? STC hat die wichtigsten Infos für Sie am Beispiel von Großbritannien zusammengefasst.
Wer mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte in eine Versicherung in Großbritannien eingezahlt hat, will den angesparten Betrag natürlich nicht verfallen lassen, auch dann nicht, wenn ein Umzug nach Deutschland ansteht. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich das Versorgungsvermögen vom britischen auf einen deutschen Versorgungsträger übertragen.
Die Bedingungen sind:
Grundsätzlich können Sie ihr Versorgungsvermögen aus Großbritannien in zwei Typen der deutschen Altersvorsorge übertragen: Die Direktversicherung und die Basisrentenversicherung. In beiden Fällen handelt es sich um Versicherungen gegen Einmalbeitrag.
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Bei einer herkömmlichen Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in die Rentenversicherung ein. Für die Beiträge wird ein Teil des laufenden Gehalts verwendet, wobei es oft der Fall ist, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Zuschüsse gewährt oder die Beiträge sogar ganz übernimmt.
Soll ein Versorgungsvermögen aus einem britischen in ein deutsches Arbeitsverhältnis übernommen werden, so muss der neue Arbeitgeber einen neuen Direktversicherungsvertrag abschließen. Dies geht außerdem nur dann, wenn der Betrieb in Deutschland ansässig ist. Wer also dauerhaft in Deutschland leben, aber für einen britischen Betrieb arbeiten will, muss sich nach Alternativen umsehen.
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Während die Direktversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen werden muss, kann ein jeder selbst eine Basisrentenversicherung abschließen. Da der Versicherungsnehmer selbst einzahlt, ist er in diesem Fall unabhängig vom Arbeitgeber. Aus diesem Grund ist die Basisrente eine besonders attraktive Option für Selbstständige und junge Berufstätige.
Möchten Sie Ihr Versorgungsvermögen aus Großbritannien auf eine deutsche Basisrentenversicherung übertragen, so haben Sie den Vorteil, dass Sie dies unabhängig davon machen können, wo Ihre Auftraggeber ansässig ist. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie selbst Ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
Möchten Sie Ihr Versorgungsvermögen aus dem britischen in das deutsche Betriebsrentensystem übertragen, wird zunächst ein Berechnungsvorschlag erstellt. Um einen solchen Berechnungsvorschlag anzufordern, wenden Sie sich entweder direkt an den QROPS-Träger Ihrer Wahl oder an STC. Soll aufgrund des Vorschlags eine Versicherung abgeschlossen werden, kann die Übertragung des Versorgungsvermögens angestoßen werden. Hierfür braucht es entsprechende Antragsunterlagen vom britischen Versorgungsträger.
Wichtig: In aller Regel ist es einfacher und schneller möglich, ein Versorgungsvermögen zu übertragen, wenn die Kommunikation direkt zwischen dem deutschen und dem britischen Versorgungsträger abgewickelt werden kann. Hierzu müssen Sie als Versorgungsberechtigte*r eine Vollmacht erteilen – eine entsprechende Erklärung bekommen Sie in aller Regel direkt beim Versicherer.
Natürlich gibt es zahlreiche weitere Parameter, die sich darauf auswirken, wie genau die Übertragung Ihres Versorgungsvermögens ablaufen kann. Die wichtigsten hat STC hier für Sie zusammengefasst. haben Sie noch Fragen, wenden Sie sich gerne per Kontaktformular (Punkt 5) direkt an STC.
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Schließen Sie eine Basisrentenversicherung ab, so sind die Leistungen in vollem Umfang steuerpflichtig. Sind Sie freiwilliges Mitglied einer deutschen Krankenkasse, so sind sie zudem in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Die Leistungen einer Direktversicherung werden in Höhe des steuerlichen Ertrags nach § 22 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig. Zudem sind auch diese Beitragspflichtig, falls Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind.
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Zunächst ist es unbedingt empfehlenswert, sich vor einer Übertragung durch einen britischen Finanzberater über Ihre Möglichkeiten und Auflagen informieren zu lassen. Diese Beratung ist ab einer Versorgungssumme von £30.000 nicht nur empfohlen, sondern verpflichtend.
Schließen Sie eine Direktversicherung ab, so darf diese nicht beliehen, abgefunden, gekündigt oder abgetreten werden. Zudem wird der Einmalbeitrag in Deutschland nicht steuerlich gefördert. Bei der Basisrente wird keine Beitragsbescheinigung für den Sonderausgabenabzug erstellt.
Alle QROPS sind außerdem dazu verpflichtet, die britische Finanzbehörde auf Anfrage sowie bei frühen Auszahlungen (innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung) zu informieren.
Haben Sie Fragen oder sind auf der Suche nach einem individuellen Versicherungsangebot? STC berät Sie gerne – füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.