Seit Januar 2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, in Deutschland anwendbar. Eigentlich soll es dafür sorgen, dass in sozialen Netzwerken weniger Hass, üble Nachrede und „Fake News“ verbreitet werden. Der neue Bußgeldkatalog ist allerdings auch für den Mittelstand relevant – warum, erfahren Sie hier.
Das NetzDG wurde im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, um soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter dazu zu bringen, rechtswidrige Äußerungen von Nutzern – z.B. fremdenfeindliche oder volksverhetzende Posts – konsequent und zeitnah zu löschen. Damit die Betreiber sich auf die neuen Anforderungen einstellen können, trat das Gesetz erst im Januar 2018 endgültig in Kraft. Die wichtigsten Vorschriften sind:
Fristen für Anbieter
Unter anderem haben soziale Netzwerke nun die Pflicht, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen. Für komplexere Fälle gilt eine Frist von sieben Tagen, die unter bestimmten Umständen jedoch auch überschritten werden darf.
Zustellungsbevollmächtigte
Da die meisten großen sozialen Netzwerke ihre Firmensitze im Ausland haben, gibt es eine weitere neue Vorgabe: Jeder Anbieter muss nun eine*n „Zustellungsbevollmächtigte*n“ in Deutschland benennen – als Anlaufstelle für Behörden, Bürger sowie Justiz. Für diese*n besteht zudem die Auflage, innerhalb von 48 Stunden auf Anfragen zu reagieren.
Auskunftsanspruch
In Einzelfällen gilt zudem der neue Auskunftsanspruch: Wer im Netz Opfer von Verleumdung o.Ä. geworden ist, kann in schweren Fällen einen richterlichen Beschluss erhalten, der das Netzwerk verpflichtet, Informationen über die Urheber der Postings herauszugeben.
Zunächst einmal gilt das NetzDG für soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland. Damit sind seine Inhalte natürlich auch für die Nutzer solcher Netzwerke interessant: Wie die Kontroverse des vergangenen Jahres beweist, gibt es im NetzDG einige Streitpunkte zum Thema Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung. Zudem gilt: Wer seine Rechte kennt, ist auch im Netz sicherer unterwegs.
Doch was bedeutet das NetzDG für den Mittelstand?
Lesenswert ist vor allem die Bußgeldleitlinie, die festlegt, wie hoch die Gelder sein dürften, die soziale Netzwerke im Fall von Verstößen zahlen müssen. Obwohl die Richtlinie nur für Social Media gilt, ist es sinnvoll, sie zu kennen. Denn: Sollte es in Ihrem Betrieb zu einem Datenschutzproblem z.B. mit der DSGVO kommen, kann das Wissen über die Richtlinien der NetzDG Ihnen helfen, die eigene Situation einzuschätzen. Darüber hinaus liefert es Argumentationsansätze für eine – hoffentlich nicht notwendige – Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden.
Die höchste Bußgeldgrenze für die größten Netzwerke liegt bei 50 Millionen Euro für Unternehmen und fünf Millionen Euro für Organe.
Die Bußgeldrichtlinien berücksichtigen jedoch nicht nur die Größe des Netzwerks. Viele weitere Faktoren spielen eine Rolle und sollten Ihnen auch als Mittelständler bewusst sein:
Die komplette Bußgeldrichtlinie des Bundesjustizministeriums finden Sie hier.
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