

Seit vielen Jahren sind sie eine sehr populäre Form der Geldanlage - vermögenswirksame Leistungen. Der Vorteil: durch einen bestimmten Umwandlungsbetrag können Sparer von umfangreichen gesetzlichen Förderungen profitieren. Doch was genau sind vermögenswirksame Leistungen und in welchen Anlageformen können sie investiert werden? STC klärt Sie auf.
Eine vermögenswirksame Leistung ist eine staatlich geförderte Sparform. Oftmals spricht dabei der Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer eine vereinbarte Geldleistung zu. Diese wird direkt vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer investiert. Je nach Vertrag kann der Arbeitnehmer diesen Beitrag, der beispielsweise in einen Bausparplan investiert wird, durch Eigenleistungen erhöhen.
Geldleistungen im Sinn des § 2 VermBG, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Diese Geldleistungen können auch für den Ehegatten, die Kinder oder die Eltern des Arbeitnehmers angelegt werden (§ 3 VermBG).
Vermögenswirksame Leistungen stehen Auszubildenden, Arbeitern, Arbeitnehmern, aber auch Beamten und Richtern zu. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber/ Dienstherr die Zahlung in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeits- oder Tarifvertrag beschlossen hat.
Ein genereller Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht! Es handelt sich hierbei um eine „freiwillige Leistung“ des Arbeitgebers. Ist diese nicht durch eine Betriebsvereinbarung, einen Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, so kann eine solche Zahlung nur auf Bewilligung des Arbeitgebers genehmigt werden.
Einen Anspruch auf eine allgemeine Höhe besteht nicht. Der Maximalbetrag, den Ihr Chef durch vermögenswirksame Leistungen für Sie investieren kann beträgt 40,- €. Die genaue Höhe ist meist in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt.
Eine direkte Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen auf das (Gehalts-)Konto ist nicht möglich. Aktuell stehen Ihnen drei Grundvarianten zur Verfügung:
Bei einem Bausparvertrag investieren Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen Sparvertrag. Dieser ist eine Kombination aus einen Sparplan und einem Kredit zur Immobilienfinanzierung. Wird ein solcher Kredit nicht benötigt, kann auch darauf verzichtet werden (Bausparplan). Im Rahmen eines Bausparvertrages ist es möglich von einer Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zu profitieren. Nach einer Einzahlungsphase Ihres Chefs von sechs Jahren und einer Ruhezeit von einem weiteren Jahr können Sie frei über das angesparte Geld verfügen.
Einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht nur, wenn Ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
| Arbeitnehmersparzulage | Ledig | Verheiratet |
| Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 400,- € | 800,- € |
| Höhe der Sparzulage | 20 % | 30 % |
| Maximale Sparzulage | 80,- € | 160,-€ |
| Einkommensgrenze | 20.000,- € | 40.000,-€ |
Möchten Sie mehr als 470,- € im Jahr in Ihren Bausparvertrag einzahlen und liegen innerhalb der folgenden Einkommensgrenzen, so können Sie eine weitere Förderung in Form der Wohnungsbauprämie erhalten.
| Wohnungsbauprämie | Ledig | Verheiratet |
| Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 512,- € | 1.024,- € |
| Höhe der Sparzulage | 8,8 % | 8,8 % |
| Maximale Sparzulage | 45,06 € | 45,06 € |
| Einkommensgrenze | 25.600,- € | 51.200,- € |
Der Fondssparplan dient dem kontinuierlichen Vermögensaufbau durch regelmäßige Einzahlungen in Investmentfonds (Aktienfonds). Auch diese Investition wird durch die Arbeitnehmerzulage gefördert. Zu beachten sind dabei folgenden Einkommensgrenzen:
| Arbeitnehmersparzulage | Ledig | Verheiratet |
| Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 470,- € | 470,- |
| Höhe der Sparzulage | 9 % | 9 % |
| Maximale Sparzulage | 43,- € | 43,- € |
| Einkommensgrenze | 17.900,- € | 35.00,- € |
Vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistungen sind bei Bausparverträgen und Fondssparplänen in voller Höhe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und somit sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet oftmals die rentabelste Form der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen. Durch die sogenannte Entgeltumwandlung ist es möglich, den Einzahlungswert bei gleichen Nettoeinkommen fast zu verdoppeln. Dabei werden die Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen, die durch diese Entgeltumwandlung entstehen, zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge investiert. Und das ohne Mehraufwand!
Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig, Bruttoeinkommen: 2.003,88 €, arbeitgeberfinanzierte vermögenswirksame Leistungen: 40,- €

In dieser Beispielrechnung werden aus 40,- € vermögenswirksame Leistungen insgesamt 75,- € Einzahlungswert. Dies entspricht einer Einzahlungsrendite von 87,5 %.

Lediglich 0,26 € des Einzahlungsbetrages werden aus Ihrem Nettovermögen bezahlt. Aufgrund der Geringfügigkeit wurde daher auf eine Darstellung verzichtet.
Die oftmals beste Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen ist die Umwandlung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Folgender Überblick zeigt, welche Vor- und Nachteile diese Umwandlung mit sich bringt.
| Vorteile | Nachteile |
| - Einsparungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen - Gesamteinzahlungswert wird erhöht auch bei höherem Einkommen ist eine effektive zusätzliche Förderung möglich - Verzinsung (Einzahlung/ Gesamteinzahlung) ist enormal - verbesserte Altersvorsorge | - Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge bei Rentenbezug - Zugruff auf das Kapital regulär erst bei Renteneintritt |
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge
Sie haben Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen oder der betrieblichen Altersvorsorge? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular!




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016