Grundsätzlich können Sie sich merken, dass die Betriebshaftpflicht im Hoch- und Tiefbau immer dann zahlt, wenn Schäden bei Dritten verursacht wurden. Dementsprechend müssen Sie bei Schäden, die Ihr Eigentum betreffen, selbst für die dabei entstehenden Kosten aufkommen. Dies betrifft in den meisten Fällen Sachschäden an Maschinen oder technischen Anlagen. Für derartige Schäden sind Sie in der Regel auf Spezialversicherer angewiesen, die sich zum Beispiel speziell auf Technik fokussieren.
Ebenfalls nicht durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt werden Schäden über der Deckungssumme. Aus diesem Grund sollten Sie bereits bei der Auswahl Ihrer Versicherung darauf achten, dass die Deckung in ausreichender Höhe vorliegt, um Sie vor aufwendigen Streitigkeiten zu bewahren. Rund um die Betriebshaftpflicht im Bauwesen sollte diese Summe nicht unter 10 Millionen Euro liegen.