Seit vielen Jahren sind sie eine sehr populäre Form der Geldanlage - vermögenswirksame Leistungen. Der Vorteil: durch einen bestimmten Umwandlungsbetrag können Sparer von umfangreichen gesetzlichen Förderungen profitieren. Doch was genau sind vermögenswirksame Leistungen und in welchen Anlageformen können sie investiert werden? STC klärt Sie auf.
Eine vermögenswirksame Leistung ist eine staatlich geförderte Sparform. Oftmals spricht dabei der Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer eine vereinbarte Geldleistung zu. Diese wird direkt vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer investiert. Je nach Vertrag kann der Arbeitnehmer diesen Beitrag, der beispielsweise in einen Bausparplan investiert wird, durch Eigenleistungen erhöhen.
Geldleistungen im Sinn des § 2 VermBG, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Diese Geldleistungen können auch für den Ehegatten, die Kinder oder die Eltern des Arbeitnehmers angelegt werden (§ 3 VermBG).
Vermögenswirksame Leistungen stehen Auszubildenden, Arbeitern, Arbeitnehmern, aber auch Beamten und Richtern zu. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber/ Dienstherr die Zahlung in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeits- oder Tarifvertrag beschlossen hat.
Ein genereller Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht! Es handelt sich hierbei um eine „freiwillige Leistung“ des Arbeitgebers. Ist diese nicht durch eine Betriebsvereinbarung, einen Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, so kann eine solche Zahlung nur auf Bewilligung des Arbeitgebers genehmigt werden.
Einen Anspruch auf eine allgemeine Höhe besteht nicht. Der Maximalbetrag, den Ihr Chef durch vermögenswirksame Leistungen für Sie investieren kann beträgt 40,- €. Die genaue Höhe ist meist in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt.
Eine direkte Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen auf das (Gehalts-)Konto ist nicht möglich. Aktuell stehen Ihnen drei Grundvarianten zur Verfügung:
Bei einem Bausparvertrag investieren Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen Sparvertrag. Dieser ist eine Kombination aus einen Sparplan und einem Kredit zur Immobilienfinanzierung. Wird ein solcher Kredit nicht benötigt, kann auch darauf verzichtet werden (Bausparplan). Im Rahmen eines Bausparvertrages ist es möglich von einer Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zu profitieren. Nach einer Einzahlungsphase Ihres Chefs von sechs Jahren und einer Ruhezeit von einem weiteren Jahr können Sie frei über das angesparte Geld verfügen.
Einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht nur, wenn Ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Arbeitnehmersparzulage | Ledig | Verheiratet |
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 400,- € | 800,- € |
Höhe der Sparzulage | 20 % | 30 % |
Maximale Sparzulage | 80,- € | 160,-€ |
Einkommensgrenze | 20.000,- € | 40.000,-€ |
Möchten Sie mehr als 470,- € im Jahr in Ihren Bausparvertrag einzahlen und liegen innerhalb der folgenden Einkommensgrenzen, so können Sie eine weitere Förderung in Form der Wohnungsbauprämie erhalten.
Wohnungsbauprämie | Ledig | Verheiratet |
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 512,- € | 1.024,- € |
Höhe der Sparzulage | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Sparzulage | 45,06 € | 45,06 € |
Einkommensgrenze | 25.600,- € | 51.200,- € |
Der Fondssparplan dient dem kontinuierlichen Vermögensaufbau durch regelmäßige Einzahlungen in Investmentfonds (Aktienfonds). Auch diese Investition wird durch die Arbeitnehmerzulage gefördert. Zu beachten sind dabei folgenden Einkommensgrenzen:
Arbeitnehmersparzulage | Ledig | Verheiratet |
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 470,- € | 470,- |
Höhe der Sparzulage | 9 % | 9 % |
Maximale Sparzulage | 43,- € | 43,- € |
Einkommensgrenze | 17.900,- € | 35.00,- € |
Vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistungen sind bei Bausparverträgen und Fondssparplänen in voller Höhe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und somit sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet oftmals die rentabelste Form der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen. Durch die sogenannte Entgeltumwandlung ist es möglich, den Einzahlungswert bei gleichen Nettoeinkommen fast zu verdoppeln. Dabei werden die Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen, die durch diese Entgeltumwandlung entstehen, zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge investiert. Und das ohne Mehraufwand!
Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig, Bruttoeinkommen: 2.003,88 €, arbeitgeberfinanzierte vermögenswirksame Leistungen: 40,- €
In dieser Beispielrechnung werden aus 40,- € vermögenswirksame Leistungen insgesamt 75,- € Einzahlungswert. Dies entspricht einer Einzahlungsrendite von 87,5 %.
Lediglich 0,26 € des Einzahlungsbetrages werden aus Ihrem Nettovermögen bezahlt. Aufgrund der Geringfügigkeit wurde daher auf eine Darstellung verzichtet.
Die oftmals beste Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen ist die Umwandlung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Folgender Überblick zeigt, welche Vor- und Nachteile diese Umwandlung mit sich bringt.
Vorteile | Nachteile |
- Einsparungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen - Gesamteinzahlungswert wird erhöht auch bei höherem Einkommen ist eine effektive zusätzliche Förderung möglich - Verzinsung (Einzahlung/ Gesamteinzahlung) ist enormal - verbesserte Altersvorsorge | - Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge bei Rentenbezug - Zugruff auf das Kapital regulär erst bei Renteneintritt |
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge
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