Viele Versicherer beschränken sich in Ihrem Angebot bei der Vertragsrechtsschutzversicherung auf bestimmte Arten von Betrieben. Besonders im Baugewerbe und bei handwerklichen Betrieben ist das Angebot groß. Allerdings gibt es auch Policen für Dienstleister, z.B. Hotels, die sich regelmäßig auf ihre Vertragspartner verlassen müssen.
In aller Regel ist die Vertrags- ein Teil der Rechtsschutzversicherung für Unternehmen oder Privatpersonen. Einige Versicherer decken sie aber auch als Teil der Kreditversicherung ab.
Wichtig: Bevor Sie eine Vertragsrechtsschutzversicherung abschließen, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Rechtsschutz- oder Kreditversicherung bereits Sicherheit für Ihre Verträge bietet.