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Diebstahl von Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung

Ein Blick auf den Versicherungsschutz
Laura Meyer
Stand: 
Juni 29, 2023
-
2 min
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Das Wichtigste in Kürze

Auch wenn die Wärmepumpe außerhalb des Hauses montiert ist, muss sie zunächst zu den versicherten Sachen gehören.
Der Versicherungsschutz für Wärmepumpen stellt in unseren Deckungskonzepten grundsätzlich kein Problem dar.
Diebstahl von Wärmepumpen ist in einigen Wohngebäudeversicherungen abgedeckt, sofern die Versicherungsbedingungen dies zulassen.

In den letzten Tagen haben uns vermehrt Anfragen erreicht, ob der Diebstahl von Wärmepumpen tatsächlich in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. In diesem Blogbeitrag werden wir genauer auf diese Frage eingehen und den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Wärmepumpen beleuchten. 

Versicherungsschutz für Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung 

Um festzustellen, ob der Versicherungsschutz für Wärmepumpen besteht, müssen zunächst die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags überprüft werden. Da wir jedoch nicht alle Bestandsverträge kennen, lässt sich diese Frage nicht pauschal für beantworten. 

Die Wärmepumpe muss zunächst zu den versicherten Sachen zählen, auch wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist. Als Heizungselement liegt dies nahe, möglicherweise als Zubehör des Hauses oder sogar als Grundstücksbestandteil. Bei genauerer Betrachtung der Bedingungen einiger Wohngebäude-Deckungskonzepte finden wir die Wärmepumpe sogar in der Aufzählung der Grundstücksbestandteile. Dies wäre bereits der erste positive Aspekt. 

Des Weiteren benötigen wir eine versicherte Gefahr. Hier wird man durchaus fündig: Der Diebstahl wird explizit als polizeilich angezeigte Straftat genannt. Somit wäre auch dieser Aspekt erfüllt. 

In unseren Deckungskonzepten gibt es grundsätzlich kein Problem mit dem Versicherungsschutz für Wärmepumpen. 

Natürlich muss bei nachträglichem Einbau der Wärmepumpe auch die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Obwohl die Wärmepumpe möglicherweise nicht ausdrücklich aufgeführt wird, fällt sie dennoch unter die allgemeine Definition eines fest verbundenen Elements. 

Auch beim bedingungsgemäßen Ausschluss für den Diebstahl von Wärmepumpen ist die Deckung beispielsweise über Leistungsbausteine wie "Ergänzende Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)" möglich und realisierbar. 

Der kürzlich abgelehnte Versicherungsschutz und alternative Absicherungsmöglichkeiten 

Der Grund, warum der Versicherungsschutz für den Diebstahl von Wärmepumpen in den Medien thematisiert wurde und zu einer Vielzahl von Anfragen führte, lag darin, dass der Außenbereich des Grundstücks nicht zum Versicherungsort gezählt wurde. Dies deutet darauf hin, dass die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen bereits sehr alt sein müssen. Da der Einbau einer Wärmepumpe in ein altes Haus eine kostspielige Angelegenheit ist, dürfte die Anzahl der Fälle, in denen diese Gefahr besteht, jedoch begrenzt sein. Dies ist jedoch nur eine Annahme. 

Ist es möglich, die Wärmepumpe separat abzusichern? Ja, das ist möglich. Es wird derzeit an einem entsprechenden Produkt gearbeitet. Der Clou bei diesem Produkt wird sein, dass die Absicherung nach Leistung und nicht nach Neupreis erfolgt. Dadurch wird langfristige Sicherheit gewährleistet. Bleiben Sie gespannt, wir werden in Zukunft darüber berichten. 

Fazit: Abschließend lässt sich sagen, dass der Diebstahl von Wärmepumpen in einigen Wohngebäudeversicherungen abgedeckt ist, sofern die Versicherungsbedingungen dies zulassen. Es ist wichtig, die individuellen Verträge zu prüfen und gegebenenfalls alternative Absicherungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. 

Gerne übernehmen wir diese Prüfung für Sie und beraten Sie zu möglichen Verbesserungsmöglichkeiten. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

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