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Wirtschaftskriminalität-Betrug durch Mitarbeiter

Jana Lotz
Stand: 
August 4, 2019
-
2 min
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Wirtschaftskriminalität- Kein Unternehmen ist vor Betrug durch Mitarbeiter im Betrieb sicher. Denn Betrug im Betreib ist keine Seltenheit. Dabei kommen die Täter jedoch oftmals nicht von außen. Damit Sie sich vor einem solchen Betrug schützten können, erfahren Sie hier alles zum Thema Wirtschaftskriminalität.

1. Arten von Betrug:

Ein Betrug liegt dann vor, wenn ein Täter das Opfer durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bringt, sich selbst einen Schaden zuzufügen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Betrug. 

  • Unterschlagung und Diebstahl:

Eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen.

In einem Unternehmen bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer einen ihm anvertrauten Gegenstand für sich selbst oder für einen anderen entwendet. Dabei kann es sich um Güter, Geld, aber auch um immaterielle Vermögensgegenstände wie Kundendaten oder vertrauliche Informationen handeln.

  • Korruption:

Als Korruption bezeichnet man die Bestechung oder Bestechlichkeit von Mitarbeitern. Korruption in einem Unternehmen liegt vor, wenn ein Mitarbeiter von einem Dritten Geld dafür erhält, sodass dieser Vorteil für sich daraus ziehen kann.

  • Falschdarstellung:

Durch die Falschdarstellung der Rechnungslage werden Rechnungen oder Bilanzen durch die Buchführung gefälscht. Dadurch wird die finanzielle Lage des Unternehmens schlechter bzw. besser dargestellt, als diese in Wirklichkeit ist.

  • Täuschung über Krankheit:

Auch im Falle einer Täuschung über Krankheit liegt ein Betrug vor. Der Grund, warum Mitarbeiter so etwas tun, ist, dass sie der Meinung sind, viel gearbeitet und sich deshalb einen freien Tag verdient zu haben. Dabei wird schnell übersehen, dass durch das Krankmachen ein finanzieller Schaden genauso entsteht wie bei Diebstahl.

2. Wie Wirtschaftskriminalität begünstigt wird

Diese Faktoren begünstigen die Wirtschaftskriminalität innerhalb eines Unternehmens und können dazu führen, dass Mitarbeiter zu Tätern werden:

Wahrgenommene Gelegenheit:

Der Täter erkennt eine Schwachstelle im System, die es ihm ermöglicht, die Tat zu begehen.

Anreiz/Druck/Motiv:

Beweggründe, die den Täter zur Begehung einer arglistigen oder betrügerischen Handlung verleiten. Die Motive dafür können Gier, Bedürfnisbefriedigung, ungerecht empfundene Vergütungs-oder Beförderungspraxis oder Überarbeitung sein.

Innere Rechtfertigung:

Der Täter ist überzeugt, dass seine Tat gerechtfertigt ist, nicht kriminell oder Teil einer Situation ist, die er nicht beeinflussen kann.

3. Folge: Verletzung von Vertrauen:

Falls ein Mitarbeiter dabei erwischt wird, wie er eine Straftat begeht, muss sich der Arbeitgeber folgende Fragen stellen:

  • Hat der Mitarbeiter so etwas zum ersten Mal getan?
  • Haben andere Mitarbeiter auch schon Straftaten begangen?
  • Welche Strafe ist angemessen für diesen Mitarbeiter?
  • Wie reagieren die anderen Mitarbeiter auf die Strafe?
  • Wird dieser Mitarbeiter nochmal eine Straftat begehen?
  • Wie verhindere ich weitere Straftaten?
  • Welchen Mitarbeiter kann ich vertrauen und welchen nicht?

Wie Sie Ihr Unternehmen vor Betrug schützen können und viele weitere Informationen zum Thema Wirtschaftskriminalität finden Sie in unserem nachstehenden Video.

4. Vertrauensschadenversicherung:

Damit Sie vor den finanziellen Folgen des Betruges durch Mitarbeiter geschützt sind, lohnt sich der Abschluss einer sogenannten Vertrauensschadenversicherung.

Haben Sie Fragen oder wünschen sich Beratung zur Vertrauensschadenversicherung? So beraten Sie die Experten von STC gern – füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

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