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Versicherungsschutz für Photovoltaik-Balkonanlagen

Elisa Baumann
Stand: 
August 23, 2023
-
2 min
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Ambitionen und Zugänglichkeit: Solarenergie im Fokus

Die deutsche Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, den Ausbau der Solarenergie zu fördern und voranzutreiben. In diesem Kontext wurde am 16. August 2023 vom Kabinett das wegweisende "Solarpaket 1" verabschiedet. Dieses umfassende Maßnahmenpaket markiert einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft.

Das primäre Ziel der Regierung besteht darin, die Expansion der Solarenergie in beschleunigtem Tempo voranzutreiben. Diese Gelegenheit soll nicht nur Energieunternehmen, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Der Hintergrund dieser Initiative liegt in der Bestrebung, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix auf 80 Prozent zu erhöhen.

Innovative Photovoltaik-Balkonanlage: Eine bedeutende Rolle der Energiegewinnung

Innerhalb dieser Zielsetzung spielt die Solarenergie eine besonders bedeutende Rolle und die dazugehörige Innovation der Photovoltaik-Balkonanalgen. Denn die kompakten Stecker-Solar-Geräte ermöglichen es Menschen auch Wohnungsbesitzern oder Mietern Sonnenlicht zu gewinnen und langfristig eine Energiekosteneinsparung zu erzielen.

Den charakteristisch für Balkonkraftwerke ist ihre kompakte Größe, die es ermöglicht, sie nahezu überall zu installieren und den erzeugten Strom für den eigenen Bedarf zu nutzen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Solaranlagen erfolgt allerdings keine Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz.

Angesichts der Vorhaben der Bundesregierung reagieren auch immer mehr Versicherungsgruppen, indem sie Versicherungsschutz für die platzsparende Option der Photovoltaik-Balkonanlagen bereitstellen.

Versicherungsschutz für Photovoltaik-Balkonanlagen

Gerne erläutern wir daher eine potenzielle Absicherungsform anhand von zwei Versicherern (Stand 23.08.2023):

AXA Versicherungs AG

Gebäudeversicherung: Die Balkonkraftwerke sind als Gebäude Zubehör versichert.

Des Weiteren ist ein Abschluss des Bausteins erneuerbare Energien im Privat-Schutz möglich, mit einem Selbstbehalt von 250€. Über den Baustein erneuerbare Energien ist das Balkonkraftwerk und auch die lose errichtete PV-Anlage gegen weitere Gefahren, wie beispielsweise Bedienfehler abgesichert. Darüber hinaus ist Diebstahl bis zur vereinbarten Versicherungssumme inbegriffen.

Locker installierte PV-Anlagen sind versichert, vorausgesetzt, sie wurden von einem anerkannten Errichter fachgerecht montiert und erfüllen alle relevanten DIN-Normen. Im Falle eines Schadens ist es die Verantwortung des Versicherungsnehmers, dies nachzuweisen. Zum Beispiel könnte das Montagesystem vorsehen, dass die Anlage durch Lasten oder Verankerungen gesichert und stabilisiert wird.

Hausratversicherung: Falls der Mieter oder Wohnungseigentümer die Anlage auf eigene Kosten und unter eigenem Risiko installiert hat, wird sie im Rahmen der Hausratversicherung gegen die abgedeckten Gefahren mitversichert.

Privathaftpflicht/ Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Eine Haftung aus mobilen Balkon-Solaranlagen ist automatisch mitversichert. Voraussetzung ist hierzu, dass die mobile Photovoltaik-Balkonanlage zum versicherten Objekt gehört.

Signal Iduna

Gebäudeversicherung: Sollte die Photovoltaik-Balkonanlage durch den Gebäude-Eigentümer in ein Einfamilienhaus eingebracht werden, besteht ein Deckungsschutz über die Gebäudeversicherung. Hierzu empfehlen ist den Baustein „Smart Home“ bzw. die Haustechnik im Vertrag zu vereinbaren, um einen Deckungsschutz zu erweitern.

Hausratversicherung: Sollte die Einbringung der Stecker-Solar-Geräte über einen Mieter eingebracht werden oder durch einen Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, würde Versicherungsschutz über die Hausratversicherung bestehen.

Die genannten Versicherer reagieren damit in Zeiten des wachsenden Umweltbewusstseins bereits auf die Inbetriebnahme der Stecker-Solar-Geräte, um die Energie aus Sonnenlicht bedarfsgerecht zu versichern. Denn Besitzer einer Photovoltaik-Balkonanlage benötigen keinen zusätzlichen Versicherungsvertrag, sondern haben eine Möglichkeit der Absicherung bereits über Ihre bestehenden Wohngebäude-, sowie Hausratversicherungsverträge. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Reaktion der Versicherungsbranche auf das „Solarparket 1“ wächst, sodass eine schnellstmögliche Lösung bezüglich des Versicherungsschutzes gefunden wird.

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