

Als medizinische/r Fachangestellte/r oder Arzthelfer/in kümmern Sie sich um das Wohlergehen Ihrer Patienten und unterstützen sie. Doch auch Sie sollten an Ihre eigene Zukunft und Ihr zukünftiges Wohl denken. Wollen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten, so empfiehlt sich eine betriebliche Altersvorsorge, bei der Sie frühzeitig fürs Alter sparen können. In Ihrem Berufsbereich ist diese durch einen Tarifvertrag geregelt. Die darin enthaltenen Regelungen dürfen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nur verbessern. So sind beispielsweise fester Arbeitgeberanteil, angebotene Durchführungswege oder die Folgen eines Arbeitgeberwechsels darin beschrieben. STC zeigt Ihnen, was in dem Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen zur betrieblichen Altersvorsorge festgelegt ist.
Betroffen vom diesem Tarifvertrag sind medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind.
§ 1, Abs. 2, Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
"Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen im Sinne des Tarifvertrages sind die Angestellten, deren Tätigkeit dem Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelferin entspricht und die die entsprechende Prüfung vor der Ärztekammer bestanden haben. Sprechstundenschwestern und Sprechstundenhelferinnen sowie staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen im Sinne dieses Tarifvertrages gleichgestellt, sofern sie eine solche Tätigkeit ausüben.“
Die Höhe der Vorsorgeleistungen hängt von zwei Grundbausteinen ab. Der erste Baustein ist ein fester Arbeitgeberbeitrag. Der zweite Baustein (freiwilliger Baustein) besteht aus dem Arbeitnehmerbeitrag (Entgeltumwandlung) und einem davon abhängigen Arbeitgeberzuschuss.Sind weitere Leistungen möglich?
Ja, zusätzliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind möglich. Der Tarifvertrag bestimmt lediglich den Mindestanspruch der betrieblichen Altersvorsorge für medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen. Weitere Leistungen können beispielsweise im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Seit dem 01.01.2015 haben medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen einen Anspruch auf folgende Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge:
| wöchentliche Arbeitszeit | monatlich |
| > 18 Stunden | 76,- EUR |
| < 18 Stunden | 43,- EUR |
| Auszubildende nach Probezeit | 53,- EUR |
Medizinisch Fahrangestellte und Arzthelferinnen können eine Entgeltumwandlung von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verlangen. Aktuell entspricht das einem Wert von 2.976,- € pro Jahr (Stand 2016). Machen Sie von dieser Entgeltumwandlung Gebrauch, erhalten Sie sogar einen weiteren Arbeitgeberzuschuss von 20% monatlich (mindestens 10,- €)! Künftige Anspruche, die vollständig oder teilweise umgewandelt werden können, sind

Die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge findet nach dem Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen durch eine Pensionskasse oder die Direktversicherung in Form einer Aktiengesellschaft statt.
Wird vier Wochen (nach Entstehen des Anspruchs bzw. Antrag auf Entgeltumwandlung) kein Durchführungsweg angeboten, haben Sie als Arbeitnehmer/in Anspruch auf Durchführung in Form von Direktversicherung oder Pensionskasse nach Ihrer Wahl.
Alle Beiträge, egal ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert, sind ab Vertragsbeginn unverfallbar. Bei einem frühzeitigen Ausscheiden (z.B. Arbeitgeberwechsel) geht also nichts verloren.
Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht grundsätzlich das Recht auf private Fortführung des Vertrags. Ist der neue Arbeitgeber ebenfalls vom Tarifvertrag der medizinischen Fachangestellen/ Arzthelferinnen betroffen, so ist eine Übertragung der bisher erlangten Anwartschaften (Leistungen) möglich. Auch bei Wechsel zu einem außertariflichen Arbeitgeber ist die Übertragung meist möglich
§13, Abs. 2, Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
"Bei Einstellung einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin, die bereits über eine Versorgungsanwartschaft in einem versicherungsförmigen Durchführungsweg (Pensionskasse oder Direktversicherung) nach dem BetrAVG verfügt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf deren Verlangen die betriebliche Altersversorgung in dem gewählten Durchführungsweg fortzuführen."




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016