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Die Bilanz

Aufbau und Gliederung
STC
Stand: 
November 27, 2018
-
3 min
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Die Bilanz ist eine Stichtagsrechnung zur Gegenüberstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Es handelt sich um eine Bestandsgröße, also eine zeitpunktbezogene Rechnung. Die Gliederung der Bilanz wird in § 266 HGB geregelt.

Bilanz - Blogbeitrag
© STC Research

1. Aktiva

Das Aktiva bezeichnet alle Vermögenswerte eines Unternehmens. Die "Vermögensseite" der Bilanz wird in das Anlagevermögen, Umlaufvermögen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten unterteilt.

1.1. Das Anlagevermögen

Laut § 247 II HGB sind im Anlagevermögen „nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“

Dementsprechend werden folgende Oberpunkte nach § 266 II A. HGB im Anlagevermögen aufgeführt:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
  2. Sachanlagen
  3. Finanzanlagen

Gerade das Anlagevermögen ist branchentechnisch sehr unterschiedlich. Ein produzierendes Industrieunternehmen besitzt durch den Maschinenpark oft viel Anlagevermögen. Dagegen haben Handelsunternehmen oft deutlich weniger Anlagevermögen, aufgrund ihrer Vorräte aber ein durchaus hohes Umlaufvermögen.

1.2 Das Umlaufvermögen

Nach § 266 II B. HGB wird das Umlaufvermögen in 4 Kategorien aufgeschlüsselt:

  1. Vorräte
  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  3. Wertpapiere
  4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

Die Liquidität der einzelnen Posten steigt von oben nach unten.

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1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten alle Zahlungen, die zum Abschluss eines Geschäftsjahres noch getätigt werden, deren wirklicher Aufwand aber erst im neuen Geschäftsjahr anfällt. Ein gutes Beispiel ist die Miete: Zahlt das Unternehmen Miete für Dezember, Januar und Februar schon im Dezember des alten Geschäftsjahres, muss das Unternehmen 2/3 des Betrages über die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in das neue Jahr buchen. (vgl. § 250 I HGB).

2. Passiva

Im Passiva sind alle Schulden eines Unternehmens abgebildet. Aufgeteilt wird das Passiva in das Eigenkapital, Fremdkapital und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.

2.1 Das Eigenkapital

Das Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der den Eigentümern des Unternehmens gehört, aber dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung gestellt wird.

Nach § 266 III A. HGB ist das Eigenkapital in 5 Kategorien einzuteilen:

  1. Gezeichnetes Kapital
  2. Kapitalrücklage
  3. Gewinnrücklagen
  4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Dieser Jahresüberschuss stammt aus dem Gewinn- und Verlustkonto, welches über den Saldo in das Eigenkapital abgeschlossen wird.

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2.2 Das Fremdkapital

Fremdkapital dient zusammen mit dem Eigenkapital zur Finanzierung des Unternehmens und steht dem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Danach muss das aufgenommene Kapital dem Gläubiger, oft einer Bank, zurückgezahlt werden.

Laut § 266 III B. + C. muss das Fremdkapital noch in B) Rückstellungen und in C) Verbindlichkeiten aufgeteilt werden.

Besonderheit Pensionsrückstellungen

Ein besonderer Anteil der Rückstellungen sind die Pensionsrückstellungen. Gibt ein Unternehmen eine Pensionszusage, muss es dafür Rückstellungen bilden. Die Pensionsrückstellungen sind Verpflichtungen für betriebliche Altersversorgung und gehören zum langfristigen Fremdkapital. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen unterscheidet sich in Sachen Handels- und Steuerbilanz

2.3 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten alle Zahlungen, die zum Abschluss eines Geschäftsjahres noch an das Unternehmen getätigt wurden, deren Leistung aber erst im neuen Geschäftsjahr entsteht.

Ein gutes Beispiel ist auch hier die Miete, denn wurde diese schon im Voraus gezahlt, müssen die Erträge über die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in die Eröffnungsbilanz übertragen werden. Geregelt ist dieser Fall in § 250 II HGB, um die Erträge periodengerecht in der Bilanz darzustellen.

3. Weitere Dokumente der Bilanzierung

3.1 Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Auswertung ist eine oft vom Steuerberater oder dem Buchhaltungsprogramm automatisch zur Verfügung gestellte Ermittlung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Sie wird in der Regel monatlich oder quartalsweise zur Verfügung gestellt und ist somit aktueller als die Jahresabschlüsse.

3.2 Die Summen- und Saldenliste

Die Summen- und Saldenliste ist eine Aufstellung aller Konten des Unternehmens mit ihren Anfangs- und Endbeständen und den dazugehörigen Kontenbewegungen. Sie gliedert sich nach dem benutzten Kontenrahmen des Unternehmens.

3.3 Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses, über den alle Aufwands- und Ertragskonten abgeschlossen werden. Die GuV bildet einen Saldo als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag und wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Auf diesem Weg findet sich der Gewinn oder Verlust in der Bilanz wieder. An der GuV zeichnet sich der Erfolg eines Unternehmens ab: Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinn, übersteigen die Erträge die Summe der Aufwendungen. Die Gliederung der GuV kann nach dem Umsatzkostenverfahren oder nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgen und ist im § 275 HGB geregelt.

4. Kontaktanfragen

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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