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Insolvenz Firma

STC
Stand: 
April 12, 2019
-
3 min
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Die Insolvenz – das größte Risiko einer Firma, doch was bedeutet überhaupt eine Insolvenz? Kann man durch bestimmte Versicherungen den Verlauf eines Insolvenzverfahrens kostengünstiger und unkomplizierter gestalten? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Wenn die Gläubiger eines Schuldners aus seinem Vermögen nicht mehr befriedigt werden können, so ist dieser insolvent.

Man unterscheidet materielle Insolvenz und formelle Insolvenz. Materielle Insolvenz liegt vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO (Insolvenzordnung) oder überschuldet i.S.d. § 19 InsO ist. Formelle Insolvenz liegt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht vor.

1. Allgemeine Informationen zu Insolvenz Firma

Firmen können aus der unterschiedlichsten Gründen in Insolvenz gehen. Die Gründe reichen von Fehlplanungen über strukturelle Veränderungen des Marktgeschehens bis hin zu unvorhergesehenen Ereignissen. Um einen Antrag stellen zu können benötigt es jedoch Voraussetzungen:

  • Mehr als 19 Gläubiger, welche ihr Geld nicht erhalten haben
  • Offene Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen (z.B. Löhne)
  • Sozialabgaben und Steuern wurden einbehalten

Greifen diese Voraussetzungen, so muss ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Der Antrag kann sowohl von den Gläubigern als auch vom Schuldner gestellt werden. Er muss innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Andernfalls ist der Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

2. Das Verfahren

Während des Insolvenzverfahrens wird das Unternehmen von einem unabhängigen Dritten, der weder in Verbindung mit dem Schuldner noch mit den Gläubigern steht, weitergeführt. Der Insolvenzverwalter wird vom zuständigen Amtsgericht bestellt. Er prüft, ob die oben genannten Voraussetzungen zutreffen. Ferner begutachtet er, ob bei dem Unternehmen noch genügend Vermögenswerte („Masse“) vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlen zu können. Auf die Empfehlung dieses Gutachtens hin entscheidet das Insolvenzgericht dann darüber, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag „mangels Masse“ (evtl. auch als unzulässig) zurückgewiesen.

2.1 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Der Schuldner ist verpflichtet, insbesondere gegenüber dem Insolvenzgericht und dem -verwalter alle benötigten Auskünfte, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kommt der Schuldner seinen Pflichten nicht nach, so kann das Insolvenzgericht Zwangsmaßnahmen anordnen. Diese können bis zur Inhaftierung des Schuldners gehen.

2.2 Liquidation oder Sanierung?

Von großer Bedeutung ist auch die Entscheidung, ob die Firma aufgelöst oder gerettet werden kann bzw. soll.

Das Verfahren kann einerseits das Ziel haben, das Vermögen von Insolvenzfirmen zu veräußern (Liquidation). Der Erlös wird an die Gläubiger verteilt. Diese Schritte werden vom Insolvenzverwalter durchgeführt. Hierfür kündigt er sämtliche bestehenden Verträge das Unternehmen wird aus dem Handelsregister gelöscht.

Eine andere Möglichkeit besteht in der Sanierung, beispielsweise durch Verkauf der insolventen Firma oder mittels eines Insolvenzplanes. In einem solchen Plan werden Maßnahmen festgelegt, die dazu dienen sollen, das Unternehmen zu retten.

Für den Fall, die Firmeninsolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen kann dies kann im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens passieren. Die ursprüngliche Verwaltung bleibt dann weiter handlungsfähig und setzt die in einem Sanierungskonzept festgelegten Maßnahmen durch. Zur Überwachung der Verantwortlichen wird ein Sachverwalter eingesetzt.

3. Wie kann ich mich im Vorfeld schützen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich im Vorfeld abzusichern.

Eine Kreditversicherung  beispielsweise schützt das Unternehmen vor finanziellen Risiken, die durch Zahlungsausfall eines Kunden entstehen können. Hierbei kann es sich sowohl um Warenlieferungen als auch um Dienstleistungen handeln.

Auch eine Managerhaftung  ist ratsam, hier wird die Geschäftsführung gegen etwaige zivilrechtliche Ansprüche versichert.

Kommt es zu einem Strafverfahren, gibt es eine Versicherung bezüglich des Rechtsschutzes.

Wichtig ist auch das Thema Bürgschaften . Sie kommen zustande, wenn es Gläubiger und Schuldner gibt, also ein Kredit gewährt wurde. Dabei sind verschiedene Arten zu unterscheiden. Eckdaten dazu finden Sie in den verlinkten Beiträgen.

4. Fazit Insolvenz Firma

Eine Insolvenz kann aus den unterschiedlichsten Gründen eintreten. Hierbei kommt es dann nach Stellung des Antrages zu einem Insolvenzverfahren. Ein unabhängiger Insolvenzverwalter leitet in dieser Zeit das Unternehmen. Um sich im Vorfeld zu schützen, gibt es viele Möglichkeiten und Versicherungen, die oben durch Links auf die jeweiligen Beiträge verweisen. Haben Sie noch Fragen, so stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

5. Kontakt

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