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Balkonkraftwerke: Chancen, Risiken und Versicherungsschutz

Interview mit Dr. Dennis Sturm & Prof. Dr. Günther (TH Köln)
Laura Meyer
Stand: 
September 29, 2025
-
3 min
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Immer mehr Mieter und Eigentümer interessieren sich für Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Die Aussicht, bis zu 10 % Energiekosten einzusparen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, ist attraktiv. Doch was bedeutet das für rechtliche Rahmenbedingungen und insbesondere für den Versicherungsschutz?

Im Gespräch an der TH Köln erläutern Dr. Dennis Sturm und Prof. Dr. Günther, worauf Mieter, Eigentümer und Vermieter achten sollten – von den rechtlichen Grundlagen nach dem WEG-Gesetz bis hin zu Fragen der Gebäudeversicherung und möglichen Gefahrenerhöhungen.

1. Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die in der Regel aus ein bis zwei Modulen besteht und einfach über die Steckdose mit dem Haushaltsstromnetz verbunden wird. Damit kann theoretisch jeder zum Kraftwerksbetreiber werden – ganz ohne Dachinstallation.

Doch: So unkompliziert es klingt, rechtlich und versicherungstechnisch gibt es wichtige Punkte zu beachten.

2. Rechtliche Aspekte für Mieter und Eigentümer

  • Eigentümergemeinschaften (WEG): Auch wenn es sich nur um ein Steckergerät handelt, muss in der Regel ein Beschluss eingeholt werden. Hier greift § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG-Gesetz („Stromerzeugung durch Stecksolargeräte“).
  • Mieter: Vor der Installation ist zwingend die Zustimmung des Vermieters notwendig. Eigenmächtige Installationen können zu Problemen führen – von optischen Beeinträchtigungen bis hin zu Haftungsfragen bei Schäden.
  • Sicherheitsaspekte: Unsachgemäß angeschlossene Anlagen bergen Brandgefahr. Bei Schäden kann der Mieter regresspflichtig werden.

💬 „Auch wenn es sich nur um ein Steckersolargerät handelt – als Mieter sollten Sie den Vermieter ins Boot holen. Eigenmächtige Installationen können gefährlich sein und zu Haftungsfragen führen.“
– Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther - ordentlicher Professor bei der TH-Köln

3. Versicherungsschutz: Drei Varianten

Dr. Dennis Sturm erklärt drei gängige Wege, ein Balkonkraftwerk abzusichern:

  1. Gebäudeversicherung
    • Wenn die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, kann sie über die Gebäudeversicherung abgesichert werden. Typische Risiken: Feuer, Sturm.
  2. Hausratversicherung
    • Bei mobilen Steckersystemen greift häufig die Hausratversicherung. Hier hängt es stark von der Ausgestaltung des Vertrags ab.
  3. Spezielle Elektronikversicherung
    • Für Mini-PV-Anlagen gibt es inzwischen eigenständige Policen. Diese bieten einen sehr umfassenden Schutz (z. B. Diebstahl, einfache Beschädigung), sind jedoch vergleichsweise teuer.

Wichtig: In jedem Fall sollte die Anlage dem Gebäudeversicherer gemeldet werden, da eine Gefahrenerhöhung vorliegt.

4. Gefahrenerhöhung: Was bedeutet das?

Sobald eine PV-Anlage (egal ob Balkon- oder Dachanlage) installiert wird, kann dies als Gefahrenerhöhung im Sinne des Versicherungsvertrags gelten. Das bedeutet:

  • Der Versicherer muss informiert werden.
  • Ohne Meldung kann der Versicherungsschutz im Schadenfall gefährdet sein.
  • Bei Vermietern gilt: Genehmigen sie ein Balkonkraftwerk, tragen sie auch das Risiko der Gefahrenerhöhung.

💬 „In jedem Fall wäre es in meinen Augen aber eine Sache, die dem Gebäudeversicherer auch mitgeteilt werden sollte, insbesondere wenn die Größe variiert, eine PV-Anlage muss ich ja auch mitteilen, weil es eine Gefahrenerhöhung darstellt.“
– Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Gründer und Geschäftsführer STC

5. Interview ansehen: Dr. Dennis Sturm & Prof. Dr. Günther (TH Köln)

👉 Hier das vollständige Video-Interview:

Im Gespräch werden die rechtlichen Feinheiten und versicherungstechnischen Fragen noch einmal praxisnah und verständlich erklärt.

6. Fazit

Balkonkraftwerke sind eine spannende Möglichkeit, Energiekosten zu senken und die Energiewende im Kleinen voranzutreiben. Doch bevor Mieter oder Eigentümer eine Anlage installieren, sollten sie die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und unbedingt den Versicherungsschutz klären. Mit der richtigen Absicherung steht der nachhaltigen Stromproduktion nichts im Wege.

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