

Die Riester-Rente lohnt sich nur für Kinderreiche und Menschen mit geringem Einkommen? Falsch gedacht! Gerade wenn Sie etwas mehr verdienen und somit einen hohen Einkommensteuersatz haben, kann der Abschluss eines Riester-Vertrages sinnvoll sein. Denn dann können Sie neben den Zulagen auch noch Steuervorteile ausschöpfen. STC klärt auf.
Der Ruf der Riester-Rente hat in den letzten Jahren etwas gelitten - hohe Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten, die an den Zulagen zehren und dazu noch Ärger um zurückgerufene Fördergelder.
Aber trotzdem ist die Riester-Rente profitabler als mancher denkt. Denn mit der richtigen Sparform und einem passenden Vertrag lohnt sich der Abschluss einer Riester-Rente schlussendlich immer noch und dies gilt nicht nur für Kinderreiche und Menschen mit geringerem Einkommen. Denn Besserverdiener profitieren sogar doppelt: Neben der Zulage kann hier oftmals zusätzlich ein Steuervorteil erzielt werden.
Die Grundregeln der Riester-Rente sind einfach. Dabei werden 4% des Einkommens - mindestens 60€ und maximal 2.100€- in einen Riester zertifizierten Vertrag eingezahlt. Auf diesen sogenannten Eigenbetrag legt der Staat eine Förderung drauf. So ist eine Grundzulage im Jahr in Höhe von 175€ sicher. Dazu gibt es für jedes Kind, das ab dem 01.01.2008 geboren wurde 300€ und für jedes frühere geborene Kind 185€. Diese Zulage erfolgt so lange, wie es Kindergeld gibt.
Sie wollen sich weiter zur Riester-Rente informieren? Dann finden Sie weitere Informationen hier: Riester-Rente
Wie bereits angesprochen, kann sich für Sie eventuell neben den Zulagen noch ein Steuervorteil durch den Abschluss einer Riester-Rente ergeben.
Gemäß § 10 I Nr.2 a ESTG sind Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben zu qualifizieren.
Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen -§ 10 I Nr. 2a ESTG
Demnach können Riester-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100€ inklusive Zulagen bei Ledigen in der Steuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die abgesetzte Summe einfach um das doppelte und beläuft sich somit auf 4.200€.
Daraus ergibt sich zunächst ein rechnerischer Steuervorteil. Dieser rechnerischer Steuervorteil ist von dem persönlichen Einkommensteuersatz und der Höhe der jährlichen Einzahlung in den Riester-Vertrag. Dabei richtet sich der Einkommensteuersatz nach dem jährlich erzielten Einkommen.
Der so errechnete Steuervorteil ist aber immer höher als die tatsächliche Rückerstattung. Grund hierfür liegt in der Verrechnung von Steuervorteil und der durch den Riester-Vertrag erzielten Zulage. Denn diese Zulagen müssen von dem Steuerersparnis abgezogen werden, denn sonst würde eine Doppelförderung vorliegen.

Sie haben eine Riester-Vertrag abgeschlossen und haben ein Kind mit dem Geburtsjahr 2009. Dabei erhalten sie Zulagen vom Staat in Höhe von 475€: 175€ Grundzulage und 300€ Kinderzulage. Wenn nun 1.625€ in die Riester-Rente eingezahlt werden, würde sich ein Ergebnis von 2.100€ ergeben. Diese 2.100€ können komplett von der Steuer abgesetzt werden. Wird zum Zweck einer höheren Rente und weiteren Vorteilen mehr eingezahlt als die 2.100€, dann sind trotzdem nur 2.100€ absetzbar.
Der dargestellte Sonderausgabenabzug kommt jedoch nur zum Tragen, wenn das dadurch resultierende Steuerersparnis höher ist als die möglichen Zulage. Ob das der Fall ist, müssen Sie nicht selbst prüfen. Das Finanzamt prüft dies automatisch im Rahmen der sogenannten "Günstigerprüfung" nach. Damit das Finanzamt tätig wird, muss jedoch vorher eine Steuererklärung erfolgt sein. Dabei werden die Riester-Beiträge nicht im Mahnbogen bei den Sonderausgaben angegeben, sondern in den Anlagen AV.
Fällt nach der Prüfung das Steuerersparnis geringer aus als die Zulage passiert nichts. Sollte das Ersparnis aber höher ausfallen, dann werden die Riester-Beiträge als Sonderausgaben berücksichtig und es werden Steuern zu sparen. Die gesparten Steuern müssen nicht wie die Zulagen zwangsläufig in die Altersvorsorge fließen und stehen zur freien Verfügung bereit. Aber wird der Riester-Vertrag später aufgelöst so ist Vorsicht geboten, wenn das Geld doch nicht in die Altersvorsorge geflossen ist. Denn dann gilt dies als "schädliche Verwendung", sodass neben den Zulagen auch die gesparten Steuern zurück gezahlt werden müssen.
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016