




Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie gegen den Verlust der Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab. Eine wichtige Ergänzung, die viele Versicherer anbieten, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Diese Klausel ermöglicht es Ihnen, auch im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit Leistungen zu erhalten, ohne auf die strengen Anforderungen der Berufsunfähigkeit angewiesen zu sein. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Arbeitsunfähigkeitsklausel, ihre Unterschiede zur Berufsunfähigkeit und warum sie für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte besonders wichtig ist.
Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kann entscheidend für Ihre Absicherung sein. Hier eine übersichtliche Tabelle:
| Kriterium | Arbeitsunfähigkeit (AU) | Berufsunfähigkeit (BU) |
|---|---|---|
| Definition | Vorübergehende Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. | Dauerhafte Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. |
| Dauer | Kurzfristig (wenige Wochen bis Monate). | Langfristig (meist mehr als 6 Monate). |
| Beispiel | Ein Kreuzbandriss, der nach einigen Monaten verheilt. | Chronische Erkrankungen wie schwere Rückenprobleme, die dauerhaft die Berufsausübung verhindern. |
| Prognose | Besserung wird erwartet. | Keine Besserung zu erwarten. |
| Leistungen | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt. | Umfassender medizinischer Nachweis erforderlich. |
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ermöglicht es Ihnen, Leistungen auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Wenn Sie also aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für eine gewisse Zeit nicht in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, aber noch nicht vollständig berufsunfähig sind, kann diese Klausel greifen und Ihnen finanzielle Unterstützung bieten.
🔎 Beispiel Ein Kreuzbandriss, der für mehrere Monate zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, würde keine Berufsunfähigkeit nach den üblichen Maßstäben der BU-Versicherung auslösen. Doch mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel können Sie auch in diesem Fall Leistungen erhalten, solange die Krankschreibung länger als sechs Wochen dauert.
Die Umorganisationsklausel ist für verschiedene Berufsgruppen besonders relevant – vor allem für Selbstständige, Ärztinnen und Ärzte sowie Juristinnen und Juristen mit eigener Praxis oder Kanzlei.
Für Selbstständige bedeutet die Umorganisationsklausel ein besonderes Risiko: Sie müssen im Leistungsfall damit rechnen, dass der Versicherer prüft, ob sie ihren Betrieb durch Umstrukturierungen weiterführen können – etwa durch Delegation von Aufgaben oder eine veränderte Rolle. Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten und oft hohe Fixkosten tragen, ist eine schnelle und klare Leistungszusage entscheidend. Deshalb kann für diese Zielgruppe auch eine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) sinnvoll sein, um schon bei längerer Krankschreibung abgesichert zu sein – noch bevor eine BU-Leistung greift.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige finden Sie hier.
Ärzte haben oft mit körperlichen und psychischen Belastungen zu kämpfen, sei es durch körperliche Belastungen im Klinikalltag oder durch stressige Situationen. Wenn ein Arzt beispielsweise nach einer schweren Operation oder einer Erkrankung wie einem Burnout vorübergehend seine Tätigkeit nicht ausüben kann, aber noch in anderen medizinischen Bereichen arbeiten kann, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel besonders nützlich. Sie sorgt dafür, dass der Arzt nicht nur dann versichert ist, wenn er vollständig berufsunfähig ist, sondern auch in der Übergangszeit der Arbeitsunfähigkeit.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte finden Sie hier.
Für Rechtsanwälte, deren Arbeit überwiegend geistiger Natur ist, kann eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auch in Form von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen auftreten. In solchen Fällen kann es sein, dass der Rechtsanwalt zwar vorübergehend seine Tätigkeit nicht ausüben kann, aber in einer anderen Form des rechtlichen Berufs (z.B. als Berater oder Dozent) weiterhin tätig ist. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel gewährleistet hier eine Absicherung, ohne dass der Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit erbracht werden muss.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte finden Sie hier.
Im Alltag bietet die Arbeitsunfähigkeitsklausel eine schnelle finanzielle Unterstützung. Ein besonders anschauliches Beispiel ist der Fall eines Kunden, der aufgrund einer Hauterkrankung arbeitsunfähig wurde. Da der Kunde über eine Arbeitsunfähigkeitsklausel verfügte, konnte er trotz der vorübergehenden Einschränkung schnell eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Im Gegensatz dazu wäre bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung eine umfangreiche Prüfung notwendig, um den langfristigen Verlust der Erwerbsfähigkeit nachzuweisen.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis betrifft einen Selbstständigen, der aufgrund einer psychischen Erkrankung mehrere Monate arbeitsunfähig war. Die Versicherung der Bayerischen erkannte die Arbeitsunfähigkeit an und leistete entsprechend der Klausel, auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht vorlag.
Ein wichtiger Punkt bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel ist die Leistungsdauer. Diese bestimmt, wie lange die Versicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Leistungen erbringt. Je nach Versicherungsgesellschaft variiert diese Dauer, und es gibt unterschiedliche Modelle:
Eine längere Leistungsdauer kann besonders dann sinnvoll sein, wenn die Genesung länger dauert oder die gesundheitliche Beeinträchtigung immer wieder zu Arbeitsausfällen führt.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel kostet in den meisten Fällen eine Zusatzprämie, die je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variiert. Üblicherweise liegt die Mehrprämie zwischen 4 % und 15 % des Basisbeitrags. Für viele Versicherte lohnt sich diese zusätzliche Prämie, da sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanzielle Unterstützung bietet, ohne dass sofort eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss.
🔎 Beispiel:
Wenn Ihre monatliche BU-Prämie bei 100 € liegt, könnte die Zusatzprämie für die AU-Klausel zwischen 4 € und 15 € betragen.
Es gibt unterschiedliche Formen der AU-Klausel, die sich in den Bedingungen unterscheiden. Bei der Wahl der besten Klausel sollten Sie darauf achten, ob die Versicherung eine „gute“ oder „schlechte“ Version der AU-Klausel anbietet.
Die „gute“ AU-Klausel ist die bevorzugte Wahl, da sie Ihnen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit schnellen und unkomplizierten Zugang zu den Versicherungsleistungen verschafft, ohne dass Sie gleichzeitig nachweisen müssen, dass Sie berufsunfähig sind.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist besonders sinnvoll, wenn Sie in einem Beruf tätig sind, der mit körperlicher oder geistiger Belastung verbunden ist. Hier einige Beispiele, wann Sie die AU-Klausel in Betracht ziehen sollten:
💬 „Die Arbeitsunfähigkeitsklausel stellt sicher, dass auch in Fällen von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit niemand in finanzielle Not gerät. Gerade bei Berufen mit hoher Belastung wie im medizinischen oder juristischen Bereich ist es ein essenzielles Sicherheitsnetz. Die schnelle Hilfe aus dieser Klausel kann entscheidend sein, um den gewohnten Lebensstandard auch während einer Krankheitsphase aufrechtzuerhalten.“
- Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M. , Gründer & Geschäftsführer von STC
Möchten Sie mehr über die Arbeitsunfähigkeitsklausel erfahren und herausfinden, wie Sie sich optimal absichern können? Kontaktieren Sie uns bei STC Versicherungsmakler, wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihre individuelle Situation!




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016